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Stadt Bonn: Versammlungsfreiheit ausgehebelt

Der folgende Text ist den Telegram-Kanal von RA Ludwig entnommen:

„Der nächste Angriff auf die Versammlungsfreiheit?

Am 14. November 2020 wollten wir mit der Coronainfo-Tour nach Bonn kommen. 

Die Stadt Bonn hat die Versammlung aus fadenscheinigen Gründen verboten.

Wolfgang, Bodo, Samuel und Ralf sind daraufhin zu einer anderen angezeigten Versammlung nach Bonn in die Innenstadt gefahren.

Die Stadt Bonn hat daraufhin ein Ordnungsgeld von je 20.000 € gegen Wolfgang und Bodo verhängt. 

Begründung: Durch die Anwesenheit als Teilnehmer auf der Demonstration sind Wolfgang und Bodo zu Versammlungsleitern geworden.

Hiergegen sind wir gerichtlich vorgegangen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat diese Rechtsauffassung vorläufig bestätigt.

Das bedeutet:

Wolfgang muss aktuell 20.000 € an die Stadt Bonn zahlen.

Wir sind zwar im Rechtsmittel, die vorläufige Pflicht zur Zahlung kann allerdings nicht abgewendet werden.

Mit solchen Tricks wird das Demonstrationsrecht abgeschafft!!!

Das ist das Verhalten von Diktaturen.

Lasst uns zeigen, dass wir uns das nicht gefallen lassen.

Wir bitten euch genau 1.02 € an die Stadt Bonn zu überweisen oder noch besser vor Ort an die Stadtkasse zu bezahlen (gegen Quittung).

Gewinnen wir das Hauptverfahren, bekommt ihr das Geld von dort zurückerstattet. 

Zahlung an:

Stadt Bonn

Betrag: 1.02 €

Verwendungszweck: 7790.3408.2328

Bank: Sparkasse Köln-Bonn

IBAN: DE79 3705 0198 0000 0113 12

Vielen Dank! Wir sehen uns ab 24. Juli auf der Tour 2.0

Wolfgang, Bodo, Ralf und Samuel“

Nachtrag: Ich habe 1,02 EUR überwiesen.

„Seine Selbstgerechtigkeit“ Steuerberater Hans-Josef Miesen

Wer reitet so spät durch Nacht und Wind,

der Reueberater nach Wachtberg geschwind,

er hält die Gesetze im Mantel warm,

sie zu verstehen, ist er geistig zu arm.

.

Die Passanten bergen bang ihr Gesicht,

sie mögen den Reueberater nicht,

sie wissen, er reitet um zu kassieren,

die Gebührenverordnung zu exekutieren.

.

Und wehrst du Dich und sagst „so nicht“,

dann siehst du ihn wieder vor Gericht,

sein Anwalt und er grinsen süffisant,

sie wissen, Du hast einen schweren Stand.

.

Sie wissen, wenn er Dich in die Miesen treibt,

Dir manchmal nur noch das Wundern bleibt,

und in Bonn-Wachtberg weiß Jeder Bescheid,

da reitet „Seine Selbstgerechtigkeit“.

(Lieber Johann Wolfgang, bitte verzeih‘ mir….)

StB Hans-Josef Miesen, besser ReuBer Miesen,  ist auch der Erfinder der Mandantenpresse. Hier ein Bild:

StB  Miesen, eigentlich ReuBer Miesen, ist auch der Erfinder der Mandantenpresse

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I. StB Hans-Josef Miesen: Gebührenschneiderei

StB-Kanzlei Miesen und Wunder: Gebührenschneiderei, jahrelang

II. StB Hans-Josef-Miesen: schlampige Berufsausübung, berufsunwürdiges Verhalten

StB-Kanzlei Miesen und Wunder: „Typische Anfängerfehler“

StB-Kanzlei Miesen und Wunder: schlampige Arbeit, zusätzliche Berechnung

StB-Kanzlei Miesen und Wunder: schlampige Arbeit, berufsunwürdiges Verhalten

StB-Kanzlei Miesen und Wunder: Abschreibungsimmobilie falsch angesetzt

III. StB Hans-Josef Miesen: Songtexte über ihn

Der Reueberater-Song für ReuBer Hans-Josef Miesen

„Seine Selbstgerechtigkeit“: Hans-Josef Miesen, Miesen und Wunder, Bonn

IV. StB Hans-Josef Miesen: Bewertungen

StB-Kanzlei Miesen und Wunder: Cylex-Bewertung

StB H. J. Miesen: schlampige Arbeit, zusätzliche Berechnung

Steuerberaterkanzlei Miesen und Wunder mit Slogan

Man kann sagen, dass dieser Slogan dort WIRKLICH gelebt wird.

I. Das Urteil des OLG Hamm

„Der Steuerberatungsvertrag ist, wenn Gegenstand des Vertrages die Erstellung der jährlichen Abschlüsse und Steuererklärungen ist, nach allgemeiner Meinung ein Geschäftsbesorgungsvertrag, der werkvertraglichen Charakter hat und auf den die Vorschriften der §§ 631 ff BGB Anwendung finden.“  OLG Hamm, Urteil vom 23.6.1989 – 25 U 148/88

In Rahmen eines solchen Werkvertrages zwischen dem Steuerpflichtigen und der Steuerberaterkanzlei Miesen und Wunder waren klärende Nacharbeiten (Nacherfüllung nach § 635 BGB) nötig, veranlasst durch eine Betriebsprüfung des Betriebsprüfers und im Rahmen dieser Prüfung aufgetauchte Fragen.

StB Miesen betreibt ein profitables Geschäftsmodell: Erst schlampig arbeiten und dann für nötige Nacharbeiten nochmal kassieren…

II. Abrechnung nach StBGebV durch StB-Kanzlei Miesen u. Wunder 

Herr StB Hans-Josef Miesen schreibt u. a. daraufhin zu einer bestimmten Frage des Betriebsprüfers (BP) vom Finanzamt: Es wäre „mit ein ganz klein wenig Intelligenz festgestellt,“ dass es sich bei einem der vom BP gefragten Vorgänge um „einen Transfer zwischen dem Kläger und seiner Ehefrau“ handele. Auch die anderen Antworten des Steuerberaters Miesn  werden vom „neuen“ Steuerberater und vom Betriebsprüfer nicht als hilfreich angesehen.

Insgesamt fakturiert er diese Ausarbeitung mit zweimal 197 EUR (Steuerpflichtiger u. Ehefrau) nach Steuerberater-Gebührenverordung (StBGebV) und erhebt dann Klage vor dem Amtsgericht auf Bezahlung. Die Steuerpflichtigen hatten ihn vorher noch per Email gebeten, die Rechnung zurück zu nehmen und die Rechnung nicht bezahlt.

Insgesamt enthielt die Steuererklärung der Kanzlei Miesen und Wunder erhebliche Sorgfalts-mängel.

III. Bitte um Stellungnahme des Vorstandes der Steuerberaterkammer

Ist die Steuererklärung ein Werkvertrag oder nicht? Kann ein Steuerberater schlampig arbeiten – so wie StB Miesen – und dann für die Nacharbeiten jedesmal Geld verlangen?

Die Steuerberaterkammer hat die Frage nicht beantwortet…

IV. Beispiel für das „Ausreizen“ der Gebührenverordnung durch StB H.J. Miesen

Komplett heißt diese Gebührenverordnung “Steuerberater- Gebührenverordnung” und wird mit “StBGebV” abgekürzt. Das Motto der Kanzlei „Miesen und Wunder“ lautet bekanntlich:

Hier ein Beispiel für das kreative Verteuern der Steuern für den Mandanten…

Ein Beispiel für das kreative Ausreizen der Gebührenordnung durch StB Hans-Josef Miesen findet sich hier:

Neben seinen Haupteinkünften hatte der Steuerpflichtige noch einen Ertrag aus Buchverkauf. Er hatte ein Buch geschrieben und der Ertrag betrug wenige 100 € im Jahr. Die einzig nötige Buchung hierfür war es, die Gutschrift des Verlages einzubuchen.

Steuerberater Hans Josef Miesen, Kanzlei Miesen und Wunder aber teuerte die Steuerberaterrechung für seinen Mandanten kreativ. Er erschuf praktisch ein zweites Mandat nämlich das Mandat für den Steuerpflichtigen als Buchverkäufer.

 Dadurch brachte StB Miesen den Paragraph § 24 der StBGebV ins Spiel.

StB Miesen berechnete durch diesen “Kunstgriff” eine Gebühr von 1/10 bis 6/10 von mindestens 6.000 €, obwohl der Erlös aus dem Buchverkauf sehr gering waren. Steuerberater Miesen kassierte also den Steuerpflichtigen zweimal ab. Beim zweiten Mal war die Steuer-beraterrechnung höher als die Erlöse aus dem Buchverkauf.

Wir können nicht sagen, ob dieses „kreative Teuern der Steuern“ noch von der StB-Gebührenverordnung“ gedeckt ist. Das Vorgehen von StB Miesen erscheint wie Abzocke.

Hier die in der Kanzlei Miesen und Wunder eingesetzte Mandantenpresse

Auf seiner Internet-Seite schreibt Herr StB Miesen, gerichtet an zukünftige Auszubildende zum Steuerfachangestellten:

“…Bitte bedenken Sie, dass in unserem Beruf wie in kaum einem anderen, jede einzelne Tätigkeit unsere Mandanten unmittelbar trifft, es ist wie der direkte Griff ins Portemonnaie.”

StB Miesen: hier freut er sich über den direkten Griff ins Portemonnaie seiner Mandanten…

Wie  wir am Beispiel sehen konnten, haben diese Worte eine tiefere Bedeutung.

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I. StB Hans-Josef Miesen: Gebührenschneiderei

StB-Kanzlei Miesen und Wunder: Gebührenschneiderei, jahrelang

II. StB Hans-Josef-Miesen: schlampige Berufsausübung, berufsunwürdiges Verhalten

StB-Kanzlei Miesen und Wunder: „Typische Anfängerfehler“

StB-Kanzlei Miesen und Wunder: schlampige Arbeit, zusätzliche Berechnung

StB-Kanzlei Miesen und Wunder: schlampige Arbeit, berufsunwürdiges Verhalten

StB-Kanzlei Miesen und Wunder: Abschreibungsimmobilie falsch angesetzt

III. StB Hans-Josef Miesen: Songtexte über ihn

Der Reueberater-Song für ReuBer Hans-Josef Miesen

„Seine Selbstgerechtigkeit“: Hans-Josef Miesen, Miesen und Wunder, Bonn

IV. StB Hans-Josef Miesen: Bewertungen

StB-Kanzlei Miesen und Wunder: Cylex-Bewertung

StB-Kanzlei Miesen und Wunder: „typische Anfängerfehler“

Das Motto der StB-Kanzlei Miesen und Wunder, dass dort WIRKLICH gelebt wird…

 I. Der Sachverhalt: 5-stellige Steuernachzahlung

Steuererklärungen – angefertigt von der StB-Sozietät Miesen und Wunder, Bonn – wurden im Rahmen einer Betriebsprüfung überprüft und führten zu einer 5-stelligen Nachzahlung.  Unter anderem monierte der Prüfer mit den Worten „typischer Anfängerfehler“ den Wertansatz eines PKW des Steuerpflichtigen für die private Kfz-Nutzung. Der Prüfbericht moniert, dass § 6 (1) Nr. 4 EStG nicht beachtet wurde (2.5.1 des Prüfberichtes). Der Steuerpflichtige hatte der Kanzlei Miesen und Wunder Unterlagen über den Kaufvertrag und von der finanzierenden Bank zukommen lassen.

Weiterhin moniert der Prüfbericht (Ziffer 2.5.4): (2) „Die Eingangsrechnung der Firma xxxxxxxxxxxxx (mit der Nummer) 44/2008 wurde sowohl im Jahr 2007 als auch im Jahr 2008 als Betriebsausgabe erfasst.“ (Anonymisierung und Kursivsetzung vom Verfasser).

II. Vortrag des Anwalts der StB-Kanzlei Miesen u. Wunder 

StB Hans Josef Miesen, Kanzlei Miesen und Wunder, lässt dazu vortragen: „Bezüglich des Wertes des PKWs ist dieser so von dem Beklagten angegeben worden.“ Zu der für zwei Jahre statt für ein Jahr verbuchten Rechnung sagt er nichts.

Das Geschäftsmodell: Schlampig arbeiten, den Mandanten in Schwierigkeiten bringen, dann nochmal kassieren…

III. Berufsordung der Steuerberater: § 4 Gewissenhaftigkeit

(1) Steuerberater sind verpflichtet, die für eine gewissenhafte Berufsausübung erforderlichen fachlichen, personellen und sonstigen organisatorischen Voraussetzungen zu gewährleisten.

(2) Steuerberater dürfen einen Auftrag nur annehmen und ausführen, wenn sie über die dafür erforderliche Sachkunde und die zur Bearbeitung erforderliche Zeit verfügen.

IV. Bitte um Stellungnahme des Vorstandes der Steuerberaterkammer

Ich bitte um Ihre Stellungnahme und habe mir dafür den 04.07.2011 vorgemerkt.

Mit freundlichen Grüßen

(Dr. Marius Ebert)

V. Würdigung

Bitte mal langsam einwirken lassen.  StB Miesen verdreht den Sachverhalt dergestalt, dass er behauptet, der Steuerpflichtige habe ihm einen bestimmten Betrag über den Wertansatz des PKW mitgeteilt.

In Wahrheit hatte der Steuerpflichtige  der Kanzlei Miesen und Wunder die Verträge der Bank über das Leasing der Geschäftsfahrzeuge zukommen lassen.

Es ist dann die Aufgabe des Steuerberaters, daraus die korrekten Wertansätze zu ermitteln.

Im Reueberater-Song für Hans-Josef Miesen heißt es dazu:

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I. StB Hans-Josef Miesen: Gebührenschneiderei

StB-Kanzlei Miesen und Wunder: Gebührenschneiderei, jahrelang

II. StB Hans-Josef-Miesen: schlampige Berufsausübung, berufsunwürdiges Verhalten

StB-Kanzlei Miesen und Wunder: „Typische Anfängerfehler“

StB-Kanzlei Miesen und Wunder: schlampige Arbeit, zusätzliche Berechnung

StB-Kanzlei Miesen und Wunder: schlampige Arbeit, berufsunwürdiges Verhalten

StB-Kanzlei Miesen und Wunder: Abschreibungsimmobilie falsch angesetzt

III. StB Hans-Josef Miesen: Songtexte über ihn

Der Reueberater-Song für ReuBer Hans-Josef Miesen

„Seine Selbstgerechtigkeit“: Hans-Josef Miesen, Miesen und Wunder, Bonn

IV. StB Hans-Josef Miesen: Bewertungen

StB-Kanzlei Miesen und Wunder: Cylex-Bewertung

StB-Kanzlei Miesen und Wunder: schlampige Arbeit, berufsunwürdiges Verhalten

StB Hans Josef Miesen in seinem Büro der Kanzlei Miesen u. Wunder

Willkommen, Marius Ebert hier.

Offener Brief an den Vorstand der Steuerberaterkammer Köln wegen schlampiger Arbeiten und berufsunwürdigem Verhalten des Steuerberaters Hans-Josef Miesen von der Steuerberaterkanzlei Miesen und Wunder in Wachtberg-Villip:

                                                                       I. Der Anlass

Nach rund 17 Jahren wechselt ein Steuerpflichtiger im Jahr 2009 seinen Steuerberater. Er wechselt von der Steuerberaterkanzlei Miesen und Wunder wegen Unzufriedenheit zu einem neuen Steuerberater.

Im Jahr 2010 hatten er und seine Ehefrau eine steuerliche Betriebsprüfung, betreffend die Jahre 2006, 2007 und 2008, also für Jahre, in denen die Steuererklärungen von der Kanzlei Miesen u. Wunder erstellt wurden. Der Betriebsprüfer (BP) hatte Fragen, die weder der Steuerpflichtige, noch sein „neuer“ Steuerberater beantworten konnten.

Aufgrund der schlampigen Arbeit von Miesen und Wunder hat der BP Fragen….

Der Steuerpflichtige wendete sich also an seinen ehemaligen Steuerberater von der Steuerberaterkanzlie Miesen und Wunder in Wachtberg, Herrn Steuerberater Hans-Josef Miesen. Dieser schreibt daraufhin zu einer bestimmten Frage des Betriebsprüfers (BP) vom Finanzamt: Es wäre

„mit ein ganz klein wenig Intelligenz festgestellt,“

dass es sich bei einem der vom BP gefragten Vorgänge um „einen Transfer zwischen dem Kläger und seiner Ehefrau“ handele (Fettdruck vom Verfasser). Die Berufsordnung der Steuerberater sagt dazu:

Was sagt die Berufsordnung der Steuerberater zum Verhalten von „Miesen und Wunder“? Foto: Pixabay

II. Berufsordung der Steuerberater § 7 – Berufswürdiges Verhalten

„Steuerberater sind zur Sachlichkeit und zur Kollegialität verpflichtet. Sachlich ist ein Verhalten, das bei gewissenhafter Berufsausübung geeignet ist, die anvertrauten Interessen in angemessener Form zu vertreten…“

 III.  5-stellige Steuernachzahlung

Die Steuererklärungen – angefertigt von der StB-Sozietät Miesen und Wunder, – wurden im Rahmen einer Betriebsprüfung überprüft und führten zu einer 5-stelligen Nachzahlung.

(1) Unter anderem monierte der Prüfer mit den Worten „typischer Anfängerfehler“ den Wertansatz eines PKW des Steuerpflichtigen für die private Kfz-Nutzung. Der Prüfbericht moniert, dass § 6 (1) Nr. 4 EStG nicht beachtet wurde (2.5.1 des Prüfberichtes). Der Steuerpflichtige hatte der Kanzlei Miesen und Wunder Unterlagen über den Kaufvertrag und von der BMW-Bank zukommen lassen.

Der Betriebsprüfer bezeichnet das Vorgehen von „Miesen und Wunder“ als „typischen Anfängerfehler“….Foto: Pixabay

(2) Weiterhin moniert der Prüfbericht (Ziffer 2.5.4): (2) „Die Eingangsrechnung der Firma xxxxxxxxxxxxx (mit der Nummer) 44/2008 wurde sowohl im Jahr 2007 als auch im Jahr 2008 als Betriebsausgabe erfasst.“ (Anonymisierung und Kursivsetzung vom Verfasser).

IV. Vortrag des Anwalts der StB-Kanzlei Miesen u. Wunder 

StB Hans Josef Miesen lässt dazu durch seinen Anwalt vortragen: „Bezüglich des Wertes des PKWs ist dieser so von dem Beklagten angegeben worden.“

Zu der für zwei Jahre statt für ein Jahr verbuchten Rechnung, also dem „typischen Anfängerfehler“ sagt er nichts.

Die Berufsordnung der Steuerberater sagt dazu:

V. Berufsordung der Steuerberater: § 4 Gewissenhaftigkeit

„(1) Steuerberater sind verpflichtet, die für eine gewissenhafte Berufsausübung erforderlichen fachlichen, personellen und sonstigen organisatorischen Voraussetzungen zu gewährleisten.

(2) Steuerberater dürfen einen Auftrag nur annehmen und ausführen, wenn sie über die dafür erforderliche Sachkunde und die zur Bearbeitung erforderliche Zeit verfügen.“

Dann stellt Herr StB Miesen seine Beantwortung dieser und anderer Fragen dem Steuerpflichtigen in Rechnung.

Ist das berechtigt? Das OLG Hamm sagt dazu:

Der Steuerberater-Vertrag ist ein Werkvertrag (OLG Hamm). Demnach hätte StB Miesen kostenlos nachbessern müssen…Foto: Pixabay

VI. Das Urteil des OLG Hamm

„Der Steuerberatungsvertrag ist, wenn Gegenstand des Vertrages die Erstellung der jährlichen Abschlüsse und Steuererklärungen ist, nach allgemeiner Meinung ein Geschäftsbesorgungsvertrag, der werkvertraglichen Charakter hat und auf den die Vorschriften der §§ 631 ff BGB Anwendung finden.“  OLG Hamm, Urteil vom 23.6.1989 – 25 U 148/88

In Rahmen eines solchen Werkvertrages zwischen dem Steuerpflichtigen und der Steuerberaterkanzlei Miesen und Wunder waren klärende Nacharbeiten (Nacherfüllung nach § 635 BGB) nötig, veranlasst durch eine Betriebsprüfung des FA St. Augustin und im Rahmen dieser Prüfung aufgetauchte Fragen. War StB Hans-Josef Miesen berechtigt, dafür eine Rechnung zu schreiben? Insbesondere dann, wenn er darin berufsstandunwürdiges Verhalten zeigt?

VII. Abrechnung nach StBGebV durch StB-Kanzlei Miesen u. Wunder 

Wie oben dargestellt, schrieb StB Hans-Josef Miesen u. a. zu einer bestimmten Frage des Betriebsprüfers (BP) vom Finanzamt: Es wäre „mit ein ganz klein wenig Intelligenz festgestellt,“ dass es sich bei einem der vom BP gefragten Vorgänge um „einen Transfer zwischen dem Kläger und seiner Ehefrau“ handele.

Auch die anderen Antworten aus dem Schriftsatz des StB Miesen wurden vom „neuen“ Steuerberater und vom Betriebsprüfer nicht als hilfreich angesehen. Insgesamt fakturiert StB Miesen diese Ausarbeitung mit zweimal 197 EUR (Steuerpflichtiger u. Ehefrau) nach Steuerberater-Gebührenverordung (StBGebV).

„Erst arbeite ich schlampig und wenn dann der Mandant so richtig dadurch in Schwierigkeiten kommt, stelle ich erneut eine Rechnung. Ich bin so toll und kreativ…“

Nach Auffassung des Steuerpflichtigen  enthielt die Steuererklärung der Kanzlei Miesen und Wunder erhebliche Sorgfaltsmängel, die – im Rahmen eines Werkvertrages – gebührenfrei hätten nachgebessert werden müssen.

VIII. Bitte um Stellungnahme des Vorstandes der Steuerberaterkammer

Ist die Steuererklärung ein Werkvertrag oder nicht? Was ist, wenn die Steuererklärung die obigen Mängel enthält und bei einer Betriebsprüfung Nachfragen erforderlich sind?

Eine Antwort der Steuerberaterkammer zu dieser Frage war nicht zu erhalten.

Mehr zum Thema StB Miesen und Wunder, Bonn-Wachtberg

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I. StB Hans-Josef Miesen: Gebührenschneiderei

StB-Kanzlei Miesen und Wunder: Gebührenschneiderei, jahrelang

II. StB Hans-Josef-Miesen: schlampige Berufsausübung, berufsunwürdiges Verhalten

StB-Kanzlei Miesen und Wunder: „Typische Anfängerfehler“

StB-Kanzlei Miesen und Wunder: schlampige Arbeit, zusätzliche Berechnung

StB-Kanzlei Miesen und Wunder: schlampige Arbeit, berufsunwürdiges Verhalten

StB-Kanzlei Miesen und Wunder: Abschreibungsimmobilie falsch angesetzt

III. StB Hans-Josef Miesen: Songtexte über ihn

Der Reueberater-Song für ReuBer Hans-Josef Miesen

„Seine Selbstgerechtigkeit“: Hans-Josef Miesen, Miesen und Wunder, Bonn

IV. StB Hans-Josef Miesen: Bewertungen

StB-Kanzlei Miesen und Wunder: Cylex-Bewertung