Nach einem Beschluss des DIHK wird das Bilanzrechtsmodernisierungs-Gesetz (BilMoG) erst ab Herbst 2011 prüfungsrelevant. Der DIHK teilt dazu folgendes mit:
"Grundlage der Aufgaben sind weiterhin jeweils die Gesetze mit Rechtsstand 31.12. des Prüfungsvorjahres, sofern diese als Hilfsmittel zugelassen sind. Für Änderungen des HGB durch das BilMoG werden in den beiden nächsten Prüfungen als Übergangsregelung diese Themen ausgeklammert, so dass hier keine Umsetzungen in den Aufgaben mehr nach altem Recht gefordert sind."
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