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Betriebswirt/in IHK: Liquiditätsplanung, Prüfungsfrage


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Betriebswirt/in IHK: Insiderwissen-IHK-Prüfung

 

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Hallo, ich habe für Sie eine wertvolle Insiderinformation, denn ich habe für Sie die Prüfung zum Betriebswirt IHK entschlüsselt. Sie kommen an diese wertvolle Insiderinformation, indem Sie unter dem Video auf den Link klicken und sich in das Formular eintragen.

Hier geht es um Prüfungsfragen, und zwar geht es hier um Liquiditätsplanung. Und zu der Liquiditätsplanung werden hier zwei Dinge gefragt: Einmal nach dem Zweck. Was ist der Zweck der Liquiditätsplanung? Und dann wird nach dem Vorgehen gefragt. Im Prinzip sind es also zwei separate Prüfungsteile. Es ist immer gut, sich die Prüfung in eine Struktur zu übersetzen.

 

Zweck der Liquiditätsplanung

Der Zweck, das lässt sich sehr leicht beantworten. Der Zweck ist Liquiditätssicherung. Ich sichere meine ständige Zahlungsbereitschaft. Und jetzt müssen wir überlegen: Was ist wenn ich das nicht tue? Was könnte drohen, wenn ich meine Liquidität nicht gesichert habe. Dann könnten wir knallhart sagen, dass sonst Insolvenz droht. Dann ist man nicht mehr zahlungsfähig. Das kann vorrübergehend sein, das kann aber auch dauerhaft sein. Und dann bin ich sogar verpflichtet, das zu melden, dann kommt ein Insolvenzverwalter und und und. Das sind alles Dinge, die ein Unternehmer nicht will, und deshalb betreibt er eine Liquiditätssicherung durch eine Liquiditätsplanung. Er plant also seine Liquidität. Er plant seine flüssigen Mittel.

 

Wie geht Liquiditätsplanung?

Und damit sind wir bei der Frage: Wie geht das? Liquidität sind die flüssigen Mittel. Und zwar gibt es positive und negative flüssige Mittel. Die Einzahlungen sind die positiven flüssigen Mittel und die Auszahlungen sind die negativen flüssigen Mittel. Und der Überschuss von Einzahlungen und Auszahlungen (wenn ich also das miteiander verrechne) ist mein Liquiditätsüberschuss. Wenn aber die Auszahlungen größer sind als die Einzahlungen, ist das eventuell mein Liquiditätsbedarf, den ich habe. Und hier ist es gut, wenn ich das rechtzeitig erkenne. Also eine Liquiditätsplanung (Planung bedeutet ja Vorwegnahme der Zukunft) mache ich für die nächste Woche, für den nächsten Monat, für das nächste Quartal. Das heißt, dass ich antizipiere, ich nehme vorweg. Die Einzahlungen, die kommen, und die Auszahlungen, die ich habe, und zwar für die nächste Woche oder für den nächsten Monat oder für das nächste Quartal. Und das Gleiche mache ich mit den Auszahlungen: Welche Auszahlungen, welche Rechnungen muss ich nächste Woche bezahlen, welche Rechnungen muss ich nächsten Monat bezahlen, welche Rechnungen fallen im nächsten Quartal an?

 

Wie erkenne ich den Liquiditätsbedarf (Einzahlungen u. Auszahlungen)?

Jetzt ist die nächste Frage: Woher weiß ich das denn? Nun, viele Dinge, besonders im Bereich der Auszahlungen, weiß ich. Ich weiß, welche Dinge ich gekauft habe. Dadurch weiß ich, welche Rechnungen ich bezahlen muss. Ich weiß, welche fixen Belastungen ich habe, die liquiditätswirksam sind, zum Beispiel Büromiete, Strom, oder Telefonkosten. Das ist entweder fix oder relativ fix.

Ein bisschen schwieriger, aber wirklich nur ein bisschen schwieriger, ist es mit den Einzahlungen, denn ich weiß, welche Rechnungen gestellt sind und ich weiß, in welchem Rhythmus die Kunden zahlen. Wenn ich das nicht weiß, sollte ich das sehr genau beobachten, um hier eine Gesetzmäßigkeit ableiten zu können. Ich kann hier mit einem gewissen Risikoabschlag kalkulieren. Das sollte ich auch tun. Es kann immer mal sein, dass eine der Rechnungen nicht bezahlt wird. Da habe ich einen bestimmten Prozentsatz. Aber letztlich lautet das Spiel: Diese Dinge hier, Einzahlungen und Auszahlungen, berechenbar zu machen und dann eben auch eine solche Berechnung aufzustellen. Und das ist mein Liquiditätsplan. Ich mache meine Liquidität berechenbar und ich berechne sie. Und im nächsten Schritt mache ich eventuell Aktionen. Das heißt: Wenn ich einen Liquiditätsbedarf durch die Gegenüberstellung von Ein- und Auszahlungen erkenne, dann muss ich weitere Aktionen tätigen, aber das ist schon wieder Thema für das nächste Video.

Das war’s für dieses Video. Klicken Sie nun auf den Link unter dem Video und holen Sie sich diese höchst wertvolle Insiderinformation „Prüfung für Sie entschlüsselt“.

Mein Name ist Marius Ebert, vielen Dank.

                                                                                                    © Dr. Marius Ebert

Betriebswirt/in IHK: Finanzierungs- u. Bilanzierungsregeln, Prüfungsfrage


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Betriebswirt/in Insiderwissen IHK-Prüfung

 

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Hallo, mein Name ist Marius Ebert. Das Insidervideo „Prüfung Betriebwirt IHK entschlüsselt“ ist noch verfügbar. Klicke Sie auf den Link unter dem Video und tragen Sie sich in das Formular ein.

Bilanzierungsregel

Hier in dieser Prüfungsfrage ist nach dem Unterschied zwischen der goldenen Finanzierungsregel und der goldenen Bilanzierungsregel gefragt. Klingt ja durchaus ähnlich und kann man leicht miteinander verwechseln. Nun, die Bilanzierungsregel hat mit der Bilanz zu tun.

 

Goldene Finanzierungsregel

Die Finanzierungsregel hat mit Liquidität oder, noch besser gesagt, mit Krediten zu tun. Wie finanziere ich mich? In dem Fall ist es eine Finanzierung über Fremdkapital. Finanzierungsregel hat mit Krediten zu tun. Und die Regel stellt den Zusammenhang her zwischen: Kapitalbindungsdauer – das heißt, dass ich mir Geld leihe und es binde, indem ich mir zum Beispiel eine Maschine oder ein Grundstück kaufe – und Kapitalüberlassungsdauer. Und diese beiden Fristen werden in einen Zusammenhang gestellt, und zwar im Sinne einer Ungleichung / mit einem Ungleichheitszeichen, „größer, maximal gleich“. Die Kapitalüberlassungsdauer soll größer, maximal gleich der Kapitalbindungsdauer sein. Wenn ich mir also Geld für fünf Jahre leihe, dann darf ich das Geld maximal für fünf Jahre binden. Wenn ich mir Geld für sieben Jahre binde, dann bekomme ich ein Problem. Das ist die goldene Finanzierungsregel. Die Kapitalüberlassungsdauer soll größer sein als die Kapitalbindungsdauer.

 

Goldene Bilanzierungsregel

Und die goldene Bilanzierungsregel hat, wie ich schon sagte, mit der Bilanz zu tun. Bilanz besteht aus einer Aktiv- und einer Passivseite. Auf der Aktivseite steht das Anlagevermögen und auf der Passivseite steht hier zunächst das Eigenkapital, später das Fremdkapital und hier, auf der Aktivseite, später das Umlaufvermögen.

Auf der Passivseite steht die Mittelherkunft. Wo kam das Geld irgendwann mal her? Auf der Aktivseite steht die Mittelverwendung. Und die goldene Bilanzierungsregel setzt diese beiden Posten in einen Zusammenhang und sagt: Dein Anlagevermögen soll möglichst eigenfinanziert sein. Das heißt, dass die goldene Bilanzierungsregel in ihrer strengen Form lautet:

Eigenkapital / Anlagevermögen <= 1

Das heißt: Wenn wir das Anlagevermögen durch Multiplikation auf die andere Seite der Ungleichung bringen, dann steht da:

Eigenkapital <= Anlagevermögen

(Das Eigenkapital soll größer oder maximal gleich dem Anlagevermögen sein.)

Das ist die goldene Bilanzierungsregel, zumindest in der strengen Form. Später wird das Ganze dann etwas aufgelöst. Man spricht dann von silberner Bilanzierungsregel oder von gemilderter Form und sagt: Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital im Zähler, aber so weit wollen wir hier gar nicht gehen, darum geht es ja nicht. Sondern es geht um den Unterschied zwischen der goldenen Finanzierungsregel – die hat zu tun mit Krediten und Kapitalüberlassungsdauer – und der goldenen Bilanzierungsregel. Die hat zu tun mit der Bilanz und dem Zusammenhang zwischen Anlagevermögen und Eigenkapital. Das Eigenkapital soll größer oder maximal gleich dem Anlagevermögen sein.      

Das war’s für dieses Video. Wenn Sie das Insidervideo, in dem ich die Prüfung entschlüssele, noch haben wollen, dann klicken Sie unbedingt auf den Link unter dem Video und tragen sich in das Formular ein. Wenige Sekunden später haben Sie diese höchst wertvolle Information in Ihrem e-Mail Postfach.

Mein Name ist Marius Ebert. Vielen Dank.

 

                                                                           © Dr. Marius Ebert

Betriebswirt/in IHK: Internationale Wirtschaftsbeziehungen, Beispiel-Lernkarte Nr. 20

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Kommission: "Management der EU". Die K. ist vor allem Exekutivorgan, nimmt aber auch Kontrollaufgaben wahr ("Hüterin der Verträge") und macht Vorschläge für die Weiterentwicklung der Gemeinschaft.

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