Zur Prüfung zum Betriebswirt/in IHK gehört das Fach "Internationale Wirtschaftsbeziehungen" mit dem Teilgebiet "Zölle u. Umsatzsteuer". Hier der erste Teil aus dem Prüfungsstoff zum Betriebswirt/in IHK zu diesem Fach. In diesem Artikel setzten wir die Betrachtung der Meldepflichten für die Unternehmen fort:
Statistische Meldepflicht: INTRASTAT (www.destatis.de)
Die Unternehmen müssen nicht nur den Finanzämtern Meldung über ihren innergemeinschaftlichen Handel machen. Zusätzlich gibt es eine Meldepflicht für statistische Zwecke. Diese Meldung geschieht durch das INTRASTAT-Verfahren. Dies ist ein permanentes statistisches Erhebungsverfahren. „Permanent“ bedeutet, dass die Unternehmen ihre Daten aus dem Binnenhandel monatlich der statistischen Behörde des jeweiligen Landes melden müssen. Von der Meldepflicht befreit sind solche Unternehmen, deren innerstaatliche Einfuhr oder Ausfuhr im letzten Kalenderjahr einen bestimmten Schwellenwert nicht überschritten hat. Wird diese Grenze im laufenden Jahr überschritten, so ist ab dem Folgemonat eine INTRASTAT-Meldung abzugeben. In Deutschland werden die Daten vom Statistischen Bundesamt erfasst. Die Erfassung erfolgt über Formulare oder – nach Abstimmung – auch über Datenträger. Die Internet-Adresse des Statistischen Bundesamtes lautet:
www.destatis.de.
Weitere Wege zur Einigung
Im Sinne eines freien Binnenmarktes wäre es sicherlich erstrebenswert, wenn eine Warensendung von Hamburg nach Paris umsatzsteuerlich genauso behandelt würde, wie eine Warensendung innerhalb Deutschlands, also nach dem Ursprungslandprinzip. Eine Einigung innerhalb der EU erscheint aber schwierig, vor allem deswegen, weil der zuständige Ministerrat (hier: der Finanzminister) für Steuer-sachen einstimmige Beschlüsse verlangt.
Der Ansatz, um das Ursprungslandprinzip doch noch umzusetzen, geht über eine sogenannte Clearingstelle. Da sich die Umsatzsteuereinnahmen durch das Ursprungslandprinzip bekanntlich zu Gunsten der exportstarken Nationen verschieben (siehe oben), soll diese Clearingstelle die Umsatzsteuer- aufkommen ausgleichen.
Umsatzssteuer: praktische Hilfe, Detailinformationen
Das gegenwärtige Prinzip gleicht dem Versuch der "Quadratur des Kreises". So jedenfalls drückt es der Deutsche Industrie und Handelstag (DIHT) in seiner Broschüre "Die Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt" aus. Der DIHT weist außerdem auf die vielen Fehlerquellen hin, die in den komplizierten Detailregelungen stecken. Die erwähnte Broschüre hilft bei Detailfragen. Sie kann bezogen werden beim:
Deutschen Industrie und Handelstag
Abteilung Information
Postfach 14 46
53004 Bonn
Die entsprechenden Vordrucke N können bezogen werden beim:
Statistischen Bundesamt
Gruppe V B Außenhandel
Postfach 5528
65045 Wiesbaden
Internes gemeinschaftliches Versandverfahren T2
Das so genannte interne gemeinschaftliche Versandverfahren T 2 war das Verfahren zur zollamtlichen Überwachung des innergemeinschaftlichen Handels. Es galt, bevor die Grenzkontrollen wegfielen. Dieses Verfahren ist heute grundsätzlich abgeschafft.
Weitere praktische Hilfe: Seminare
Zu dieser – im Detail sehr komplizierten Materie – gibt es spezialisierte Anbieter, wie die
ZAK
Zoll- und Außenwirtschaftsseminare GmbH
Moritz-von Schwind-Straße 10
50999 Köln
Tel. 0221/ 35 27 63 u. 35 27 29
Fax 0221/ 35 27 63
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