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Aufwand und Kosten: die Abgrenzung Teil 2 Betriebswirt/in IHK Schnell-Lernsystem


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Aufwand und Kosten (Teil 3) Marius Ebert’s Spaßlerndenk®: BWL leicht gemacht

Wir haben gesehen: Der Begriff „Aufwand“ stammt aus der Finanzbuchhaltung und wird vom Bilanzbuchhalter zusammen mit dem Ertrag in der GuV als Gewinn oder Verlust berechnet, der bei der Aktiengesellschaft "Jahresüberschuss" bzw. "Jahresfehlbetrag" heißt.

Der Begriff „Kosten“ stammt aus der Leistungs- und Kostenrechnung und wird vom Kostenrechner zusammen mit den Leistungen zum Betriebsergebnis verrechnet.

Zwei Begriffe aus zwei unterschiedlichen Welten mit unterschiedlichen Aufgaben.

Trotzdem gibt es Zusammenhänge zwischen diesen Begriffen, wie die folgende Übersicht zeigt:

Kosten

Da wir bereits wissen, dass Kosten betrieblicher Werteverzehr ist und Aufwand jede Art von Werteverzehr, muss das, was in der Schnittmenge der Übersicht steht, auf jeden Fall betrieblicher Werteverzehr sein. Genauso ist es.

Aus Sicht des Aufwandes wird unterschieden in neutralen Aufwand und Zweckaufwand. Neutraler Aufwand ist zwar Werteverzehr, hat aber mit dem Betriebszweck nichts zu tun („Spende an das Rote Kreuz“). Der Zweckaufwand aber sehr wohl: Es ist Aufwand für den betrieblichen Zweck.

Aus Sicht der Kosten wird unterschieden in Grundkosten und Anders- bzw. Zusatzkosten, die man auch im Oberbegriff auch „kalkulatorische Kosten“ nennt.

Die Grundkosten sind – schauen wir auf die Schnittmenge – aufwandsgleiche Kosten, d. h. ihnen steht Aufwand in entsprechender Höhe gegenüber. Bilanzbuchhalter  und Kostenrechner erfassen also in diesem Fall beide das Gleiche, wenn sie es auch unterschiedlich nennen.

Über die kalkulatorischen Kosten unterhalten wir uns dann in einem späteren Beitrag.

Probeskript

Fachliche Begleitung durch Dr. Marius Ebert bei Projektarbeit, Fachgespräch, Prüfungs- und Examensvorbereitung.

Bis zum nächsten Mal, viele Grüße

 

Marius Ebert

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