Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Arbeitsstätten-Verordnung, Bestimmungen)
In diesem Video geht es um die Arbeitsstätten-Verordnung, vielleicht nehmen wir auch noch die Abkürzung ArbStättV, so kürzt man das ab, und wir sollen einige wichtige Bestimmungen nennen.
Bestimmungen über die Ausstattung des Arbeitsplatzes (Arbeitsstätten-Verordnung, Bestimmungen)
Diese Verordnung ist, wie viele Verordnungen, sehr umfangreich. Verordnungen detaillieren ja eine gesetzliche Vorschrift und sind sehr oft sehr detailliert, sehr umfangreich und sehr präzise. Deswegen schauen wir uns hier mal ein paar wesentliche Punkte an, ohne dass wir uns jetzt anmaßen, die ganze Arbeitsstätten-Verordnung darzustellen:
- Ausreichende Lüftung. Wie der Name schon sagt, sollte ich vielleicht noch kurz vorschalten, geht es um die Ausstattung des Arbeitsplatzes: Wie soll die Arbeitsstätte, ja man hat hier den allgemeinen Betrifft Arbeitsstätte verwendet, weil nicht alles konkret ein Arbeitsplatz im Büro ist, sondern auch andere Arbeitsstätten gibt, wo man sich auch bewegen muss zum Beispiel. In Produktionshallen gibt es auch Arbeitsstätten. Ausreichende Lüftung.
- Dann gibt es Bestimmungen über die Raumtemperatur, ja, da darf nicht zu kalt, aber auch nicht zu warm sein.
- Dann gibt es Bestimmungen über die Beleuchtung.
- Dann gibt es Bestimmungen über die Sauberkeit.
- Dann gibt es Bestimmungen über Fluchtwege.
- Und es gibt Bestimmungen über Erste Hilfe, nämlich dass diese Erste-Hilfe-Räume, die müssen einmal sein vorhanden, ja, es muss sie geben, und sie müssen gekennzeichnet sein, ja.
Was da im Detail jetzt geregelt ist, ist jetzt für uns nicht so wichtig. Das schauen wir gegebenenfalls nach, ja. Die Raumtemperatur, wie da genau die Bestimmung lautet Wir müssen nur zunächst einmal wissen: Jawohl, es gibt in der Arbeitsstätten-Verordnung auch eine Regelung über die Raumtemperatur, und wenn da Probleme auftreten, dann schauen wir nach, genauso wie über die Beleuchtung, die Sauberkeit und die Fluchtwege und die Belüftung. Das ist alles geregelt.
Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Arbeitsstätten-Verordnung, Bestimmungen)
Im Übrigen glaube ich, dass, wer in die Hölle will, nur einen Fernlehrgang zu buchen braucht. Wollen Sie hingegen lernen ohne zu leiden, dann klicken Sie mal auf den Link unter diesem Video.
Mein Name ist Marius Ebert.
Vielen Dank.
© Dr. Marius Ebert