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Abweisung des Insolvenzverfahrens mangels Masse

 Lernen ohne Leiden

Abweisung des Insolvenzverfahrens mangels Masse

 

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Abweisung des Insolvenzverfahrens mangels Masse)

Was versteht man unter Abweisung des Insolvenzverfahrens mangels Masse?

Unzureichendes Restvermögen des Schuldners (Abweisung des Insolvenzverfahrens mangels Masse)

So, da ist also jemand zahlungsunfähig oder überschuldet. Das Ganze  ist nun bei Gericht, und das Gericht weist das Insolvenzverfahren ab. Und die Begründung heißt: „mangels Masse“. Welche Situation ist hier gegeben? Oder noch genauer formuliert:

  • Als erstes liegt vor ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Vom Betrug abgesehen, ja, es gibt doch so was wie „betrügerischen Konkurs“ nannte man das früher, macht das niemand gerne, sonderbar weil er muss, weil er sich strafbar macht, wenn er diesen Antrag nicht stellt. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens liegt vor.
  • Und als zweites kommt die Ablehnung des Gerichts mangels Masse.

Und jetzt ist die Frage: Was versteht man darunter? Oder man kann auch anders formulieren: „Was hat Warum hat das Gericht das getan?“–Weil folgende Situation vorlag:

  • Das hier ist das Restvermögen des Schuldners. Die übliche Situation ist, dass dieses Restvermögen der Regel ganz, ganz, ganz wenig bis gar nicht in liquider Form vorliegt, sondern wahrscheinlich sind das irgendwelche gebundenen Vermögenswerte. Restvermögen des Schuldners.
  • Und auf der anderen Seite in einem größeren Balken, größeren Rechteck hier, das hier sind die Kosten des Verfahrens, und wir haben sozusagen in dieser Höhe hier eine Unterdeckung.  Und wenn das Vermögen des Schuldners noch nicht einmal die Kosten des Verfahrens deckt, geschweige denn dass irgendwelche Gläubiger noch befriedigt werden könnten, das wäre dann erst mal der nächste Schritt, dann wird das Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt.

Der Volksmund sagt hier: „Nix mehr zu holen, nix mehr da“. Ja, und selbst der Insolvenzverwalter sieht für sich keine Möglichkeit, dass zumindest seine Kosten, also die Kosten des Insolvenzverwalters, bezahlt werden. Und dann wird das Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Abweisung des Insolvenzverfahrens mangels Masse)

Im Übrigen glaube ich, dass wer in die Hölle will, nur einen Fernlehrgang zu buchen braucht. Wollen Sie hingegen lernen ohne zu leiden, dann klicken Sie mal auf den Link unter diesem Video.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

 

 

 

© Dr. Marius Ebert