IV. Die Grundausrichtung der Standards
Es gibt zwei grundsätzliche Möglichkeiten, einen Sachverhalt zu regeln. Erstens: Man gibt eine generelle Leitlinie vor. In diesem Fall arbeitet man mit Begriffen wie "verhältnismäßig" oder "angemessen" und verzichtet bewusst auf genaue Messgrößen.
Zweitens: Man sagt genau, was zu tun ist. In diesem Fall gibt man einen genauen Aktionsplan vor zusammen mit detaillierten Messgrößen, also etwa so, wie die deutschen Verwaltungsvorschriften, die die Gesetze spezifizieren. Der IASB ist mit seinen Standards schon immer den ersten Weg gegangen und hat den zweiten Weg gefürchtet. Mitglieder des IASB bezeichnen diesen zweiten Ansatz auch als "to cook the books" und meint damit, dass man dadurch, dass man die Detailregelungen einhält ,sich zwar formal korrekt verhalten, aber den "Geist der Vorschrift" verletzen kann.
Der Bilanzierungsexperte hat immer das letzte Wort
Es ist die feste Überzeugung des IASB, dass die letzte Entscheidung, wie bilanziert werden soll, vom Experten im Einzelfall entschieden werden soll und dass die Standards ihm diese Verantwortung weder abnehmen können noch sollen. Wer dies kritisch sieht, denkt "deutsch" und hat nicht verstanden, dass gerade der deutsche detaillierte Regelungsweg tiefstes Misstrauen auslöst. Man könnte auf diesem Wege – so fürchtet man – formal zwar korrekt vorgehen und trotzdem die Substanz und den Sinn der Vorschrift konterkarieren. Ein gesetzbasierendes System, wie das deutsche , stößt also hier auf eine völlig andere Sichtweise.
Links zum Thema: IFRS, Teil 1 , IFRS, Teil 2, IFRS, Teil 3, Teil 4
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