Warning: Undefined array key "id" in /var/www/vhosts/mariusebertsblog.com/httpdocs/mariusebertsblog/wp-content/plugins/advanced-responsive-video-embedder/php/Video.php on line 407
IHK-Prüfung entschlüsselt (Betriebsrat, Kündigung)
Hallo, herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. In dieser Mindmap geht es um die Kündigung von Betriebsratsmitgliedern. Das ist eine Mindmap aus dem PFK, Personalkaufmann oder -frau.
Rechtsgrundlage (Betriebsrat, Kündigung)
Und die Rechtsgrundlage, denn das ist natürlich eine arbeitsrechtliche Frage, die Rechtsgrundlage ist vor allem der § 15 Kündigungsschutzgesetz und der § 103 Betriebsverfassungsgesetz.
Vorweg: Der Betriebsrat ist die Interessenvertretung der Arbeitnehmerschaft. Das muss man immer im Hinterkopf behalten, um den Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern zu verstehen.
Es gibt zwei Arten der Kündigung, nämlich die ordentliche und die außerordentliche, die man auch fristlose nennt.
Kurz eben dazwischen: Diese Mindmap gibt’s unter www.spasslerndenk-shop.de als PDF zum Herunterladen.
So, zurück hier zum Thema: Ordentliche und außerordentliche Kündigung.
Ordentliche Kündigung (Betriebsrat, Kündigung)
Die ordentliche Kündigung – hier kommt der 15 Kündigungsschutzgesetz ins Spiel — ist nicht möglich, und zwar beginnt diese Schutzschrift, also dieses Unmöglichmachen der Kündigung, schon mit der Aufstellung auf der Wahlliste. Wenn jemand auf der Wahlliste steht, hat er bereits diesen Kündigungsschutz. Nur wenn er dann nicht gewählt ist, verliert er den Kündigungsschutz wieder. Und: Der Kündigungsschutz endet ein Jahr nach Beendigung der Betriebsratsmitgliedschaft. Also selbst wenn man nicht mehr Betriebsrat ist, hat man noch ein Jahr den Kündigungsschutz laut Paragraf 15. Schauen Sie bitte ins Gesetz, da steht: Die ordentliche Kündigung geht nicht.
Gleiches gilt für Jugendvertretung und Auszubildendenvertretung, werden 15 kündigungsschutztechnisch genau gleich behandelt.
Außerordentliche Kündigung (Betriebsrat, Kündigung)
Anders sieht es aus bei der außerordentlichen Kündigung, denn die außerordentliche Kündigung ist im deutschen Arbeitsrecht immer möglich. Sie muss immer möglich sein, denn die außerordentliche Kündigung ist gekoppelt an eine Unzumutbarkeit, und das muss auch bei einem Betriebsrat möglich sein, nur: Sie ist manchmal schwierig. So auch hier. Der Paragraf 103 Betriebsverfassungsgesetz sagt, dass man für die außerordentliche Kündigung die Zustimmung des Betriebsrats braucht, und wenn man die nicht bekommt, muss man vor‘s Arbeitsgericht und die Zustimmung des Betriebsrats ersetzen lassen.
Also: Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds ist möglich, aber schwierig weil an die Zustimmung der übrigen Betriebsrats-Mitglieder gebunden.
IHK-Prüfung entschlüsselt (Betriebsrat, Kündigung)
Das war’s schon wieder.
Gehen Sie in den Shop www.spasslerndenk-shop.de. Gehen Sie oben in der Leiste auf „Gratis Herunterladen“. Da finden Sie die Mindmap.
Alles Gute.
Marius Ebert.
© Dr. Marius Ebert