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Präsident Trump hat die Wahl gewonnen (Arizona-Ergebnisse zeigen massiven Wahlbetrug)
Alle, die dem Fall gefolgt sind, wussten es schon lange, aber nun ist es offiziell.
Die forensische Überprüfung in Maricopa County, dem größten Wahlbezirk von Arizona, ergibt, dass das gemeldete Wahlergebnis falsch ist.
Unter anderem wurden, um Joe Biden zum Sieg zu verhelfen, Wahlstimmen doppelt, dreifach und sogar vierfach gezählt. Dies bezieht sich auf über 17.000 Wahlstimmen zugunsten von Joe Bidden, der aber den gesamten Staat Arizona mit nur rund 10.000 Stimmen Vorsprung gewonnen haben will.
Allein das richtige Ergebnis der Wahl im Wahlbezirk Maricopa County verändert also das Gesamtergebnis des Staates Arizona zu Gunsten von Donald Trump.
Hier eine ausführliche Zusammenfassung.
Und hier ein Ausschnitt aus dem Abschlussbericht:

Die Überprüfungskommission kommt also zu dem Ergebnis, dass das ermittelte Resultat falsch ist und nicht zertifiziert werden darf.
Wir wissen auch: Die Wahlbetrüger haben auch die Ergebnisse in diversen anderen US-Staaten verfälscht.
Donald Trump hat die Wiederwahl zum Präsidenten mit großem Vorsprung gewonnen.
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Mahnbescheid, Reaktion des Schuldners
Das grundsätzliche Prozedere bei Geschäftsvorgängen ist allgemein bekannt und wird in der Regel auch so gehandhabt: Der Kunde erhält eine Leistung und muss dafür seine vereinbarte Gegenleistung erbringen. Oft erfolgt dies nahezu zeitgleich über Barmittel oder bargeldlos (EC-Karte, Kreditkarte). Eine weitere Möglichkeit ist die Zahlung auf Rechnung, wobei i.d.R. auch ein Zahlungsziel vereinbart bzw. vorgegeben wird. Zahlt der Schuldner nicht fristgerecht, kann der Gläubiger dem Schuldner einen gerichtlichen Mahnbescheid zukommen lassen. Doch dieser stellt keine Zahlungsgarantie dar. Vielmehr hat der Schuldner drei Möglichkeiten, auf einen Mahnbescheid zu reagieren:
Drei mögliche Schuldnerreaktionen auf Mahnbescheid
Die erste Möglichkeit ist: Er zahlt.
Die zweite Möglichkeit ist der Widerspruch, allerdings hat der Schuldner dafür nur eine Frist von zwei Wochen.
Und das dritte ist: Der Schuldner tut nichts.
Im Prinzip gibt es noch eine vierte Möglichkeit: Der Schuldner legt den Widerspruch erst nach den zwei Wochen ein, also wenn die Zwei-Wochen-Frist bereits verstrichen ist. Rein faktisch wird dies dann allerdings wie die zuvor beschriebene dritte Möglichkeit gewertet.
Jede dieser Reaktionen hat bestimmte Konsequenzen:
Wenn der Schuldner zahlt, dann ist das Verfahren beendet, dann ist alles in Ordnung, und dann hat er auch seine Ruhe.
Wenn der Schuldner Widerspruch einlegt innerhalb der Zwei-Wochen-Frist, dann ist der Ball sozusagen wieder beim Gläubiger. Der Gläubiger muss sich dann überlegen, ob er eine Klage einreicht. Dafür muss der Gläubiger erst mal die Klagegebühr bezahlen und wahrscheinlich noch einen Vorschuss an seinen Anwalt.
Dritte Möglichkeit: Der Schuldner tut nichts oder legt den Widerspruch zu spät ein. Bede Reaktionsweisen haben die gleiche Konsequenz: Der Gläubiger kann nun einen Vollstreckungsbescheid beantragen.
„Die Regierung will nicht zeigen, dass der . Impfstoff voller Scheiße ist…“ (1. Teil der Insidervideos von Project Veritas)
„Die Regierung will nicht zeigen, dass der verflixte Impfstoff voller Scheiße ist.“
„Wir haben wahrscheinlich (einen Fall von) Myocarditis wegen der Impfung.“
„Aber sie werden jetzt nicht den Impfstoff dafür verantwortlich machen.“
„Sie wollen es unter den Teppich kehren.“
Ausschnitt einer Aufnahme mit versteckter Kamera aus dem Phoenix Medical Center in Arizona ,USA,
Längere Version mit deutschen Untertiteln
GmbH, Mindestpersonenzahl
Die Prüfungsfrage könnte ausformuliert wie folgt lauten: „Wie viele Personen braucht man, um eine GmbH zu gründen?“
„GmbH“ steht als Akronym für „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“, das heißt das „G“ steht für „Gesellschaft“, und unter einer „Gesellschaft“ versteht man normalerweise mehrere Menschen, mehrere Personen, im allgemeinen Sprachgebrauch „eine Gesellschaft“ oder auch „die Gesellschaft“ als soziale Gemeinschaft. Er tauch auch auf im Zusammenhang mit der „geschlossenen Gesellschaft“. Typisches Beispiel hierfür: Man möchte ein Restaurant besuchen, kommt aber nicht hinein, denn an der Tür hängt ein Schild mit dem Hinweis „Geschlossene Gesellschaft“. Schaut man dann durch das Fenster, sieht man z.B., dass in dem Restaurant eine Hochzeit oder eine andere Feierlichkeit stattfindet. Und definitiv sind es mehrere Menschen, die sich dort versammelt haben.
Einer genügt
Aber in diesem Fall ist der Begriff „Gesellschaft“ irreführend. Denn in der Tat ist die Mindestpersonenzahl, um eine GmbH zu gründen, einer. Darunter geht nicht, weil dann niemand mehr da ist, der operieren kann. Doch eine einzige Person genügt bereits dafür. Eine Person kann also tatsächlich eine Gesellschaft gründen, In diesem Fall spricht man von einer Einpersonen-GmbH. Und diese eine Person ist dann in Personalunion der Geschäftsführer, und zwar der einzige, und der einzige Gesellschafter. Wenn eine Einpersonen-GmbH vorliegt, liegen Gesellschafter und Geschäftsführer in Personalunion vor.
Dies ist natürlich nicht zwingend ist, selbstverständlich können es auch mehrere Personen sein, und in der Praxis ist dies sicher auch eher üblich. Gefragt war jedoch nach Mindestpersonenzahl, und hier lautet die Antwort in der Tat: „Eine Person reicht aus“. Dies mag ein wenig irreführend und missverständlich erscheinen.
Bei der Personengesellschaft geht das nicht, weil hier ja die Personen im Vordergrund. Eine Einmann-OHG geht ebenfalls nicht, das ist dann zwar eine Personengesellschaft, ein Einzelunternehmen, aber keine OHG, denn dazu benötigt man mindestens zwei Personen. Bei den Kapitalgesellschaften, zu denen ja auch die GmbH zählt, geht dies dagegen, weil ja hier die Personen gar nicht im Vordergrund stehen, sondern das Kapital. Und deshalb geht diese im Prinzip begrifflich absurde Konstruktion bei den Kapitalgesellschaften.
Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, die abzugrenzen ist von den Personengesellschaften. Bei den Personengesellschaften ist eine Person tatsächlich ein Einpersonen-Unternehmen, und erst ab zwei Personen redet man hier von der Gesellschaft.
