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Urlaub, Zwölftelungsprinzip
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Und dieses Zwölftelungsprinzip im Zusammenhang mit Urlaub schauen wir uns jetzt mal anhand eines Zahlenbeispiels an: Jahresurlaubsanspruch: 30 Arbeitstage, das ist die Regel in Deutschland. 6 Wochen, statt 4 Wochen Minimum laut Bundesurlaubs-Gesetz.
So, jetzt stellen wir uns vor, der Arbeitnehmer ist 5 volle Monate betriebszugehörig und scheidet dann aus. Jetzt berechnen Sie bitte mal seinen Anspruch nach dem Zwölftelungsprinzip. 30 durch 12 mal 5, das ergibt rein rechentechnisch 12,5.
Und jetzt kommt die Rundungsregel. Ab 0,5 aufrunden, bitte notieren. Also wir kommen auf 13 hier, 12,5 rechentechnisch und 13 faktisch. Und unter 0,5 nicht runden. Wenn da jetzt also rein rechnerisch 12,3 rauskäme, müssen Sie 0,3 Tage gewähren. Dann kann der früher gehen an dem Tag oder später kommen oder sowas. Ab 0,5 aufgerundet, unter 0,5 nicht runden.
Also wie viel Anspruch auf Urlaub hat er: 13 Tage.