Strafanzeige gegen Angela Merkel, Kanzlerin wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB)

An die Bundesanwaltschaft

Brauerstraße 30

76135 Karlsruhe

Telefax 0721/819159-0

Hiermit erstatte ich Anzeige gegen: Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin, Willy-Brandt-Str. 1, 10557 Berlin wegen: Verdacht der Volksverhetzung nach § 130 StGB

Zu Grunde liegender Vorfall:

Auf dem Stadtfest in Chemnitz war es Ende August 2018 – ich weiß nicht zum wievielten Male – zu sexuellen Belästigungen deutscher Frauen durch Migranten gekommen. Drei unbewaffnete Deutsche schritten ein, um den Frauen zu helfen und wurden – von zwei offensichtlich bewaffneten – Migranten so brutal niedergestochen, dass einer von den dreien – Daniel Hillig – starb und zwei Weitere schwer verletzt ins Krankenhaus mussten.

Daraufhin kam es in Chemnitz durch Chemnitzer Bürger zu Spontandemonstrationen. Dies ist durch viele im Netz verfügbare Videos belegt.

Kanzlerin Merkel erklärte dazu persönlich: “Wir haben Videoaufnahmen darüber, dass es Hetzjagden gab, dass es Zusammenrottungen gab, dass es Hass auf der Straße gab, und das hat mit unserem Rechtsstaat nichts zu tun.”

Dies lies sie dann noch einmal durch Ihren Regierungssprecher Steffen Seibert zum Vorfall verbreiten.

Beweise für diese Behauptungen wurden bis heute von keiner Seite erbracht. In den Medien kursierte lediglich ein einziges Video, das man – auch bei böswilliger Interpretation – nicht als Beleg für Zusammenrottungen und Hetzjagden interpretieren kann. Gleichzeitig existieren im Netz zahlreiche entlastende Videos, die die spontane, jedoch friedliche Empörung der Bürger von Chemnitz zeigen.

Videoaufnahmen (Plural!), die die Kanzlerin haben will, gibt es offensichtlich nicht, sonst wären sie  längst öffentlich.

Auch nach Aussage der Generalstaatsanwaltschaft Sachsen gab es keine Hetzjagd. Der Generalstaatsanwalt Sachsen fällt seine Aussage ausdrücklich nach „Sichtung des gesamten Materials.“

Ebenso sagt der Ministerpräsident von Sachsen, Michael Kretschmer, in seiner Regie-rungserklärung zum Vorfall, dass es „keine Hetzjagd“ und „keinen Mob“ gab.

Verfassungsschutz-Präsident Maaßen zweifelt die „Hetzjagden“ in Chemnitz ebenfalls an und spricht von „gezielten Falschinformationen“.

Das Wort „gezielte Falschinformationen“ des Verfassungsschutz-Präsidenten trifft vermutlich den Sachverhalt am besten. Das Wort „gezielt“ ist hier vermutlich in Richtung auf den politischen Gegner gemeint, dem man seit Jahren das Etikett „rechtsextrem“ und „Nazi“ anzuhängen versucht, dies allerdings mit schwindendem Erfolg.

Ausgangspunkt des Vorfalls war jedoch nicht etwa irgendeine rechtsextreme Aktion, sondern das Abschlachten von drei Deutschen auf einem Stadtfest durch Migranten, die sich höchstwahrscheinlich illegal im Land befanden und längst hätten abgeschoben werden müssen.

Noch nie in unserer Nachkriegsgeschichte sind hier Ursache und Wirkung so klar erkennbar gewesen wie diesmal: Kanzlerin Merkel trägt durch ihre einsame Entscheidung zur  illegalen Grenzöffnung dafür die alleinige Verantwortung.

Zurück zur Volksverhetzung. Das Gesetz sagt:

§ 130 Volksverhetzung sagt dazu (Auszug Strafgesetzbuch):

„(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. ….

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“

Kanzlerin Merkel hält auch nach den obigen Stellungnahmen und der Regierungserklärung von MP Kretschmer an ihrer Darstellung fest.

Kanzlerin Merkel verleumdet und verunglimpft die Bürger von Chemnitz nach § 130 StGB.  Sie hat dies nicht nur einmal, sondern mehrmals gemacht und zwar – als Bundeskanzlerin – eindeutig in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Sie macht sich strafbar in dem Versuch, von den verheerenden Folgen ihrer Politik abzulenken.

Ich stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommender Delikte und bitte darum, das Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

  (Dr. Marius Ebert)

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