OWIG ungültig: „Knöllchen“ illegal

Akten/Geschäftszeichen: ………

Sehr geehrte/r …………….,

hiermit weise ich Ihre schriftlichen Verwarnungen, Bescheide etc. unter oben genannten Aktenzeichen wegen fehlender Rechtsgrundlage zurück.

Begründung:

Sie verwarnen mich z.B. aufgrund §§ 56, 57 OWiG. Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde aber exakt am 11.10.2007 im Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OWiG rückwirkend aufgehoben wurde. Damit existiert seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 23.11.2007 (BGBl. I, Seite 2614) für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage mit Wirkung vom 30.11.2007.

Beweis: Link

Im April 2006 wurden auf die gleiche Art die Zivile Prozeßordnung (ZPO), auch die Strafprozeßordnung (StPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz gelöscht, indem der §1, nämlich das Einführungsgesetz aufgehoben wurde. Rechtwirksam wurde das Ganze am 25.04.2006 mit der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt. Und wieder wurden diese Gesetzeswerke rückwirkend aufgehoben. Aber es geschah im selben Schritt noch mehr. Der §5 von ZPO, StPO und GVG ist weggefallen. In diesem Paragraphen fand sich der Geltungsbereich für die Gesetzeswerke.

Nun wird es sogar für absolute Laien vom Verständnis und auch vom Juristischen her ganz einfach. Ein Gesetz, das nirgendwo gilt, gilt nicht. In den Einführungsgesetzen des GVG, der StPO und ZPO sind also seit Ende April 2006 tatsächlich die Paragraphen mit dem Geltungsbereich ersatzlos aufgehoben worden. Die Beweise finden Sie mit den hier angegebenen Links: Link GVG + Link GVG Link StPO + Link StPO Link ZPO + Link ZPO

Die Aufhebung des Geltungsbereichs wird so begründet: „Vorschrift aufgehoben durch das Erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19. April 2006“. Im Jahre 2007 hieß es dann: „Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (2. BMJBBG).“

Ohne die ZPO ist kein Zivilverfahren, kein Ordnungswidrigkeitenverfahren, kein Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und auch kein sonstiges Zwangsverfahren oder eine Umsetzung von Erzwingungshaft in einem wirklichen Rechtsstaat möglich.

Selbst, wenn ich wohlwollend unterstellen würde, das OWiG existiere noch, dann finden wir über den Geltungsbereich im § 5 (Räumliche Geltung) folgende Aussage: „Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.“

Eine andere Aussage zur räumlichen Geltung findet sich nicht, und das Gesetz bestimmt nichts anderes, außer, dass die räumliche Geltung im räumlichen Geltungsbereich liegt und dieser wurde (vermutlich mit Absicht) nicht bestimmt. Da ich weder ein Schiff bzw. ein Luftfahrzeug besitze oder führe, frage ich Sie, wie Sie das OWiG nun anwenden wollen.

Denn die Konsequenzen auf eine laufende Rechtsprechung sind, dass diese Gesetze wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig sind (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)! „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

„Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.“ (BVerwG a.a.O) Dies ist also eine ganz klare und eindeutige Aussage und zudem ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. Dies ist zudem aus meiner Sicht richtig und logisch.

Daraus folgt nun weiter: Die Abschaffung des Geltungsbereichs dieser „BRD“- Gesetzbücher, z. b. des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Strafprozessordnung/des Strafgesetzbuchs und der Zivilprozessordnung/des Zivilgesetzbuchs, welche 1990 mit der Abschaffung des Geltungsbereichs des alten Artikels 23 des Grundgesetzes begonnen und jetzt vollendet wurde, beweist seit Ende April 2006 mit Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt also endgültig, dass die Justiz der Organisation der „Bundesrepublik Deutschland“ seit Mai 2006 nur noch für Personen zuständig ist, die sich der Herrschaftsgewalt und der Gerichtsbarkeit der Organisation der „Bundesrepublik Deutschland“ unterwerfen wollen.

Das heißt, dass diese Gesetze nur noch für den Personenkreis gelten, die diese unerhörten Vorgänge für sich dulden und erdulden. Darüber maße ich mir kein Urteil an. Tun Sie bitte hier, was Sie wollen und die anderen zulassen! Mit diesem Widerspruch, meiner Anzeige einer Selbstverwaltung, diesem Brief etc. gebe ich Ihnen zur höflichen Kenntnisnahme, dass ich nicht mehr dazu gehöre. Ich dulde diese Vorgehensweise nicht mehr und berufe mich gleichzeitig auf Artikel 20/4 Grundgesetz.

Natürlich haben Sie die faktische Macht, sich einfach darüber hinwegzusetzen, aber das wäre nun Diktatur, Willkür, Arroganz der Macht und so nebenbei eine schwere Straftat im Amt. Jede weitere Vorgehensweise der Behörden ist nun gesetzeswidrig, rechtsunwirksam, privat und unrechtsstaatlich, gegenüber den Personen, die dieses für sich proklamieren.

An dieser Stelle verweise ich zusätzlich auf § 56/1 des Beamtengesetzes: „Der Beamte trägt für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.“ Daraus leitet sich für jede Ihrer Handlungsweisen auch eindeutig eine persönliche Haftung ab, wenn der Rechtsstaat in diesem Lande wiederhergestellt ist. Verwenden Sie bitte Ihre Kraft in den Behörden auf die Wiederherstellung des Rechtsstaates und die Verfolgung von wirklich Kriminellen.

Im Justizapparat selbst, in den Parteihierarchien, in der Ministerialbürokratie sowie in den Parlamenten finden Sie vermutlich die Täter in dieser Angelegenheit. Bitte tragen Sie doch einmal innerhalb Ihrer Behörde vor, warum die Gesetze eigentlich abgeschafft wurden und erfragen, auf welchen rechtlichen Grundlagen genau sie eigentlich tätig sind. Die Antworten Ihrer Vorgesetzten würden auch mich sehr interessieren.

Wenn Sie den Text nicht verstehen oder verstehen wollen, da Sie nur noch Ihren Job machen wollen, weil Sie keinen Beruf mehr ausüben wollen, denn dazu wären Sie dann berufen, so leiten Sie diese Mail / Brief an Ihre Vorgesetzten weiter. Aber vielleicht fühlen Sie sich auch einmal zu etwas berufen, wie ich, und verfolgen diese dargestellten Vorgänge weiter.

Warum tue ich das? Ich dulde für mich die täglichen Lügen und den allumfassenden Betrug nicht mehr. Ich möchte für mich Wahrheit und die Dinge erkennen, wie sie wirklich sind. Ich möchte damit als Mensch meine Würde behalten. Wie heißt es doch so schön und richtig im Grundgesetz Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Es wäre schön, in den Exekutiven Mitstreiter für einen wahren Rechtsstaat zu finden, die diesen auch durchsetzen. Das ist nicht nur Ihr Recht, sondern Ihre eigentliche Aufgabe. Das wäre auch eine Berufung, etwas, wofür es sich lohnen könnte, zu leben und zu arbeiten.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag, einen aufrechten Gang, einen ungetrübten Blick in den Spiegel und verbleibe Mit freundlichen Grüßen.

Quelle: Leider weiß ich nicht mehr, wer der Autor dieses Briefes ist.

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