Organe der EU

                                                                                                                                                         

Wir betrachten im folgenden die wichtigsten europäischen Organe: den Europäi-schen Rat, die Kommission, den Ministerrat, das Europäische Parlament, den Euro-päischen Gerichtshof und den Europäischen Rechnungshof.

 

 

Europäische Rat

 

Der Europäische Rat ist ein Gipfeltreffen der Regierungschefs der Mitgliedstaaten. Auf diesen Gipfeltreffen werden die Leitlinien der Europapolitik festgelegt. Der Europäische Rat ist nicht zu verwechseln mit dem Ministerrat, der oft auch "Rat der Europäischen Union" genannt wird und damit ähnlich klingt.

 

 

Kommission

 

Die Kommission hat ihren Sitz in Brüssel. Sie ist das "Management der EU". Sie ist das entscheidende Exekutivorgan. Sie setzt Beschlüsse um, die zum Beispiel im Ministerrat getroffen werden. Neben dieser Exekutivaufgabe hat die Kommission noch Kontrollaufgaben und Initiativaufgaben. Sie hat z. B. das alleinige Vorschlags-recht für Verordnungen und Richtlinien. Sie sorgt für die Einhaltung der Regeln ("Hüterin der Verträge") und macht Vorschläge für die Fortentwicklung der Gemein-schaft.

 

Spezielle Befugnisse hat die Kommission im Bereich der Wettbewerbspolitik: Überwachung des Kartellverbotes, der Missbrauchsaufsicht, der Fusionskontrolle sowie der Kontrolle staatlicher Beihilfen. Außerdem verwaltet sie die EU-Haushalte und die verschiedenen Fonds und Förderprogramme.

 

 

Ministerrat und Ausschüsse

 

Der Ministerrat ist das bedeutsamste Entscheidungsgremium der EU. Er ist das gesetzgebende Organ („Legislative“). Der Ministerrat – auch kurz "Rat" genannt – wird gebildet aus den jeweiligen Fachministern. Der

 

 

Ministerrat entscheidet entweder mit qualifizierter Mehrheit oder einstimmig. Ein-stimmige Beschlüsse sind erforderlich bei Beschlüssen über Steuern, über die Frei-zügigkeit und über Arbeitnehmerrechte.

 

 

Die Ausschüsse helfen bei der Entscheidungsvorbereitung. In den Ausschüssen sitzen u. a. Vertreter der Gewerkschaften und der Unternehmer.

 

Der Ministerrat beschließt Verordnungen und Richtlinien, die von der Kommisssion vorgeschlagen werden. Dabei sind Verordnungen "europäische Gesetze", sie sind unmittelbar geltendes europäisches Recht und haben Vorrang vor nationalem Recht.

 

Richtlinien legen hingegen die Ziele fest und überlassen es den Mitgliedstaaten, wie sie diese Richtlinien umsetzen. In der Regel werden Richtlinien in das nationale Recht eingearbeitet, das heißt, die nationalen Gesetze werden geändert.

 

 

Europa-Parlament

 

Das Europa-Parlament sitzt in Straßburg. Es war ursprünglich überwiegend ein Kontrollorgan und ein europäisches Diskussionsforum. Die Rechte des Europa-Parlamentes sind immer noch  geringer als die der nationalen Parlamente, wie zum Beispiel die des Bundestages. Aber die Rechte des Europa-Parlaments sind im Laufe der Zeit gewachsen, so dass heute eine sehr komplizierte Palette von Beteiligungen an Entscheidungen besteht. So entscheidet das Europa-Parlament neben dem Ministerrat bei Rechtsakten u. a. in den Bereichen Kultur, Bildung, Gesundheit, Forschung, Umwelt. Das Europa-Parlament hat auch das „letzte Wort“ über die Verwendung vieler Haushaltsposten der EU. Es hat ein Zustimmungsrecht zum Beitritt neuer Mitglieder zur EU. Die Abgeordneten des Europaparlamentes werden für fünf Jahre direkt gewählt.

 

Europäischer Gerichtshof

 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg entscheidet über Auslegung und Anwendung des europäischen Rechts. Der europäische Gerichtshof wird im so genannten Vorlageverfahren eingeschaltet. Das heißt, dass ein nationales Gericht eine Rechtsfrage dem

 

 

Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorlegt. Die Entscheidungen des EuGH haben Vorrang vor der Entscheidung der nationalen Gerichte.

 

 

 

 

Europäische Rechnungshof

 

Der Europäische Rechnungshof überwacht die Haushaltsführung der Kommission. Er hat seinen Sitz in Luxemburg.

 

 

GATT: General Agreement on Tariffs and Trade, WTO

 

Das GATT ist ein internationales Abkommen (Gatt-Kodex) über Zölle und Handels-tarife, dem über 130 Staaten angehören. Die Grundaufgabe ist es, einen fairen und offenen Welthandel herzustellen und zu sichern und Handelshemmnisse abzubauen. Seit 1995 ist das Gatt in die WTO (World Trade Organisation) integriert. Der Sitz ist in Genf. Die WTO kümmert sich nicht nur um den fairen Handel von Waren (Gatt), sondern auch von Dienstleistungen (Gats= General Agreement on Trade in Services) und um den Schutz geistigen Eigentums (Trips= Agreement on Trade-Re-lated Aspects of Intellectual Property Rights).

 

 

GATT-Grundprinzipien

 

Das GATT-Abkommen beruht auf folgenden vier Prinzipien: 1.Die Meistbegünsti-gungsklausel. Diese Klausel besagt, dass der günstigste Zolltarif, der einem Land eingeräumt wird, auch allen anderen Ländern eingeräumt werden muss. 2. Keine Mengenbeschränkung für die Einfuhr von Produkten. 3. Bindung der Zölle. Die Zölle werden in Listen gebunden und können nur alle drei Jahre nach einem bestimmten Verfahren geändert werden. 4. Inlandsprinzip: importierte Ware darf nicht schlechter gestellt werden, als einheimische Ware.

 

Für diese Grundprinzipien gibt es einige Ausnahmen und Sonderfälle. So gelten zum Beispiel spezielle Ausnahmen für Entwicklungsländer, um die dortige Entwicklung zu fördern. Außerdem kann ein Land bei Zahlungsbilanzschwierigkeiten seine Importe begrenzen.

 

 

GATT: Dumping

 

Im GATT-Kodex ist auch das so genannte "Dumping" geregelt. Dumping liegt vor, wenn durch die importierte Ware das handelsübliche Preisniveau im Inland deutlich unterboten wird. Der GATT-Kodex sieht vor, dass in diesem Fall das Land, dessen Preisniveau durch die importierte Ware unterboten wird, Gegenmaßnahmen in Form von Anti-Dumping-Zöllen ergreifen kann.

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