Lernkarte Vorderseite:
Grenzen Sie das kollektive vom individuellen Arbeitsrecht ab! Gibt es trotz der Abgrenzung Zusammenhänge?
Lernkarte: Rückseite
Kollektives und individuelles Arbeitsrecht
Kollektives Arbeitsrecht: hier geht es um die Frage, wie durch eingemeinsames Vorgehen bestimmte Rechte für die Arbeitnehmer erreicht werden können (Mitbestimmung, Tarifautonomie, Streikrecht).
Individuelles Arbeitsrecht: betrifft die Rechtstellung des einzelnen Arbeitnehmers.
Zusammenhang: das individuelle Arbeitsrecht baut oft auf verschiedenen Regelungen des kollektiven Arbeitsrechts auf, z.B. bei den Tariflöhnen.