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Wo und wie sind die Kündigungsfristen grundsätzlich geregelt?
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Kündigungsfristen, wo und wie
Grundsätzlich sind die Kündigungsfristen in § 622 BGB geregelt
Diese gesetzlichen Kündigungsfristen liegen für den Arbeitgeber zwischen vier Wochen und sieben Monaten
Die längeren Kündigungsfristen errechnen sich gestaffelt nach § 622 (2), wenn der Arbeitnehmer länger beschäftigt war, wobei auch die Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres liegen, mitgerechnet werden (EuGH-Rechtsprechung)
Der Arbeitnehmer kann grundsätzlich mit der 4-Wochen-Frist des § 622 (1) zum 15. oder zum Monatsende kündigen, es sei denn, der Tarifvertrag bestimmt wieder etwas anderes