Lernkarte 21 zum Arbeitsrecht (Personalfachkaufmann/frau)

Lernkarte Vorderseite

Welche grundsätzlichen Regelungen muss der Arbeitgeber bzgl. Urlaubsgewährung beachten?

Lernkarte: Rückseite

Urlaubsgewährung

Nach den Bestimmungen des Bundesurlaubs-Gesetzes – BUrlG – beträgt der vom Arbeitgeber zu gewährende Mindesturlaub 24 Werktage pro Jahr

Das sind vier Wochen, da der Samstag als Werktag zählt, § 3 (2) BUrlG

Besondere Berufsgruppen, wie Jugendliche und Schwerbehinderte, haben nach eigenen gesetzlichen Regelungen mehr Urlaubsanspruch

Dies sind aber nur die gesetzlichen Mindestregelungen

Tarifverträge und Einzelverträge gewähren in der Regel mehr Urlaub, als die Mindestregelungen des Gesetzes

 

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