Industriefachwirt/in IHK, Zugangsvoraussetzungen

Hallo und willkommen! Marius Ebert hier.

In diesem Video geht es um den Industriefachwirt, IFW – IndustrieFachWirt, den ich mir erlaube, so abzukürzen, und zwar geht es um die Zulassungsvoraussetzungen. Zulassungsvoraussetzungen sind die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung. Das heißt man muss sich das so vorstellen: Zunächst muss man formale Dinge erfüllen, die wir in diesem Video ansprechen, ich zeige Ihnen, welche, um dann die Prüfung machen zu können. Zulassungsvoraussetzungen oder Zugangsvoraussetzungen ist also hier der Schlüsselbegriff für dieses Video.

4 optionale Regelvoraussetzungen und 1 Ausnahmeregel (Industriefachwirt/in IHK)

 

Wie bekommt man also die Berechtigung, die Prüfung machen zu dürfen? Nun, es sind zunächst vier Türen, und wenn Sie eine dieser vier Türen öffnen können, reicht das völlig aus, denn die Verknüpfung ist immer „Oder“, und dazu gibt es noch eine Ausnahmeregelung, die ich ganz kurz auch erläutern werde. Also wenn Sie eine dieser vier Türen öffnen können, weil Sie die Bedingungen erfüllen, die diese Tür darstellt, dann haben Sie die Zulassungsvoraussetzung und müssen dann nur noch die Prüfung bestehen. So ist die Regelung.

 

Option 1: 3-jähriger Kaufmännischer oder verwaltender Ausbildungsberuf (Industriefachwirt/in IHK)

 

Die erste Tür, oder die erste Hürde ist: Sie haben abgeschlossen einen kaufmännischen oder verwaltenden 3-jährigen Ausbildungsberuf.  Sie haben also drei Jahre gelernt im kaufmännischen Bereich oder im verwaltenden Bereich und haben diese dreijährige Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Dann können Sie sofort ohne zeitliche Verzögerung den Industriefachwirt machen, zumindest formal. Inhaltlich müssen Sie natürlich die Dinge lernen, die in der Prüfung verlangt werden, aber formal haben Sie dann die Voraussetzungen erfüllt.

 

Option 2: Sonstiger anerkannter 3-jähriger Ausbildungsberuf + 1 Jahr Praxis (Industriefachwirt/in IHK)

 

Oder: Sie haben zweitens einen sonstigen anerkannten 3-jährigen Ausbildungsberuf. Das heißt Sie haben irgendetwas gelernt und nach drei Jahren erfolgreich abgeschlossen, was nicht kaufmännisch oder verwaltend ist. Nur das reicht jetzt nicht. Wir müssen jetzt dieses fehlende kaufmännische oder verwaltende kompensieren: Plus mindestens 1 Jahr Berufspraxis. Berufspraxis heißt einschlägige Berufspraxis. Ich erkläre das gleich noch genauer. An dieser Stelle nur der Hinweis: Diese Berufspraxis sollte einen inhaltlichen Bezug haben zum Industriefachwirt. Ich erkläre das gleich noch mal genauer.

 

Option 3: Anderer anerkannter Ausbildungsberuf + 2 Jahre Praxis (Industriefachwirt/in IHK)

 

Die dritte Möglichkeit ist: Es ist ein anderer, anerkannter Ausbildungsberuf. Sie sehen, das Kaufmännische ist weg, das Verwaltende ist weg, das Dreijährige ist weg, und das muss jetzt kompensiert werden: Plus mindestens 2 Jahre einschlägige Berufspraxis (erkläre ich gleich genauer).

 

Option 4: 3 Jahre Praxis (Industriefachwirt/in IHK)

 

Oder, Sie ahnen es schon, die vierte Möglichkeit ist: Jetzt fallen alle Ausbildungsberufe weg, also für die Menschen, die keinen Beruf abgeschlossen haben, auch die haben die Chance, wenn sie das alles kompensieren können hier, durch eine mindestens (das ist also viertens hier) mindestens 3-jährige Berufspraxis.

 

Ausnahme: Nachweis auf anderem Weg (Industriefachwirt/in IHK)

 

Dann gibt’s wie immer hier eine Ausnahmeregelung; Wenn Sie auf anderem Wege nachweisen können, dass Sie über die entsprechenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügen, die eine Zulassung rechtfertigen, dann können Sie die auch bekommen. Das ist die Ausnahmeregelung, womit man eine kleine Tür noch aufmacht für Menschen, die vielleicht aus einem anderen Land kommen oder, oder oder. Diese Ausnahmeregelung können Sie bitte nur im Einzelfall mit Ihrem Sachbearbeiter oder Ihrer Sachbearbeiterin bei Ihrer zuständigen Kammer klären. Das ist immer eine Einzelfallentscheidung, kann man in einem Video nicht allgemein abhandeln.

Was man allgemein abhandeln kann, und das was ich hier tue, ist dass ich sage, 1) bis 4) das ist der Regelfall, das ist klar greifbar:

·            haben Sie eine dreijährige Ausbildung erfolgreich abgeschlossen im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich,

·            haben Sie einen dreijährige Ausbildungsberuf abgeschlossen, der nicht kaufmännisch oder verwaltend ist, aber zum Beispiel handwerklich, und mindestens 1 Jahr Berufspraxis,

·            haben Sie einen anderen anerkannten Ausbildungsberuf und mindestens 2 Jahre Berufspraxis,

·            oder haben Sie keine Ausbildung, aber mindestens 3 Jahre Berufspraxis.

Dann, wenn Sie das nachweisen können, und nachweisen bedeutet Firmenpapier, Bescheinigung, Herr oder Frau Sowieso, geboren am … in … war bei uns beschäftigt als … Diese Tätigkeit umfasste … und dann beschreiben Sie möglichst die Dinge, die Sie hier natürlich brauchen, um Ihre Berufspraxis deutlich zu machen, und damit bin ich dabei – Sie sehen, dieser Begriff „Berufspraxis“ spielt hier eine große Rolle – kommt bei 2), 3) und 4) jeweils vor, also müssen wir das noch verstehen, und dann haben wir es im Grunde.

 

Was bedeutet einschlägige Berufspraxis? (Industriefachwirt/in IHK)

 

Was also ist hier die Berufspraxis? Und da sagt die Prüfungsordnung: Diese Berufspraxis kann sein kaufmännisch oder verwaltend (das überrascht uns hier nicht besonders) und sollte einen Bezug darstellen, einen Bezug darstellen. Zu was? Zu Inhalten des Industriefachwirts. Das klingt im Moment etwas abstrakt, ist aber nicht besonders schwierig, diesen Bezug herzustellen, denn der Industriefachwirt geht sehr in die Breite. Der umfasst also das Rechnungswesen (RW), der umfasst Marketing, der umfasst Produktion.

·            Wenn Sie also in der Verwaltung irgendwas gemacht haben, dann haben Sie einen Bezug zum Rechnungswesen.

·            Wenn Sie im Verkauf irgendwas gemacht haben, haben Sie einen Bezug zum Marketing.

·            Wenn Sie in der Produktion gearbeitet haben, haben Sie einen Bezug zur Produktion.

Und das ist längst nicht alles. Da gibt’s also noch weitere Fächer, so dass man diesen Bezug in der Regel nachweisen kann.

 

Info-PDF: Unter dem Video klicken Aspekt (Industriefachwirt/in IHK)

 

Aber es ist klug, das Ganze noch mal schriftlich vorliegen zu haben, um das noch mal genau zu schauen, denn ich habe für Sie schriftlich, was ich hier im Video erklärt habe, das vorliegen zu haben ist gut, damit Sie auch hier die weiteren Fächer noch sehen und schauen, dass Sie die Berufspraxis gleich so formulieren. Das ist ja oft doch eine Frage der Formulierung, dass es möglichst zu dem passt, was in der Prüfungsordnung steht, und das lässt sich besser machen, wenn man das Ding vorliegen hat.

Klicken Sie auf den Link unter dem Video. Dann kriegen Sie das PDF. Klicken Sie auf den Link, tragen Sie Ihre E-Mail ein, damit ich Ihnen dieses PDF zuschicken kann.

 

Industriefachwirt/in IHK: Info-PDF

Alles Gute!


Marius Ebert

 

© Dr. Marius Ebert

 

 

 

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