Der Richtereid

Der Richtereid

„Hallo ihr Lieben, grüße euch – ja, heute mit Mütze, weil das Thema ja haarsträubend ist. Und zwar geht es heute das deutsche Richtergesetz.

Eigenes Verhalten bei Gerichtsterminen überdenken

Vorab: Wer schon mal bei Gericht war, weiß ja ungefähr, wie das so abläuft. Und ja, jeder, der die Info jetzt bekommt, sollte vielleicht mal über sein Verhalten nachdenken, wie er demnächst vielleicht reagiert bei einem bevorstehenden Gerichtstermin oder Verhandlungstermin oder wie man das auch immer nennen mag.

Der Richtereid – das unbekannte Wesen?

Und zwar gibt es ja in dem deutschen Richtergesetz auch Paragraphen. Und da gibt es einen Paragraphen, der ist unheimlich spannend, das ist der Paragraph 38, der besagt „Richtereid“. Jetzt pass auf: „Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichtes zu leisten“. Jetzt stellt sich schon mal die Frage, der wo auf Gericht war: Ich habe noch nie gesehen, dass ein Richter einen Eid geleistet hat. Die wissen scheinbar auch, warum. Weil, wie heißt denn der Eid? Der Eid heißt: „Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen, ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen. So wahr mir Gott helfe.“

Vorschlag: Richter auf Richtereid hinweisen

Ich glaube, der hat den deshalb noch nie gesprochen, weil mit Wahrheit und Gerechtigkeit haut nicht ganz so hin. Ja, okay. Aber man könnte ihn ja mal darauf hinweisen, dass er diesen Eid doch mal zu leisten hat.

Kein Richtereid: Entlassung aus dem Dienstverhätlnis

So, die Konsequenz daraus ist: Was passiert denn, wenn ein Richter diesen Eid nicht leistet? Das ist interessanterweise im Paragraphen 21 „Entlassung aus dem Dienstverhältnis“ festgehalten, und zwar unter Absatz 2, Punkt 1: „Der Richter ist zu entlassen, wenn er sich weigert, den Richtereid nach Paragraph 38 zu leisten.“

Szenario: „Butter bei die Fische!“

Es ist wieder so, das ist wieder ein Tag der Tage. Das heißt, es wäre vielleicht empfehlenswert, demnächst mit drei Leuten auf so einen Gerichtstermin zu gehen, wenn man denn das Bedürfnis hat. Und ihn vor der Verhandlung, bevor es losgeht. erstmal darauf hinzuweisen, dass er nach Paragraph 38 seinen Richtereid zu leisten hat. Ansonsten tritt Paragraph 21, 2 Punkt 1 in Kraft, und zwar seine Entlassung. So, er hat nur noch zwei Möglichkeiten. Punk 1: Er geht aus dem Saal, was meines Erachtens höchst unwahrscheinlich sein wird. Ja, und Punkt 2, der sehr spannend sein könnte: Er müsste jetzt sagen: Ich leiere meinen Spruch runter.

Gretchenfrage: Richterliche Qualkifikation im Völkerrecht?

So, und wenn er den Spruch runtergenudelt hat, kann ich ihn darauf hinweisen, da er ja jetzt gesagt hat, getreu dem Grundgesetz, dass er doch Artikel 25 mal vorlesen soll, wo drinsteht: Völkerrecht gilt vor Bundes- und Landesrecht. Und ich ihn da mal fragen muss: Welche Zertifizierung im Völkerrecht haben Sie denn?

Faires, unparteiisches Verfahren ohne Völkerrecht-Sachkunde?

Dann wird es richtig spannend, weil er wird sagen : „Gar keine.“ Das haben wir schon so oft bestätigt bekommen. Jetzt ist das Thema: Wenn es natürlich kein Völkerrecht kann soll solch intelligenter Weise darauf hinweisen, wie er denn jetzt ein faires, unparteiisches Verfahren durchführen kann.

BRD-Verpflichtung zu internationaler Schiedsgerichtsbarkeit

Und weil er das ja nicht kann, kann ich ihn ja darauf hinweisen, dass in Artikel 24.3 des lieben Grundgesetzes drinsteht, dass sich die BRD zu internationalen Schiedsgerichtsbarkeit verpflichtet hat. Somit ist dann auch wieder der Gerichtshof für Menschen zuständig und somit die IOV.

Gesprächsprotokolle als Beweismittel

So, jetzt habt ihr zwei Möglichkeiten: Wenn ihr Zivilist seid, könnt ihr das genauso tun. Ich bitte euch dann nur, ein Gesprächsprotokoll zu machen, dass er diesen Richtereid nicht geleistet hat. Natürlich mit ein, zwei Zeugen. Und dann wäre vielleicht auch in dem Gesprächsprotokoll darauf hinzuweisen, dass der Richter das eben nicht getan hat. Ihr lasst euch das Gesprächsprotokoll aushändigen, und wenn es nicht drinsteht, dass ihr darauf hingewiesen habe, dann ist das auch noch Betrug. Weil Gesprächsprotokoll heißt eben Gesprächsprotokoll, weil das Gespräch aufgezeichnet werden soll.

Meldung an übergeordnete Stellen

Ja, und dann gibt es einfach die IUV. und wir werden dann die Belange dem leitenden Direktor des Gerichts vorführen, dem Justizministerium des Bundeslandes und natürlich den Onkel Buschmann und werden darauf hinweisen, dass er hier ganz böse Richter hat, die ihren Richtereid nicht leisten, und er soll sie doch bitte des Amtes entlassen.

Alternative: Klärung im Vorfeld

Man könnte natürlich dann im Vorfeld schon das Ganze klären, indem man einfach vielleicht ein nettes Schreiben aufsetzt und sagt: „Lieber Herr Richter. Ich weise Sie darauf hin, dass ich, bevor die Verhandlung stattfindet, gerne ansprechen möchte, dass Sie sich darauf vorbereiten, dass Sie den Richtereid ablegen müssen. Und sollten Sie das nicht tun, tritt Paragraph 23, 2 Punkt 1 in Kraft. Und wenn Sie den Richtereid machen, dann bitte ich Sie doch eine Zertifizierung im Völkerrecht, weil das wäre mir ganz wichtig, weil sonst haben wir kein faires und unparteiisches Verfahren.“

Zweifel an richterlicher Sachkenntnis

Ist das geil, Leute.

Probieren, ja, probieren, studieren. Wer seine Rechte nicht kennt, der hat keine.

Jetzt seid ihr schon wieder einen Schritt schlauer. Das Problem ist, ich bin mir sicher, dass der Richter erstmal nachlesen muss, ob das stimmt. Junge, Junge, alter Vater. Seid euch mal bewusst, was das hier alles nur noch für ein totaler Schwachsinn ist, der hier stattfindet.

Ich wünsche euch einen schönen Tag. Viel Spaß beim Denken. Ciao.“

(Ende des Transkripts)

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