Das deutsche Arbeitsrecht ist umfangreich und verstreut auf diverse Einzelgesetze. Ein einheitliches "Arbeits- gesetzbuch" gibt es in Deutschland bisher nicht.
Meine Spaßlerndenk®-Methode klärt immer zuerst den Grundgedanken und geht dann erst in die Details und das ist bei der Wissensstruktur des deutschen Arbeitsrechts nicht einfach. Im Folgenden einige Grundprinzipien dieses Rechtsgebietes.
Unter "Grundprinzip" werden hier Leitsätze mit einer überschaubaren Anzahl von Ausnahmen verstanden. "Grundsätzlicher " geht es im deutschen Arbeitsrecht nicht:
a) In den ersten 6 Monaten hat Niemand Kündigungsschutz. Einzige Ausnahme: die Schwangere nach § 9 Mutterschutz-Gesetz, MuSchG, sonst Niemand.
b) Bei jeder Kündigung muss der Betriebsrat gehört werden. Einzige Ausnahme: der Leitende Angestellte, weil für ihn das Betriebsverfassungsgesetz nicht gilt.
c) Die fristlose Kündigung ist immer möglich. Sie ist nur in manchen Fällen schwierig, zum Beispiel beim Betriebs-ratsmitglied, beim Schwerbehinderten, bei der Schwangeren. Aber möglich ist sie immer.
d) Das Betriebsrisiko trägt der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber darf das unternehmerische Risiko nicht auf den Arbeit-nehmer abwälzen. Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer das Betriebsrisiko nicht uneingeschränkt trägt, gibt es im Streikrecht.
e) Das Wegerisiko trägt immer der Arbeitnehmer.
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Weitere Hilfen für den Personalfachkaufmann/frau: Grundprinzipien im Arbeitsrecht, Betriebliches Eingliederungsmanagement Teil 1, Betriebliches Eingliederungsmanagements Teil 2, Urlaubsansprüche verfallen nicht mehr wegen Krankheit, Checkliste für Ihren Prüfungserfolg
Bis zum nächsten Mal, viele Grüße
Marius Ebert
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