Archiv der Kategorie: Betriebswirt IHK

Personalfachkaufmann/Personalfachkauffrau: Mind Mapping

So sieht eine Mind Map aus (hier der Gesamtüberblick). Dann kann man sich  zu den einzelnen Gebieten durchklicken und erkennt auch hier sehr schnell die Strukturen und die Zusammenhänge:

http://www.mindmeister.com/4013577/pfk-start-gesamt-berblick

Dies scheint mir eine sehr schnelle (die zur Zeit schnellste?) Möglichkeit zu sein, die Struktur eines Lernstoffes zu erfassen.

Im Seminar Personalfachkauffrau/mann in 12 Tagen, das am 08.12.2009 in 7 Städten startet, setzen wir diese Technik ein.

Bis zum nächsten Mal,  viele Grüße

 

Marius Ebert

Video zur Spaßlerndenk®-Methode

Fachliche Begleitung durch Dr. Marius Ebert bei Projektarbeit, Fachgespräch, Prüfungs- und Examensvorbereitung.

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535-03

 

Die Leserschaft wächst. Vielen, vielen Dank…

Ich nutze die Gelegenheit, hier mal "Danke" zu sagen, für die wachsende Leserschaft dieses Blogs. Hier die Statistik:

Blogstatistik

 

 

So sieht eine Mind Map aus (hier der Gesamtüberblick). Dann kann man sich  zu den einzelnen Gebieten durchklicken und erkennt auch hier sehr schnell die Strukturen und die Zusammenhänge:

http://www.mindmeister.com/4013577/pfk-start-gesamt-berblick

Dies scheint mir eine sehr schnelle (die zur Zeit schnellste?) Möglichkeit zu sein, die Struktur eines Lernstoffes zu erfassen.

Im Seminar Personalfachkauffrau/mann in 12 Tagen, das am 08.12.2009 in 7 Städten startet, setzen wir diese Technik ein.

Bis zum nächsten Mal,  viele Grüße

 

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Personalfachkaufmann/frau: Bindung an den Arbeitgeber, wenn dieser die Fortbildung bezahlt

Immer wieder taucht die Frage auf, wie lange der Arbeitnehmer an das Unternehmen gebunden ist, wenn das Unternehmen Fortbildungskosten übernommen hat.

Grundformel und Sinn der Regelung

Die Grundformel lautet: Wenn der Arbeitgeber die Fortbildungskosten übernommen hat (auch teilweise), und der Arbeitnehmer (!) kündigt (während oder nach der Fortbildung), dann kann der Arbeitgeber grundsätzlich die Rückerstattung dieser Kosten verlangen. Dies gilt aber nur für bestimmte Zeiträume, die wiederum von der Länge der Fortbildung abhängen und nur, wenn eine Rückzahlungsklausel vertraglich vereinbart ist (entweder schon im Arbeitsvertrag oder als Ergänzung zum Arbeitsvertrag oder auch in einer separaten Vereinbarung. Der Sinn dieser Regelung ist klar erkennbar: Der Arbeitgeber möchte vermeiden, dass er dem Arbeitnehmer eine teure Fortbildung bezahlt und dieser sich dann dankend verabschiedet. Die Rückzahlungsklausel gilt aber auch, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer verhaltensbedingt kündigt oder der Arbeitnehmer die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag selbst veranlasst.

Bindungsdauer

Bindungsdauer an AG

Zu den Fortbildungskosten gehören

In die Fortbildungskosten einbeziehbar und damit auch rückzahlbar sind:

  • Seminargebühren,

  • Prüfungsgebühren,

  • Kosten für Seminarunterlagen

  • Reisekosten (An- und Abreise)

  • übernommene Unterkunfts- und Verpflegungsaufwendungen.

Übrigens: Das Dr. Ebert Kolleg hat sehr kurze Lehrgänge, die so ganz nebenbei auch noch den Vorteil haben, dass die Bindung an den Arbeitgeber nach dem Lehrgang auch recht kurz sind. Wer zum Beispiel bei uns den Personalfachkaufmann/frau in 12 Tagen macht (verteilt auf zwei Blöcke a 6 Tage), der hat eine Lehrgangsdauer von „bis zu vier Monaten“ und damit eine Bindungsdauer  von 2 Jahren. Wer den Lehrgang in der am Markt üblichen Form von 1,5 bis zwei Jahren Dauer macht, der hat ein ganzes Jahr längere Bindungsdauer.

Bis zum nächsten Mal,  viele Grüße

 

Marius Ebert

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Ordnung ins Internet (Oder: Struktur, Struktur, Struktur…)

Wie meine Seminarteilnehmer im Seminar täglich erleben, funktioniert die Aufnahme von Wissen vor allem über die Struktur. Was liegt da näher, als in die kaum fassbare Welt des Internets eine Struktur zu bringen?

Die Seite https://www.allyve.com/ zeigt die Links zu den eigenen Lieblingseiten im Überblick und kann besser sortieren, als man es über das "Pull-Down-Menu" der Favoriten kann. Man kann also diese Seite mit seinen eigenen Lieblingsseiten verknüpfen, hat also die Funktion "Favoriten" in eine Flächendimension gebracht und damit eine bessere Übersicht. Das Projekt "Allyve" ist übrigens eines von mehreren von der Financial Times gesponsorten Unternehmensgründungen im Internet.

Der neue Safari-Browser im System Snow-Leopard bietet eine ähnliche Anwendung, aber noch immer hat nicht jeder einen Mac 🙂

Bis zum nächsten Mal,  viele Grüße

 

Marius Ebert

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IFRS, International Financial Reporting Standards, (Teil 5)

V. Der Aufbau der Standards

Jeder Standard ist in Paragrafen unterteilt. Wenn eine weitere Unterteilung nötig ist, dann wählt man Buchstaben und Absätze. So bedeutet zum Beispiel IAS 16 60 (b) viii: International Accounting Standard Nr. 16 Paragraf 60 Buchstabe b, Absatz Acht. Befindet man sich innerhalb eines Standards, dann nennt man den Standard selber nicht mehr, sondern bezeichnet ihn mit eine vorangestellten Punkt. Befindet man sich also in unserem Beispiel innerhalb des Standards 16 und will den Paragrafen 60 bezeichnet, so schreibt man ".60".

Alte und neue Standards (IFRS und IAS)

Die neueren Standards werden als IFRS bezeichnet, die "alten" hießen IAS. Beide sind nebeneinander gültig. Da man, wie schon vorher dargestellt, kein in sich geschlossenes Regelungswerk "aus einem Guss" schaffen will, sondern pragmatisch "von Fall zu Fall" regelt, werden die Standards einfach durchnummeriert, sowohl die alten IAS, wie auch die neuen IFRS. Es gibt also sowohl einen IAS 1, wie auch einen IFRS 1.

Anhänge, Anwendungrichtlinien und Einführungen

Die Anhänge, die viele Standards enthalten, sind ebenfalls in Paragrafen unterteilt. Der Anhang selber ist mit Großbuchstaben unterteilt. So kann es zum Beispiel "IAS 36 B 24" heißen. Hiermit ist der Paragraf 24 des Teils B des Anhangs zu IAS 36 gemeint. Bewegt man sich wieder innerhalb eines Standards, dann schreibt man nur kurz "B24".

Manche Standards enthalten Anwendungsrichtlinien, die man "Application Guidance" nennt und mit "AG" abkürzt. Man zitiert zum Beispiel wie folgt: IAS 39.AG47. Neuere Standards arbeiten mit Einführungen ("Introduction"). Dies kürzt man ab mit dem vorangestellten IN, also z. B. IFRS 1.IN5. Auch hier benutzt man, wie auch bei den Anwendungsrichtlinien zur Trennung wieder den Punkt.

Die Entwürfe ("Exposure Draft")

Jedem Standard geht ein Entwurf, ein Exposure Draft voraus, der mit "ED" abgekürzt wird.

Die Sprache

Wer sich mit den IFRS beschäftigen will, muss (gut) Englisch können. Zwar gibt es Übersetzungen in die EU-Amtssprachen, jedoch sind diese oft nicht besonders gut. Außerdem lassen sich manche Fachbegriffe oft nicht gut übersetzten, ohne dass sie ihren Sinn verlieren.

Links zum Thema: IFRS, Teil 1 , IFRS, Teil 2IFRS, Teil 3, IFRS Teil 4

Video:  Finanzwirtschaftliche Steuerung mit der Spaßlerndenk®-Methode

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Bis zum nächsten Mal,  viele Grüße

 

Marius Ebert

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Noch ein paar Zahlen zum deutschen Büchermarkt

Im Jahr 2008 galten für den deutschen Büchermarkt folgende Zahlen (laut Wirtschaftswoche  Nr. 42 vom 12.10.2009):

Belletristik: 3,1 Mrd EUR (+ 6,7 % Veränderung zum Vorjahr)

Sachbücher/Ratgeber: 2,4 Mrd EUR (+ 0,8 % Veränderung zum Vorjahr)

Wissenschaft/Lernen/Schule: 2,1 Mrd EUR (+ 0,9 % Veränderung zum Vorjahr)

Kinder-/Jugenbücher: 1,4 Mrd EUR (-4,8% Veränderung zum Vorjahr)

Reiseführer 0,6 Mrd EUR (-15,2% Veränderung zum Vorjahr)

Der Umsatzanteil nach Editionsformen ergab folgendes Bild:

Hardcover: 71,1%

Taschenbuch: 24,1%

Hörbuch: 4,8%

Von 100 EUR, die auf dem Büchermarkt umgesetzt werden, erhalten

50 EUR der Händler

40 EUR der Verlag

10 EUR der Autor

(Anmerkung: Ob wohl in 5 Jahren der Anteil der Hörbücher zweistellig sein wird? Im Spaßlerndenk-Verlag wird daran gearbeitet….)

Mehr zum Thema….

Bis zum nächsten Mal, viele Grüße

Marius Ebert

IFRS: International Financial Reporting Standards (Teil 4)

IV. Die Grundausrichtung der Standards

Es gibt zwei grundsätzliche Möglichkeiten, einen Sachverhalt zu regeln. Erstens: Man gibt eine generelle Leitlinie vor. In diesem Fall arbeitet man mit Begriffen wie "verhältnismäßig"  oder "angemessen" und verzichtet bewusst auf genaue Messgrößen.

Zweitens: Man sagt genau, was zu tun ist. In diesem Fall gibt man einen genauen Aktionsplan vor zusammen mit detaillierten Messgrößen, also etwa so, wie die deutschen Verwaltungsvorschriften, die die Gesetze spezifizieren. Der IASB ist mit seinen Standards schon immer den ersten Weg gegangen und hat den zweiten Weg gefürchtet.   Mitglieder des IASB bezeichnen diesen zweiten Ansatz auch als "to cook the books" und meint damit, dass man dadurch, dass man die Detailregelungen einhält ,sich zwar formal korrekt verhalten, aber den "Geist der Vorschrift" verletzen kann.

Der Bilanzierungsexperte hat immer das letzte Wort

Es ist die feste Überzeugung des IASB, dass die letzte Entscheidung, wie bilanziert werden soll, vom Experten im Einzelfall entschieden werden soll und dass die Standards ihm diese Verantwortung weder abnehmen können noch sollen. Wer dies kritisch sieht, denkt "deutsch" und hat nicht verstanden, dass gerade der deutsche  detaillierte Regelungsweg tiefstes Misstrauen auslöst. Man könnte auf diesem Wege – so fürchtet man – formal zwar korrekt vorgehen und trotzdem die Substanz und den Sinn der Vorschrift konterkarieren. Ein gesetzbasierendes System, wie das deutsche , stößt also hier auf eine völlig andere Sichtweise.

Links zum Thema: IFRS, Teil 1 , IFRS, Teil 2IFRS, Teil 3, Teil 4

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Bis zum nächsten Mal,  viele Grüße

 

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Dr. Ebert Kolleg

Am Kissel 7

53639 Königswinter

Tel. 02223/90 59 75

Fax 02223/90 59 76

http://www.spasslerndenk.de

[email protected]

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Dr. Ebert Kolleg: Handelsregister Nr. HRA 4792 Amtsgericht Siegburg

IFRS: International Financial Reporting Standards (Teil 3)

Die IFRS kann man nur verstehen, wenn man weiß, wie sie gebildet werden. Dies soll in diesem Teil meiner Serie über die IFRS beschrieben werden.

 

III. Der Weg zum IFRS-Standard

Am Anfang eines Standards steht ein Problem. Der britischen Ansatz ist sehr pragmatisch. Wenn ein neues Problem auftaucht, dann macht man sich Gedanken – nicht vorher. Man berät sich beim IASB (International Accounting Standards Board) über das Problem und verabschiedet einen Entwurf ("Exposure Draft"). Dieser Entwurf wird nun zur Kommentierung freigegeben. Jeder (!) kann nun – innerhalb einer Frist –  dazu Stellung nehmen (Unternehmen, Aktionäre, Arbeitnehmer, Investoren, usw.).

Alle Kommentare werden sorgfältig erfasst, gelesen und ausgewertet. Schließlich werden diese Kommentare eingearbeitet. Hinzu kommt die Unterstützung durch  das Standard Advisory Council. Hier sitzen Experten aus betroffenen Institutionen, wie Wirtschaftsprüfer und Bilanzierungsexperten in Unternehmen. Zur Zeit sitzen dort 40 hochrangige Experten aus Europa und Asien.

Ergänzt werden die Standards durch das IFRIC, das International Financial Reporting Interpretations Committee. Dort werden die Standards interpretiert. Dort wird also eine Funktion wahrgenommen, die entfernt an die deutschen Kommentierung zum Gesetz erinnern.

Links zum Thema: IFRS, Teil 1 , IFRS, Teil 2, IFRS, Teil 3

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Präsentation (Fachgespräch): Du sollst nicht langweilen (Teil 2)

6. Regel: Beobachten Sie Ihre Zuhörer!

Wirken Ihre Zuhörer gelangweilt? Geben Sie unzufriedene Töne von sich? Dann ist es vielleicht Zeit, vom Monolog zum Dialog überzugehen und Ihre Zuhörer mit einzubeziehen.

Pretty young blond teacher

 

7. Regel: Bewegung und Abwechslung ins Spiel bringen! Bitten Sie Ihre Zuhören etwas anzufassen. Modellieren Sie Ihre Stimme! Werden Sie mal lauter und mal leiser.

8. Regel: Folgen Sie unbedingt einem roten Faden! Schreiben Sie Ihre Gliederung (maximal 6 Punkte) vor und hängen Sie diese an den Flipchart.

9. Regel: Folien nicht überladen. Eine Regel zur Orientierung könnte lauten: Pro Folie nicht mehr als 6 Zeilen mit maximal 6 Worten.

 

10. Regel: origineller Abschluss

Alle bedanken sich am Ende für die Aufmerksamkeit. Wie langweilig! Besser ist es, die Zuhörer zum Handeln im Sinne Ihres Projektes aufzufordern.

 

(Quelle: Wirtschaft und Weiterbildung 07/08_07 Artikel: Irene Winter: Powerpoint muss nicht langweilig sein)

Videocaoching Projektarbeit

Weitere Artikel zum Thema: Fachliche Begleitung, Projektarbeit, was sie ist und was sie nicht ist, Projektarbeit, Themenwahl, Teil 2, Projektarbeit, Teil 3, Projektarbeit, häufige Fragen, Projektarbeit, Thema generieren, Projektarbeit: Und wie schreibe ich eine Eins?,  Präsentation der Projektarbeit, Regel 1Präsentation der Projektarbeit, Regel 2, Kündigung erhalten: was wird aus dem Thema meiner Projektarbeit?, Präsentation (Fachgespräch): Du sollst nicht langweilen (Teil 1).

Komplette Videocoachings zur Projektarbeit und zur Präsentation im:

Spaßlerndenk-Shop

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Soziale Netzwerke: Können Sie sich leisten, dort nicht zu sein (Teil 3)

ARVE error: need id and provider

Weitere Artikel zum Thema: Teil 1, Teil 2, Teil 3

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