Archiv der Kategorie: Betriebswirt IHK

Nach welchen Kriterien werden Angebote verglichen?

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Nach welchen Kriterien werden Angebote verglichen?)

Nach welchen Kriterien werden Angebote verglichen – Fragezeichen.

Quantitative und qualitative Kriterien (Nach welchen Kriterien werden Angebote verglichen?)

Nun, es gibt zwei Gruppen von Kriterien:

→ Einmal quantitative. Quantitative sind Zahlenwerte. Also das wäre im Wesentlichen Kosten zum Beispiel, Lieferzeit, Zahlungsbedingungen und so weiter. In Zahlen messbar.

→ Und: qualitative. Das sind Kriterien, die sind nicht oder zumindest nicht unmittelbar in Zahlen messbar, wie zum Beispiel Zuverlässigkeit. Kann man dann natürlich quantitativ übersetzen, wenn man sagt: „Der hätte am 10. liefern müssen, liefert drei Tage zu spät. Das ist nicht mehr zuverlässig…“ Ja, dann haben Sie das sozusagen übersetzt. Dann das Image des Lieferanten, ja, zum Beispiel, oder der Firma, je nachdem, ja, Angebote können ja von allen möglichen sein. Das Image des Unternehmens ist ein qualitatives Kriterium, ja.

Und das sind die beiden Gruppen. Und das ist sehr wichtig, immer zu unterscheiden, dass es neben den quantitativen, wo so viele Leute drauf fixiert sind, auch eben diese qualitativen Kriterien gibt und dass sie auch sehr wichtig sind.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Nach welchen Kriterien werden Angebote verglichen?)

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© Dr. Marius Ebert

Muss die GmbH in das HR eingetragen werden?

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Muss die GmbH in das HR eingetragen werden?)

Muss die GmbH in das, ich Kürze ab: Handelsregister, HR, Handelsregister eingetragen werden?

Eintragung der GmbH im Handelsregister, Abteilung B ist rechtsbegründend (Muss die GmbH in das HR eingetragen werden?)

Nun, die kurze Antwort auf diese Frage lautet ganz klar: Ja.

Aber wenn in der mündlichen Prüfung der Prüfer das fragt, dann sagen wir nicht einfach nur „Ja“, sondern wir nutzen die Gelegenheit, unser Wissen unterzubringen. Was ist unser Wissen? – Einmal ist die Eintragung, ja, eingetragen, ist also dann die Eintragung, die Eintragungen ist konstitutiv. Die Eintragung ist also, anderes Wort, rechtsbegründend. Durch die Eintragung wird eine Rechtstatsache geschaffen. In dem Fall es ist der Geburtsakt der GmbH. Das Gegenteil von Rechtsbegründen ist Rechtsbekunden, da wird nur etwas bekannt gemacht, was sowieso schon Rechtstatbestand ist. Hier ist es anders: Die Eintragung ist die Tatsache, die die GmbH GmbH werden lässt.

So, das ist das, was man hier erläuternd noch sagen kann. Und dann kann man noch hier sagen: „Ja, und zwar in Abteilung B, und dann könnte man noch ergänzen: In Abteilung B stehen ja die Kapitalgesellschaften, und in Abteilung A, raten Sie mal, da stehen die Personengesellschaften.

Ja, das sind alles Dinge, die man aus einer so kleinen, harmlosen Fragen machen kann, wenn man das Hintergrundwissen hat. Die Sie muss eingetragen werden, die Eintragung ist sogar entscheidend, denn ohne das ist die GmbH keine GmbH, da ist sie eine GmbH iG, in Gründung, aber keine richtige GmbH. Das heißt: Auch die Haftungsbegrenzung auf das Gesellschaftsvermögen der GmbH gilt im Prinzip erst mit der Eintragung. Ab dann ist die GmbH GmbH, ja. Hat also weitreichende Folgen, dieser Eintragung. Und die Eintragung erfolgt in Abteilungen B des Handelsregisters.

Jetzt fragt der Prüfer: „Wo ist denn das Handelsregister?“ Dann schreiben wir: „Das ist beim Amtsgericht“. Ja, das Handelsregister ist beim Amtsgericht, in Abteilung B, Fragt der Prüfer: „Was steht in der Abteilung A?“. Dann sagen wir: „In Abteilung B stehen die Kapitalgesellschaften, in  Abteilung A stehen die Personengesellschaften“.

Okay.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Muss die GmbH in das HR eingetragen werden?)

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Mitarbeiter, eingeteilt nach Umfang ihrer Vollmacht

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Mitarbeiter, eingeteilt nach Umfang ihrer Vollmacht)

Wie kann man Mitarbeiter nach dem Umfang ihrer Vollmacht einteilen? Mitarbeiter, eingeteilt nach Umfang ihrer Vollmacht.

Drei wesentliche Mitarbeitergruppen (Mitarbeiter, eingeteilt nach Umfang ihrer Vollmacht)

Nun, da könnte man zum Beispiel einteilen

→ den Handlungsbevollmächtigten,

→ den Prokuristen, ja, in der mündlichen Prüfung liegt nun die Frage in der Luft: „Was ist der Unterschied zwischen Handlungsvollmacht und Prokura?“,

→ und General-, den Generalbevollmächtigten.

Ja, aber das, der Unterschied zwischen Vollmacht und Prokura, ist schon wieder die nächste Frage. Diese Frage ist hiermit beantwortet. So könnte man Mitarbeiter nach ihrer Vollmacht einteilen.

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Marktprognose, Absatzprognose, Unterschied

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Marktprognose, Absatzprognose, Unterschied)

Unterscheiden Sie Marktprognose und Absatzprognose.

Vorhersage für den Markt oder das Unternehmen (Marktprognose, Absatzprognose, Unterschied)

Nun, im Grunde kann man sich hier die Antwort vom Wort unmittelbar herleiten:

→ „Prognose“ ist eine Vorhersage,

→ und hier bezieht es sich auf den Markt,

→ und hier bezieht es sich auf den Absatz.

Der Unterschied zwischen den beiden Begriffen liegt ja im ersten Wortteil und nicht im zweiten. Der zweite Wortteil ist ja absolut identisch.

So, jetzt müssen wir nur noch „Prognose“ durch ein anderes Wort ersetzen, und dann haben wir den Unterschied: „Prognose“ ist eine Vorhersage, ist eine Vorhersage für, für, und jetzt kommt der Unterschied:

→ für im Fall der Marktprognose den gesamten Markt,

→ und im Fall der Absatzprognose für das Unternehmen, für ein Unternehmen, für ein, in der Regel dann unser Unternehmen.

Wir wissen aus anderem Zusammenhang, nämlich aus dem Zusammenhang Marktvolumen – Absatzvolumen, Marktpotenzial – Absatzpotenzial, dass der Begriff „Absatz“ sich bezieht auf ein, Betonung liegt auf „ein“, Unternehmen, ja. Das kann man hier auch wieder verwenden, um den Inhalt herzuleiten.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Marktprognose, Absatzprognose, Unterschied)

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Marktpreis, Funktionen

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Marktpreis, Funktionen)

Welche Funktionen hat der Marktpreis? Ich schreibe das mal so ein bisschen im Telegramm-Stil:  Marktpreis, Funktionen — wobei eine solche Frage eine volkswirtschaftliche Sichtweise meint.

Drei wesentliche Marktpreis-Funktionen aus volkswirtschaftlicher SIcht (Marktpreis, Funktionen)

Welche Funktion hat der Marktpreis aus volkswirtschaftlicher Sicht?“ Ich erkläre das gleich noch ein bisschen genauer.

Und da können wir im Wesentlichen drei Funktionen erkennen. Es gibt Lehrbücher, die da noch von mehr Funktionen sprechen, aber lassen Sie uns erst mal auf die drei wesentlichen eingehen.

→ Da ist einmal Information, also die Informations-, und jetzt kommt immer „Funktion“ dahinter, das spare ich mir jetzt erst mal,

→ dann die Lenkungs-Funktion

→ und die Selektions-Funktion.

Das heißt: Der Marktpreis soll informieren, lenken und selektieren. So könnte man sich das auch merken: informieren, lenken und selektieren. Selektieren heißt „auswählen“.

So, jetzt muss man nur noch verstehen, was sich dahinter verbirgt. Schreiben wir diese Funktion, das Wort Funktion hier noch dahinter, und jetzt kommt’s nur noch darauf an, zu verstehen, was sich dahinter verbirgt.

→ Informationsfunktion: Der Preis informiert also über einem bestimmten Marktzustand, und das klassische Beispiel ist hier ab, dass der hohe Preis im klassischen Denken der Volkswirtschaft informiert über Knappheit. Ein hoher Preis für Kartoffeln informiert darüber, dass Kartoffeln knapp sind.

Jetzt gilt das natürlich nicht immer und uneingeschränkt, sondern selbstverständlich kann ein hoher Preis für ein Produkt auch auf Exklusivität hinweisen, aber nicht unbedingt auf Knappheit. Sie können eine Rolex-Uhr kaufen. Knapp sind die nicht. Aber der Preis ist hoch, ja. Also Informationsfunktion, das Knappheitsbeispiel ist das volkswirtschaftliche Beispiel. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht gibt es andere Beispiele wie die Exklusivität.

→ Lenkungsfunktion: Lenkungsfunktion bedeutet, dass es hier um die Ressourcen-Lenkung Das heißt: Ein Unternehmen möchte immer auch hohe Preise erzielen. Also man kann beobachten, dass bei einem Markt die Preise zunächst mal sehr hoch sind und dann alle in diesen Markt drängen, weil dort aufgrund der hohen Preise gute Renditen zu erzielen sind. Lenkungsfunktion bezieht sich also auf die Ressourcen der Unternehmen. Die Unternehmen lenken ihre Ressourcen, ihre Investitionen in Märkte, wo hohe Preise zu erzielen sind, mit der Folge, dass durch das gestiegene Angebot die Preise dann sinken.

→ Und das dritte ist die Selektionsfunktion: Selektion bedeutet, ich sagte es schon, Auswahl-Funktion. Das heißt: Bestimmte Unternehmen verschwinden wieder vom Markt. Was heißt das? — Nehmer wir mal an, in einem Markt sinken die Preise. Dann können irgendwann mal bestimmte Unternehmen nicht mehr mitmachen aufgrund der Kostenstruktur, aufgrund der Liquiditätslage, und sie verschwinden vom Markt. Das heißt: Hier findet auch volkswirtschaftlich gesehen eine gewisse Selektion statt.

Das sind wesentliche Funktionen des Marktpreises aus volkswirtschaftlicher Sicht.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Marktpreis, Funktionen)

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Markenschutz, Elemente

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Markenschutz, Elemente)

Beschreiben Sie den Markenschutz. Beschreiben Sie den Markenschutz.

Wort-und/oder Bildmarke kostenpflichtig beim Patentamt schützen lassen (Markenschutz, Elemente)

Nun – „beschreiben“ deutet darauf hin, dass wir ausführlicher sein müssen es heißt nicht „Nennen Sie die Elemente“ oder so was, sondern „Beschreiben sie den Markenschutz“, also ganze Sätze. Ich werde gleichwohl hier so ein bisschen in Kurzform die Dinge notieren. Aber achten Sie auch darauf, was ich sage, nicht nur das was ich schreibe. Also:

→ Der Markenschutz ist kostenpflichtig,

→ der Adressat ist das Patentamt

→ und die Laufzeit ist zehn Jahre mit Verlängerung, mit unendlicher Verlängerung. Alle zehn Jahre können Sie verlängern für weitere zehn Jahre. Zehn Jahre mit unendlicher Verlängerung.

→ So, dann müssen wir unterscheiden Wortmarken und Bildmarken beziehungsweise Kombinationen.

→ Und: Wir müssen die Verbote beachten. Es gibt bestimmte Dinge, die dürfen Sie nicht als zum Beispiel Bildmarke versenden die Flaggen von Ländern, ja, das würde nicht zugelassen. Da gibt es also bestimmte Verbote. Oder auch sehr anzügliche Dinge oder Dinge, die religiöse Gefühle beleidigen können. Das darf man nicht als Marke, schon gar nicht als Bildmarke schützen lasse, ja,

Nur, ach: Denken Sie dran in der Prüfung: Hier steht „beschreiben“, das heißt hier machen Sie aus diesen Stichworten in der Prüfung machen Sie ganze Sätze. Sie schreiben: „Der Markenschutz ist kostenpflichtig.“ Und ich wusste auch mal die Gebühren auswendig, aber ich weiß es im Moment nicht mehr. Sind ein paar Hundert Euro, ja. Und die Verlängerung, die ist, glaube ich dann, also die die Erstanmeldung, ich glaube 400 Euro, aber mit Vorbehalt, und die Verlängerung sind dann 600 Euro alle zehn Jahre,  600 Euro, so ungefähr sind da die Preise, so ungefähr, ja, unter Vorbehalt, ja.

Also, der Markenschutz ist kostenpflichtig. Es ist eine Gebühr zu bezahlen. Adressat ist das Patentamt. Patentamt hat seine Zentrale in München, hat aber Zweigstellen auch anderswo in Deutschland, unter anderem in Leipzig, glaube ich. Der Markenschutz gilt dann für zehn Jahre nach der Anmeldung, also nachdem geprüft wurde und angemeldet wurde, mit unendlicher Verlängerung, also alle zehn Jahre, ja. Es gibt Wortmarken und Bildmarken beziehungsweise Kombination aus Wort und Bild.

Und man muss beim Markenschutz die Verbote beachten, wie ich gerade geschrieben habe, also zum Beispiel keine Flaggen von Ländern verwenden, ja. Und grundsätzlich gilt, dass die Marke umso eher eine Marke ist, wie sie individualisierend ist. Das heißt: Sie können zum Beispiel „Parkbank“ nicht als Marke schützen lassen, weil das nicht individualisierend ist. Aber wenn Sie „Meier“ heißen und Sie wollen das „Meier-Parkbank“ nennen, dann können Sie das gegebenenfalls als Marke eintragen lassen.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Markenschutz, Elemente)

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Malcom Baldridge Award u. EFQM, Unterschiede

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Malcom Baldridge Award u. EFQM, Unterschiede)

Nennen Sie die Unterschiede, und jetzt schreibe ich es hier direkt hin, zwischen Malcom Baldridge Award, der amerikanische Qualitäts-Oskar, wenn man so will, und European Quality Award. Hier sollen wir die Unterschiede nennen.

Vier wesentliche Unterschiede (Malcom Baldridge Award u. EFQM, Unterschiede)

→ Nun, der Malcom Baldridge Award hat sieben Kriterien. Der European Quality Award hat derer neun.

→ Der Malcom Baldridge Award hat drei Kategorien, und der European Quality Award hat vier Kategorien.

→ Die Verleihung erfolgt hier, Verleihung: in der Tat durch den amerikanischen Präsidenten, und hier erfolgt in Europa die Verleihung durch EFQM, also durch die Organisation, die hier dahintersteckt.

→ Und der banalste Unterschied ist natürlich: Der hier ist für USA, und der hier ist für Europa.

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Mahnbescheid, zuständiges Gericht

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Mahnbescheid, zuständiges Gericht)

Welches Gericht ist für den Mahnbescheid zuständig? Welches Gericht ist für den Mahnbescheid zuständig?

Außer NRW nur jeweils ein zuständiges Gericht pro Bundesland (Mahnbescheid, zuständiges Gericht)

Nun, folgende Situation: Da ist ein Gläubiger, und dieser Gläubiger hat einen Schuldner, und der Schuldner zahlt nicht, und der Gläubiger entschließt sich, nun das gerichtliche Verfahren zu beschreiten.

→ Zuständig ist, zunächst einmal brauchen wir den Wohnsitz des Schuldners, aber zuständig ist nicht der Wohnsitz des Schuldner, sondern das ist nur der Ansatzpunkt, der Wohnsitz des Schuldners, und zwar zu dem Zeitpunkt, in dem die Forderung entstanden ist. Wenn der Schuldner umgezogen ist, dann ist trotzdem sein alter Wohnsitz derjenige.

→ Und zwar aus dem Wohnsitz des Schuldners leiten wir nun und ab den Gerichtsbezirk. Und zwar können wir uns hier relative Großzügigkeit leisten, denn der Gerichtsbezirk ergibt sich hier aus dem Bundesland.

Also: Um die Frage jetzt klar zu beantworten „Welches Gericht ist für den Mahnbescheid zuständig?“: Es ist das Gericht in dem Bundesland, in dem der Schuldner seinen Wohnsitz hatte zu dem Zeitpunkt, in dem die Forderung entstanden ist.

Es gibt nämlich für dieses Mahnverfahren pro Bundesland ein zuständiges Gericht. Einzige Ausnahme ist Nordrhein-Westfalen, da gibt es zwei Gerichte, je nachdem, wo der Schuldner innerhalb von Nordrhein-Westfalen wohnt. Das ist also die Antwort auf die Frage.

Sie sitzen also in der mündlichen Prüfung. Der Prüfer fragt uns: „Welches Gericht ist denn für den Mahnbescheid zuständig?“ Dann sagen wir: „Wir müssen ausgehen immer vom Wohnsitz des Schuldners. Dann kucken wir, in welchem Bundesland ist dieser Wohnsitz, und dann gibt es entsprechend dem Bundesland das zuständige Gericht, außer in Nordrhein-Westfalen sind es zwei Gerichte, da muss man genauer schauen: wo wohnt er denn innerhalb von Nordrhein-Westfalen. Ansonsten ist es sehr einfach — Baden-Württemberg: sehr einfach, Bayern: sehr einfach, ja, und so weiter, und so weiter. In jedem Bundesland gibt es ein zuständiges Gericht.

OK.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Mahnbescheid, zuständiges Gericht)

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Mahnbescheid, Schuldner reagiert nicht

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Mahnbescheid, Schuldner reagiert nicht)

Hier geht es um folgende Situation: Ein Mahnbescheid ist dem Schuldner zugestellt worden, und der Schuldner reagiert nicht.

Vollstreckungsbescheid und gerichtliches Klageverfahren oder Zwangsvollstreckung (Mahnbescheid, Schuldner reagiert nicht)

Also die Frage, die ein Prüfer stellen könnte, wäre hier: „Was passiert, wenn der Schuldner auf den Mahnbescheid nicht reagiert?“

→ Dann kann der Gläubiger, Gläubiger, Gläubiger ist der, der das Geld bekommt, Schuldner ist der, der das Geld schuldet, nur nochmals zur Orientierung hier. Also: Der Gläubiger kann nach zwei Wochen, zwei Wochen ist die Widerspruchsfrist, kann nach zwei Wochen einen Vollstreckungsbescheid beantragen bei Gericht, ja bei Gericht. Und die Frist dafür, also um diesen Antrag zu stellen, ist sechs Monate. Frist: sechs Monate. Also: Der Schuldner hat auf den Mahnbescheid nicht reagiert, jetzt kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Die Frist dafür ist sechs Monate.

→ Und wenn der Gläubiger diesen Vollstreckungsbescheid beantragt hat innerhalb der Frist von sechs Monaten, dann passiert Folgendes: Gericht stellt Vollstreckungsbescheid zu, dem Schuldner natürlich. Das Gericht stellt den Vollstreckungsbescheinigen dem Schuldner zu. Und wieder hat der Schuldner hat zwei Wochen Einspruchsfrist. Schuldner hat zwei Wochen Einspruchsfrist nach der Zustellung.

→ Und was dann passiert, das haben wir schon in anderen Videos beleuchtet, ich will es aber kurz noch mal mündlich erklären: Wenn der Schuldner nun innerhalb der zwei Wochen Einspruchsfrist den Einspruch einlegt, dann geht die Sache vor Gericht im Klageverfahren, automatisch. Wenn er das nicht tut, dann wird der Vollstreckungsbescheid wirksam, und der Gerichtsvollzieher kommt dann und macht eine Zwangsvollstreckung. Ja,

ich, ob man da zwischen noch mal als Gläubiger, wenn der Vollstreckungsbescheid da ist, die Vollstreckung initiieren muss, das weiß ich im Moment nicht auswendig, oder ob das automatisch geht. So wie ich das Verfahren einschätze, glaube ich, dass auch da der Gläubiger, wenn der Vollstreckungsbescheid wirksam geworden ist, noch einmal einen Impuls geben muss, damit die Vollstreckung wirklich passiert beziehungsweise im Prinzip noch mal die Wahl hat, ja, also der Gläubiger die Wahl hat, ob man das jetzt durchzieht und vollstreckt oder nicht, aber das ist ohne Gewähr, das weiß ich nicht jetzt aus dem Stand, und da habe ich auch keinerlei Erfahrungswerte.

OK.

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Mahnbescheid, Reaktion des Schuldners

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Mahnbescheid, Reaktion des Schuldners)

Wie kann der Schuldner auf den Mahnbescheid reagieren?

Drei Möglichkeiten zu reagieren (Mahnbescheid, Reaktion des Schuldners)

Wie kann der Schuldner auf den Mahnbescheid reagieren? — Im Prinzip hat er drei Möglichkeiten. Nicht, dass die alle empfehlenswert wären und nicht dass das irgendwie in dem Sinne wie Optionen zu verstehen sind, aber er hat drei Möglichkeiten:

→ Die erste Möglichkeit ist: Er zahlt. Ich zeige Ihnen gleich die Konsequenzen.

→ Die zweite Möglichkeit ist der Widerspruch, allerdings hat er dafür nur eine Frist von zwei Wochen. Zwei-Wochen-Frist.

Und das dritte ist: Er tut nichts.

→ Im Prinzip gibt es eine vierte Möglichkeit: Er legt den Widerspruch nach den zwei Wochen, also wenn die Zwei-Wochen-Frist verstrichen ist, ein. Dann ist er sozusagen bei den Konsequenzen wie hier.

Was sind die Konsequenzen?

→ Er zahlt, dann ist das Verfahren beendet, ja, dann ist alles in Ordnung, und dann hat er auch seine Ruhe.

→ Wenn er den Widerspruch einlegt innerhalb der Zwei-Wochen-Frist, dann ist der Ball wieder beim Gläubiger sozusagen. Der Gläubiger muss sich dann überlegen, ob er eine Klage einreicht. Dafür muss der Gläubiger erst mal die Klagegebühr bezahlen und wahrscheinlich noch einen Vorschuss an seinen Anwalt.

→ Dritte Möglichkeit: Er tut nichts oder legt den Widerspruch zu spät ein, dann ist er im Prinzip auch hierbei „er tut nichts“. Es hat nämlich die gleichen Konsequenzen: Dann wird der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid

Ja, das sind die Konsequenzen.

OK.

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