Was ist das Grundbuch?

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Was ist das Grundbuch?)

Was ist das Grundbuch?

Verzeichnis aller Grundstücke eines Bezirks (Was ist das Grundbuch?)

Stellen wir uns mal wieder vor: Wir sitzen in der mündlichen Prüfung, der Prüfer fragt: „Sagen Sie mal: Was ist denn überhaupt das Grundbuch?“ – Zwei Möglichkeiten, eine Antwort zu entwickeln: Einmal das Hilfsverb ersetzen durch ein anderes Verb: „Was bewirkt das Grundbuch? … ist das Grundbuch gut für…?“ oder aber hier ein Synonym oder zumindest eine Art Trittstein zu bilden, um zum Inhalt zu kommen.

Ich gehe den zweiten Weg und sage: „Das Grundbuch ist ein Verzeichnis…“ Ich nehme also praktisch dieses Wort „Buch“, ja, „Das Grundbuch ist ein Buch für Grundstücke, ein Verzeichnis aller Grundstücke“. Also aus Buch wird „Verzeichnis“, und aus „Grund“ wird „Grundstück“. Dann hat man es im Prinzip als sogenannte Eselsbrücke: Verzeichnis aller Grundstücke, und zwar nicht alle auf der Welt oder auch aller in Deutschland, sondern eines bestimmten Bezirks, eines bestimmten Bezirks.

So, dann könnte der Prüfer die nächste Frage stellen: „Wo finden Sie denn das Grundbuch?“ — Und Sie finden das Grundbuch beim Amtsgericht oder bei Amtsgerichten, ja, die Amtsgerichte, genauer gesagt müsste man sagen „Das Grundbuch gibt es beim Grundbuchamt, und das Grundbuchamt wiederum ist beim Registergericht, und das Registergericht wiederum ist das Amtsgericht.“ Also wenn Sie hier sagen „Beim Amtsgericht, beim Amtsgericht sozusagen, Abteilung Grundbuchamt“.

Jetzt haben wir aber eine neuere Entwicklung, nämlich wir haben zunehmend auch elektronische, also, wie kann man sagen, ein E-Grundbuch, ja, das elektronische Grundbuch, was mehr und mehr aufgebaut wird. Manche Bundesländer oder auch Bezirke sind da weiter als andere, und man ist auch dabei, für jedes Bundesland hier zu zentralisieren, also so etwas wie ein zentrales Aktivierungs- und Auskunftssystem einzurichten. Das geht in Richtung e-Government, also dass man mit den Behörden auf elektronischem Weg mehr und mehr in Kontakt treten kann. Das sind da so die jüngsten Entwicklungen.

Was der Prüfer jetzt noch fragen könnte, ist: „Darf denn da jeder reinsehen in das Grundbuch, in dieses Verzeichnis aller Grundstücke?“ — Und da lautet die Antwort: „Nein, man braucht ein berechtigtes Interesse und muss das auch nachweisen.“ Aber das ist schon wieder Thema für ein weiteres Video.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Was ist das Grundbuch?)

Im Übrigen glaube ich, dass, wer in die Hölle will, nur einen Fernlehrgang zu buchen braucht. Wollen Sie hingegen lernen ohne zu leiden, dann klicken Sie mal auf den Link unter diesem Video.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

© Dr. Marius Ebert

 

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