Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Nennen Sie die Organe der AG!)
Nennen Sie die Organe der AG, der Aktiengesellschaft!
3 gesetzlich vorgesehene Organe (Nennen Sie die Organe der AG!)
Nun, die gesetzlich vorgesehenen Organe sind drei, die Strukturzahl ist also 3 hier:
→ Da ist der Vorstand — wir sollen nur nennen, wir sollen nicht beschreiben, sonst würde man hier, hieße die Aufgabe „Beschreiben …“, würde man auch sagen: „Der Vorstand ist zuständig für die strategische Ausrichtung, für die Geschäftsführung“.
→ Dann ist da der Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat ist dafür zuständig, den Vorstand zu beaufsichtigen.
→ Und dann ist da die HV, die Hauptversammlung. Das ist das Organ, das die Gesellschaftseigner, also die Aktionäre repräsentiert. Die treten also nicht einzeln auf. Nur in ganz wenigen, seltenen Fällen treten Aktionär einzeln auf. Sondern die treten sozusagen kollektiv auf als Hauptversammlung. Die Hauptversammlung beschließt dann auch gewisse Dinge. und der Aktionär hat dann ein Stimmrecht je nach Anzahl seiner Aktien. Wenn er zwei Aktien hat, hat er auch zwei Stimmrechte und so weiter.
So ist das Konstrukt. Das sind die Organe der AG.
OK.
Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Nennen Sie die Organe der AG!)
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Mein Name ist Marius Ebert.
Vielen Dank.
© Dr. Marius Ebert