Kfz Kauf, Buchungssatz

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Kfz Kauf, Buchungssatz)

Hallo, mein Namen ist Marius Ebert. In diesem Video zeige ich die Buchung von Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten. Es geht um einen PKW und wir sollen den Kauf dieses PKWs  verbuchen.

Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten beim PKW-Kauf (Kfz Kauf, Buchungssatz)

Wir haben einen Nettopreis von 50.000 Euro für diesen PKW. Dann die Überführung 350 Euro, und die Zulassung noch einmal 30 Euro. Das gibt es insgesamt 50.380 Euro. Warum addiere ich das? – Nun, weil das Gesetz sagt, und zwar im § 255, wo die sogenannten Anschaffungskosten geregelt sind, die ja in Wirklichkeit gar keine Kosten sind, sondern Anschaffungsausgaben, heißt es, dass hier Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten zusammen zu addieren sind und zu aktivieren sind. Und das hier sind eindeutig  Anschaffungsnebenkosten, also die Überführung und die Zulassung sind Anschaffungsnebenkosten. Sie sind nötig, um den gekauften Gegenstand in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. § 255 HGB liefert uns hier wie Grundlage.

So, jetzt haben wir die 50.380. Wir buchen „per Fuhrpark 50.380“, immer netto, denn die Mehrwertsteuer, die wir jetzt auch noch berechnen müssen, wird immer separat gebucht. Da haben wir separate Konten. „Per Vorsteuer 19% auf die 50.380 sind 9.572,30 an …“, und jetzt kommt es auf die Zahlungsart an: Wenn wir per Banküberweisung bezahlen, buchen wir „an Bank“,  wenn wir zunächst per Rechnung bezahlen, buchen wir „an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistung“ den gesamten Betrag 9.572,30 – stimmt das? – Nochmal rechnen: 0, 3, 2, 5, 9,5 – 59.952,30, jawohl.

Also: Damit haben wir wieder rechts und links den Ausgleich, die gleiche Summe, unterm Strich sozusagen, und damit haben wir diesen gespaltenen Buchungssatz auf der linken Seite in einem Betrag auf der rechten Seite: „per Fuhrpark Nettobetrag, ja, hier immer netto, und zwar Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten in Gänsefüßchen, Vorsteuer separat buchen. Beim Kauf immer Vorsteuer. Vorsteuer beim Kauf. Wenn wir etwas verkaufen, buchen wir „an Umsatzsteuer“, wenn wir etwas kaufen, buchen wir „per Vorsteuer“. Kann man sich grundsätzlich merken: Kauf, wenn das Unternehmen etwas kauft, das Unternehmen, ja, buchen wir per Vorsteuer. Wenn das Unternehmen etwas verkauft, buchen wir „an Umsatzsteuer“. Hier haben wir also einen Kauf. Wir buchen „per Vorsteuer“, und entsprechend hier, je nachdem, wie wir bezahlen, „an Verbindlichkeiten“, „an Bank“, oder wenn wir bar bezahlen „an Kasse“.

Okay. Das war’s für dieses Video.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Kfz Kauf, Buchungssatz)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

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© Dr. Marius Ebert

 

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