Grundsatz der Firmenöffentlichkeit

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Grundsatz der Firmenöffentlichkeit)

Hier geht es um den Grundsatz der Firmenöffentlichkeit.

Anmeldung beim Handelsregister (Grundsatz der Firmenöffentlichkeit)

Was bedeutet der Grundsatz der Firmenöffentlichkeit für den Kaufmann? – Nun, das bedeutet, dass der Kaufmann beziehungsweise die Kauffrau etwas öffentlich machen, nämlich die Firma und den Geschäftssitz, ja. Die Verpflichtung also, Firma, das heißt den gewählten Namen, und den Geschäftssitz öffentlich zu machen.

Und wie geht das? — Indem man das hier beim Handelsregister angemeldet, ja, zum Handelsregister anzumelden ist die Verpflichtung. Zum Handelsregister kommt man nur über einen Notar, ja, also man kann nicht zum Handelsregister gehen und sagen: „Ich möchte hier etwas eintragen lassen…“, sondern das muss über einen Notar laufen. Aber diese Anmeldepflicht beim Notar, der das wiederum zum Handelsregister anmeldet, das ist der Grundsatz hier der Firmenöffentlichkeit.

Okay.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Grundsatz der Firmenöffentlichkeit)

Im Übrigen glaube ich, dass, wer in die Hölle will, nur einen Fernlehrgang zu buchen braucht. Warum glaube ich das? – Weil ich mir gerade wieder Unterlagen angeschaut habe, hat mir freundlicherweise ein Kunde zugeschickt, ich soll da mal reingucken und ihm sagen, ob ich das genauso ätzend finde wie er, und ich finde es genauso ätzend. Also: Wer in die Hölle will, braucht nur einen Fernlehrgang zu buchen. Wollen Sie hingegen lernen ohne zu leiden, dann klicken Sie auf den Link unter diesem Video.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

© Dr. Marius Ebert

 

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