Betriebswirt/in IHK: Herstellungskosten Handels- u. Steuerbilanz


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IHK-Prüfung entschlüsselt (Betriebswirtin IHK: Herstellungskosten Handels- u. Steuerbilanz)

Hallo und herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert, und in diesem Video geht es um die Herstellungskosten nach Handels- und Steuerrecht – Herstellungskosten, die wir bekanntlich nicht verwechseln dürfen mit den Herstellkosten.

Untergrenze der Herstellungskosten (Betriebswirtin IHK: Herstellungskosten Handels- u. Steuerbilanz)

Herstellungskosten sind geregelt im § 255 HGB, und wir schauen uns an die neue Untergrenze nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz in Handelsbilanz und Steuerbilanz (HB – Handelsbilanz, StB – Steuerbilanz).

  • Und das erste, was natürlich da ist, sind die Materialeinzelkosten (MEK). Die sind Pflicht in der Handelsbilanz und der Steuerbilanz.
  • Dann sind da die Fertigungseinzelkosten (FEK). Auch die sind Pflicht in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz.
  • Und dann sind da die Sondereinzelkosten (SEK) der Fertigung, das ist das Spezialwerkzeug zum Beispiel, das man dem Auftrag zurechnet, nicht dem Produkt, dem Auftrag, deswegen Sondereinzelkosten, Pflicht in Handelsbilanz und Steuerbilanz.
  • Und was ist jetzt mit den entsprechenden Gemeinkosten? Hier (SEK) sind die Materialeinzelkosten, hinzu kommen die Materialgemeinkosten, Pflicht in Handelsbilanz und in Steuerbilanz.
  • Und die Fertigungsgemeinkosten, Pflicht in Handels- und Steuerbilanz.

Damit haben wir nun eine einheitliche Untergrenze in Handels- und Steuerbilanz, die aus diesen Bestandteilen hier besteht.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Betriebswirtin IHK: Herstellungskosten Handels- u. Steuerbilanz)

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Alles Gute.

Mein Name ist Marius Ebert.

 

© Dr. Marius Ebert

 

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