AGB praktischer Fall


Warning: Undefined array key "id" in /var/www/vhosts/mariusebertsblog.com/httpdocs/mariusebertsblog/wp-content/plugins/advanced-responsive-video-embedder/php/Video.php on line 408
ARVE Fehler: need id and provider

 Lernen in einem Drittel der Zeit mit Videocoachings (AGB praktischer Fall)

Hallo. Mein Name ist Marius Ebert. In diesen Schulungsvideos geht es um die AGB, die Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen, und wir haben hier einen kleinen Fall.

Ich habe schon mehrere Videos zu diesem Thema gedreht. Schauen Sie also bitte auch da.

Fallbeispiel (AGB praktischer Fall)

AGB das ist das Kleingedruckte, und es geht darum, dass bestimmte Bedingungen in diesen AGB, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nicht zulässig sind, und hier mehr einen praktischen Fall:

Alt will sein Einfamilienhausvor Blitzschlag sichern. Die Firma Sicher bietet ihm eine Anlage für 900 Euro an. Alt unterschreibt ein Antragsformular, ohne die dort abgedruckten AGB zu lesen. Dort heißt es in Paragraf 7, also § 7 der AGB, dass die Firma Sicher nur für vorsätzlich verursachte Schäden bei Einbau hafte. Nach § 15 der selben AGB wird hier auch noch einen Wartungsvertrag für 20 Jahre, 150 Euro pro Jahr, abgeschlossen.

So, jetzt passiert es: Firma Sicher beschädigt nicht durch Vorsatz, aber durch „grobe Fahrlässigkeit“ das Dach, und der Alt will natürlich Schadensersatz haben. Die Firma sicher sagt: „In unseren AGB steht doch, dass wir nicht haften.“

Formale Prüfung (AGB praktischer Fall)

So. Wie prüfen wir das? Grundprinzip ist: Der Jurist prüft zunächst einmal immer erstens Form. Warum?  Form sind Fakten. Inhalt sind sehr viel Meinungen. Er prüft also die Form. Und die Form, die hier zu prüfen ist, ist die Frage: Sind die AGB, sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil geworden? Sind sie Vertragsbestandteil geworden. Sind die AGBs Vertragsbestandteil geworden.

Und wenn Sie die anderen Videos kennen, dann wissen Sie, dass das geknüpft ist an 3 Voraussetzungen a, b und c. Und das finden Sie übrigens im Paragrafen 350 in unserem BGB, in unserem Bürgerlichen Gesetzbuch. Dort finden Sie das.

  • Die erste Bedingung ist: Es muss ein Hinweis, ein Hinweis erfolgt sein auf die AGB.
  • Die zweite Bedingung: Die Möglichkeit der Kenntnisnahme, die Möglichkeit, denn ob jemand Kenntnis nimmt, können wir ja nicht beeinflussen, aber die Möglichkeiten müssen wir ihm geben.
  • Und die dritte Bedingung ist das Einverständnis.

Prüfen wir:

  • Gibt es ein Hinweis auf die AGB? Jawohl, da steht „die dort abgedruckten AGB“, das heißt der Hinweis ist erfolgt.
  • Hat er die Möglichkeit der Kenntnisnahme? Ja, er hat es bloß nicht getan, aber die Möglichkeit, die Möglichkeit war da.
  • Und hat er sein Einverständnis erklärt? Jawohl, er unterschreibt.

Also, Zwischenergebnis, Zwischenergebnis: AGB sind Vertragsbestandteil.

Wenn wir jetzt hier Nein sagen würden, dann könnten wir an dieser Stelle abbrechen, denn etwas, was gar nicht Bestandteil des Vertrages geworden ist, gilt natürlich auch nicht.

Inhaltliche Prüfung (AGB praktischer Fall)

Aber hier müssen wir jetzt weiter prüfen, denn die AGB sind grundsätzlich erst mal Vertragsbestandteil geworden, das heißt die zweite Prüfung ist jetzt die inhaltliche Prüfung. Wir prüfen als zweites den Inhalt und wir prüfen jetzt die inhaltlichen Regelungen. Und da fallen uns zwei Dinge auf:

  • Da ist einmal unter a) offensichtlich eine Überraschungsklausel, also dass man, wenn man da sein Dach reparieren lässt, gleichzeitig einen Wartungsvertrag unterschreibt, und den auch noch für 20 Jahre, das ist ein Überraschungsklausel , und das ist demnach nicht gültig.
  • Und b) Es gibt in den AGB-Schutzvorschriften bestimmte Klauselverbote. Bestimmte Klauseln kann man zwar reinschreiben in die AGB, sie sind aber dann verboten. Und ein solches Klauselverbot haben wir hier, nämlich in Paragraf 309, Nummer 7b, schauen Sie es bitte nach, 309, immer BGB hier, ja, es geht um das BGB, 309, Nr. 7b: Dort ist verboten, die Haftung auf Vorsatz zu beschränken. Es handelt sich ja hier um eine Beschädigung durch „grobe Fahrlässigkeit“. Grobe Fahrlässigkeit ist grobe Unachtsamkeit, und Vorsatz wäre Absicht. Und das nur auf Vorrat zu beschränken wäre praktisch der Fall, dass jemand der Sicher jetzt sagt: „Achtung, Achtung! Ich geh jetzt auf das Dach und mache es kaputt!“ Das wäre Vorsatz. Viel häufiger ist die Fahrlässigkeit, und dafür muss man haften, und dies zu beschränken und die Haftung für grobe Fahrlässigkeit auszuschließen ist eine verbotene Klausel. Von daher gilt auch diese Klausel nicht.

Ja, wenn Sie in den § 309 mal reinschauen, dann finden Sie in der Überschrift Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit, und 308 sind Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit. Das sind Dinge, die ich ihn innerhalb der nächsten Videos behandeln werde.

Lernen in einem Drittel der Zeit mit Videocoachings (AGB praktischer Fall)

Wenn Ihnen diese Art der Vermittlung hier gefällt, dann schauen Sie mal unter www.spasslerndenk-shop.de. Ich nenne das „Video-Coaching“, und dieses Video-Coaching ist immens effizient. Ich glaube, ich kann es beurteilen weil ich mich seit fast 20 Jahren mit dieser Frage beschäftige, wie man Lernen effizienter macht. Sie sehen entwicklungsorientiert am Bildschirm den Stoff Schritt für Schritt. Sie können dann in einer Zusammenfassung noch einmal lesen, was ich hier mit meiner etwas krakelig wirkenden Handschrift  hier reinschreibe, und Sie haben dann nochmal eine ergebnisorientierte Zusammenfassung. Es gibt, glaube ich, keinen effizienteren Weg im Moment. Schauen Sie rein unter www.spasslerndenk-shop.de.

Mein Name ist Marius Ebert.

Dankeschön.

 

© Dr. Marius Ebert

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert