Das sogenannte Infektionsschutzgesetz ist aus mehreren Gründen ungültig:
Das Gesetz ist nicht unterschrieben.
Der „Gesetzgeber“ hat keinerlei Autorität.
Das sogenannte Infektionsschutzgesetz ist aus mehreren Gründen ungültig:
Das Gesetz ist nicht unterschrieben.
Der „Gesetzgeber“ hat keinerlei Autorität.