Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Was ist das Handelsregister und wer führt es?)
Was ist das Handelsregister und wer führt es?
Vom regionalen Amtsgericht geführt (Was ist das Handelsregister und wer führt es?)
Achtung: es sind zwei Fragen — was es ist und wer es führt. Und es ist hier vielleicht sogar clever, mit der zweiten Frage anzufangen. Diese Fragen mit „ist“, die sind tückisch, das habe ich vielfach erklärt.
Aber wer führt, das ist ganz einfach zu beantworten: Es führt das jeweilige Amtsgericht, das jeweilige Amtsgericht, regional zuständige Amtsgericht führt das Handelsregister. Damit ist der zweite Teil der Frage behandelt.
Und in einer schriftlichen Prüfung fragt Sie niemand, welche welchen Teil der Fragen Sie zuerst beantwortet haben. Das sieht man ja auch nachher gar nicht mehr. Und in einer mündlichen Prüfung? – Nun, ein guter Prüfer würde immer nur eine Frage stellen. Aber nehmen wir mal an, ein Prüfer fragt hier im Prinzip zwei Fragen in einem Satz, dann können Sie ruhig sagen: „Ja, vielleicht darf ich mal hinten anfrangen anfangen bei Ihrer Frage: Das Handelsregister wird beim jeweiligen regionalen“, könnte man noch ergänzen, das jeweilige regionale Amtsgericht für das Handelsregister, also „Das Handelsregister wird beim jeweiligen regionalen Amtsgericht geführt.“ Das ist wunderbar. Der Prüfer ist glücklich, weil er ist glücklich, wenn Sie reden. Und vielen Leuten muss man jedes Wort aus der Nase ziehen. Und deswegen ist dem Prüfer auch völlig egal im Mündlichen, ob Sie mit dem ersten Teil der Frage anfangen oder mit dem zweiten.
Zentrales Verzeichnis der in das Handelsregister einzutragenden Unternehmen (Was ist das Handelsregister und wer führt es?)
So, jetzt kommt der zweite Teil der Frage: Was ist das Handelsregister? Und diese Fragen sind tückisch. Es gibt zwei Möglichkeiten, sie zu beantworten: Einmal, man nimmt hier das Hilfsverb und ersetzt es durch ein Vollverb: „Was zeigt das Handelsregister?“, „Was bedeutet das Handelsregister?“, „Wofür ist das Handelsregister gut?“. oder so was ähnliches, oder man benutzt hier ein Synonym, oder so eine Art Trittstein, der einen dann zum Inhalt führt. Also hier irgendwo ist der Inhalt, und irgendwo wissen wir das ja auch, was das Handelsregister macht und tut. Aber jetzt hier die die Kurve zu kriegen, das ist immer das Problem.
So, ich nehme zunächst den Weg hier und sage: „Das Handelsregister ist ein regionales Verzeichnis, ein regionales Verzeichnis“. Ja, das ist unser Synonym: ein regionales Verzeichnis, Komma, das… Oder wir sagen hier: „Das Handelsregister zeigt…“, wir ersetzen das Hilfsverb durch eine Vollverb: „Das Handelsregister zeigt..“, ja, und jetzt müssen den Sack zu machen, denn jetzt haben wir die Brücke gebaut: „Das Handelsregister ist ein regionales Verzeichnis, das die in das Handelsregister einzutragenden Unternehmen zeigt und einige Angaben dazu, vor allem Frage der Vertretungsberechtigung, Prokura zum Beispiel.“ Ja, „Das Handelsregister ist ein regionales Verzeichnis, das die einzutragenden Unternehmen zeigt“, können Sie von hier auch die Brücke bauen. „zeigt die einzutragenden Unternehmen“. Und dann könnte der mündliche Prüfer jetzt sagen: „Ja, was denn?“ – „Ja, diverse Angaben, zum Beispiel wann gegründet, wer ist vertretungsberechtigt“, ja, das ist eine ganz wichtige Angabe, das sind alles Dinge, die im Handelsregister stehen.
Das Handelsregister hat zwei Abteilungen: Die Abteilung A für die Personengesellschaften und B für die Kapitalgesellschaften. Deswegen könnte man auch sagen: „Es ist ein regionales Verzeichnis, Verzeichnis, das die Gesellschaften zeigt, das die Gesellschaften zeigt“, und dann könnte man direkt, „die Gesellschaften zeigt“, und dann konnte man direkt im Mündlichen weiter reden: „… und zwar …“, der Prüfer ist glücklich, glauben Sie es mir, „… in Abteilung A die Personengesellschaften und in Abteilung B die Kapitalgesellschaften“, ja. So, und dann hat man die Frage wunderbar beantwortet. Dann könnte man noch etwas ergänzen, nämlich wenn ich sage „Das Handelsregister ist ein“, ich habe ja vorhin gesagt, „ein regionales Verzeichnis, Verzeichnis“, dann könnte man in der heutigen Zeit ergänzen „ein regionales elektronisch geführtes“, das war nicht immer so, ja, „ein regionales elektronisch geführtes Verzeichnis der Gesellschaften“, ja, und dann können wir wieder hier Abteilungen A Personengesellschaften, Abteilung B Kapitalgesellschaften, können wir den Sack wieder zumachen.
Man könnte auch etwas sagen. Nämlich der mögliche Prüfer will ja gern ein Prüfungsgespräch entwickeln. Die nächste Frage wäre dann: „Kann man denn da selber hingehen und sich da eintragen?“ – „Nein“, Antwort ist, ja „Nein, in das Handelsregister rein in dem Sinne, dass da eine Eintragung veranlasst wird, kann nur der Notar. Wenn also eine Gesellschaft etwas ändern möchte oder neu eintragen will im Handelsregister, dann muss man zu einem Notar. Man kann sich selber als Vertretungsberechtigter einer Gesellschaft zum Handelsregister gehen und sagen: „Ich möchte was ändern lassen“, sondern das läuft über einen Notar. Auch das kann man dann weiter im Gespräch, wenn man einmal die Kurve gekriegt hat, kann man das weiter anbringen, und der Prüfer ist glücklich, denn die Frage soll doch immer nur ein Stimulus sein, damit sich ein Prüfungsgespräch entwickelt.
OK.
Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Was ist das Handelsregister und wer führt es?)
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Mein Name ist Marius Ebert.
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© Dr. Marius Ebert