Grundsatz der Firmenbeständigkeit, Begriff u. Bedeutung

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Grundsatz der Firmenbeständigkeit, Begriff u. Bedeutung)

In diesem Video geht es um den Grundsatz der Firmenbeständigkeit, und es werden zwei Fragen gestellt: einmal „Was ist das?, und das zweite „Was soll das? Warum gibt es einen Grundsatz der Firmenbeständigkeit?“ Das ergibt sich relativ schnell, wenn man das „Was ist das?“ verstanden hat.

Beibehaltung des Namens (Grundsatz der Firmenbeständigkeit, Begriff u. Bedeutung)

“Was bedeutet Grundsatz der Firmenbeständigkeit?“ — Grundsätzlich kann man sagen: Bei Veränderungen Beibehaltung der Firma. Dafür ist natürlich wichtig, dass man weiß, was die Firma ist. Die Firma ist der Name, wenn wir vom Firmenrecht sprechen, sprechen wir also vom Namensrecht für gewerbliche Unternehmen, ja für unter das Handelsregister fallende gewerbliche Unternehmen, um genau zu sein. Also der Grundsatz der Firmenbeständigkeit sagt nichts anderes, als dass man selbst bei Veränderungen den Namen, hier Firma genannt, behalten darf. Was ist die Idee? Ja, sogar, also Veränderungen – was kann das sein?

→ Das kann zum Beispiel sein Verkauf. Die Firma wird verkauft, ja, mit dem dazugehörigen Geschäft, sonst geht es nicht. Verkauf.

→ Oder auch Ausscheiden eines Gesellschafters. Und hier ist es natürlich dann besonders relevant, wenn im Firmen in der Firmenbezeichnung der Name des Gesellschafters vorkommt. Wir haben uns ja darüber unterhalten, ja, dass es hier Personenfirmen gibt, Sachfirmen und Fantasiefirmen. Nehmen wir mal an, es ist eine Personenfirma oder eine Kombination aus Personen- und Sachfirma,  und der Name eines Gesellschafters kommt darin vor, und der scheidet jetzt aus, gilt trotzdem der Grundsatz der Firmenbeständigkeit: Man darf trotzdem den Namen beibehalten.

Das ist die Antwort auf die Frage: „Was ist das?“ — Das Recht also, nicht die Pflicht, aber das Recht, den Namen beibehalten zu dürfen. Selbst wenn es strukturelle Veränderungen gibt, die die Firma betreffen, darf der Name beibehalten werden. Das ist die Frage: „Was ist das?“

Jetzt kommt die Frage: „Was soll das? Was soll das?“ – Nun, die Antwort darauf ist relativ einfach: Mit einem Wort: Übertragung des Vertrauens, ja. Da ist eine Firma, da ist eine Firma, die Firma ist der Name, da ist also ein Name, und mit diesem Namen verbinden die Leute verschiedene Dinge, ja, sie verbinden mit diesem Namen verschiedene Dinge, ja, das soll hier eine Verbindung darstellen. Was verbinden sie damit? — Sie verbinden damit zum Beispiel Qualität, sie verbinden damit zum Beispiel Zuverlässigkeit, sie verbinden damit faire Behandlung, faire Behandlung bei Reklamationen zum Beispiel, und so weiter, und so weiter, und so weiter.

Wenn man das jetzt noch mal ein bisschen weiter abstrahiert, dann kann man sagen: Die Firma hat im Laufe vieler Jahre, so was macht man nicht hier in zwei Tagen, sondern das ist ein Prozess oft von vielen Jahren, hat im Laufe vieler Jahre Vertrauen aufgebaut. Das ist die Essenz von dem Ganzen hier. Ja, diese faire Behandlung, die Qualität, die Zuverlässigkeit, und, und, und, und. Und es gibt also viele Leute, die in diesen Namen vertrauen. Und jetzt wird diese Firma, die wird, zum Beispiel ein Gesellschafter scheidet aus, oder die Firma wird verkauft.

Dann darf man trotzdem diesen Namen beibehalten und diese ganzen Kopplungen hier behalten sozusagen, ja, das spielt ja auch eine Rolle für den Preis. Ja, wenn man sagt: „Wir haben hier einen eingeführten Namen, und seit drei Generationen sind wir hier vor Ort und bekannt für gute Qualität, für zuverlässige Arbeit, für faire Behandlung“, dann erhöht so was natürlich auch den Kaufpreis, und der neue Eigentümer beim Verkauf möchte das auch gerne nutzen. Oder man möchte nicht, dass, wenn jetzt ein Gesellschafter ausscheidet, dessen Name Teil der Firma ist, dass das alles hier verloren geht. Und deswegen gilt der Grundsatz der Firmenbeständigkeit.

Eines muss uns noch klar sein, und damit möchte ich abschließen: Dieser Grundsatz der Firmenbeständigkeit  kann nach allem, was da gesagt wurde, durchaus im Gegensatz stehen zum Grundsatz der Firmenwahrheit. Wenn der Name des Gesellschafters noch im Firmennamen vorkommt, der Gesellschaft aber längst nicht mehr da ist, dann ist das nicht hundertprozentig wahr. Aber nach dem Grundsatz der Firmenbeständigkeit darf man es doch, ja. Da überragt also dieser ganze Prozess, den ich gerade beschrieben habe, das Vertrauen, das man weiter halten möchte, das mit dem Namen verbunden ist, überragt hier den Grundsatz der Firmenwahrheit, ja. Die beiden Grundsätze stehen hier durchaus im Gegensatz.

Okay.

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Im Übrigen glaube ich, dass, wer in die Hölle will, nur einen Fernlehrgang zu buchen braucht. Wollen Sie hingegen lernen ohne zu leiden, klicken Sie mal auf den Link unter diesem Video.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

© Dr. Marius Ebert

 

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