Dr. Marius Ebert, Grunddienstbarkeit, Begriffsklärung


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 Dr. Marius Ebert: Schnell-Lernsystem

Hallo, mein Name ist Marius Ebert. In dieser Videoserie kläre ich einige Begriffe aus dem Grundbuch Abteilung III und Abteilung II. Hier sind wir wieder in Abteilung II. Und es geht um die Grunddienstbarkeit, wie gesagt Abteilung II des Grundbuchs.

Und was ist eine Grunddienstbarkeit? Man kann diesen Begriff nur verstehen, wenn man zwei Begriffe einführt, nämlich ein herrschendes Grundstück und ein dienendes Grundstück. Also es handelt sich hier um die Beziehung zwischen zwei Grundstücken, so merkwürdig das auch klingen mag.  Und eine Grunddienstbarkeit ist nun etwas, das der Eigentümer des dienenden Grundstücks dem Eigentümer des herrschenden Grundstücks einräumt. Also das ist hier die Beziehung. Der Eigentümer des dienenden Grundstücks räumt dem Eigentümer des herrschenden Grundstücks oder den von ihm berechtigten Personen eine Grunddienstbarkeit ein. Also hier steht die Grund-dienstbarkeit.

Und was könnte das sein? Zum Beispiel: Der Eigentümer des dienenden Grundstücks räumt dem Eigentümer des herrschenden Grundstücks oder den Personen, die der Eigentümer des herrschenden Grundstücks berechtigt/bevollmächtigt, ein, acht PKW abzustellen. Das heißt, dass der Eigentümer des herrschenden Grundstücks oder die von ihm bevollmächtigten Personen nun auf dem dienenden Grundstück acht PKW abstellen können. 

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geprochen von Dr. Marius Ebert

 

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