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Jahresüberschuss und Bilanzgewinn (BWL leicht gemacht)

Zwei verwirrende Begriffe. Aber es ist wichtig, sie sorgfältig voneinander zu trennen. Ein bisschen tückisch ist, dass der Jahresüberschuss das ist, was der Volksmund als "Gewinn" bezeichnen würde. Hier ist die offizielle Definition:

Jahresüberschuss (JÜ) ist der Saldo aus Aufwand und Ertrag, also der Wertezuwachs eines Jahres (negativ: Jahresfehlbetrag) bei einer Aktiengesellschaft (AG).

Der Bilanzgewinn hingegen hat mit dem klassischen Gewinnverständnis wenig zu tun. Er ist eine Restgröße, die übrig bleibt, wenn man vom Jahresüberschuss verschiedene Posten abzieht. Der wichtigste dieser Posten sind die Rücklagen. Die offizielle Definition lautet:

Bilanzgewinn ist der zur Ausschüttung vorgesehene Betrag. JÜ + Gewinnvortrag (abzgl. Verlustvortrag) minus Einstellung in Rücklagen (plus Entnahme aus Rücklagen) ergibt Bilanzgewinn (oder Verlust).

Der Jahresüberschuss ist also das, was die AG verdient hat. Der Bilanzgewinn ist das, was sie davon an die Aktionäre abgibt.

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Bis zum nächsten Mal,  viele Grüße

Marius Ebert

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Dr. Ebert Kolleg: Handelsregister Nr. HRA 4792, Amtsgericht Siegburg

Berechnung der Kündigungsfristen nach § 622 (2) BGB nicht mehr wie bisher zulässig

Bekanntlich kann sich der Arbeitnehmer  verlängerte Kündigungsfristen nach § 622 (2)  BGB erst ab dem 25. Lebensjahr durch längere Betriebszugehörigkeit erarbeiten.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass dies gegen das EU-Recht verstößt.

Der Entscheidung (Rechtssache C-555/07) lag die Klage einer Frau zugrunde, die im Alter von 18 Jahren von einem Essener Unternehmen angestellt und zehn Jahre später entlassen worden war. Dabei wurde ihr wegen einer Beschäftigungsdauer von drei Jahren (seit dem 25. Geburtstag) lediglich ein Monat Kündigungsfrist zugestanden. Bei zehn Jahren hätte sie Anspruch auf vier Monate gehabt.

Stein des Anstoßes der aktuellen Entscheidung ist eine Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 622 BGB).

Nach § 622 BGB ist die Länge der Kündigungsfrist für Arbeitgeber von der Beschäftigungsdauerabhängig. So beträgt die Kündigungsfrist zum Beispiel nach einer Beschäftigungsdauer von zwei  Jahren einen Monat, nach 20 Jahren sieben Monate.

Es gibt jedoch eine Besonderheit zu beachten: § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB sagt, dass Beschäftigungszeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs liegen, bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer nicht mitzählen.

Die genannte Regelung verstoße sowohl gegen den allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts, dass wegen des Alters nicht diskriminiert werden darf. Zudem widerspricht sie der Konkretisierung dieses Grundsatzes, der Richtlinie 2000/78 vom 27.11.2000, urteilten die Richter.

Der EuGH ordnete zudem ausdrücklich an, dass die deutschen Gerichte die Vorschrift des § 622 Abs. 2 S. 2 BGB unangewendet lassen müssten.

(Quelle: Haufe Verlag, Haufe Personal,  Online Datenbank)

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Willst Du etwas neu beginnen (Songtext Marius Ebert)

Willst Du etwas neu beginnen,

willst Du endlich mal gewinnen,

willst Du etwas Neues wagen,

höre zu und lass‘ Dir sagen:

 

Willst Du etwas neu beginnen:

den eig´nen Schatten,

musst Du überspringen.

 

Willst Du etwas neu beginnen,

willst Du endlich mal gewinnen,

es ist leichter als Dir jeder sagt,

wenn man etwas Neues wagt.

 

Willst Du etwas neu beginnen:

den eig´nen Schatten,

musst Du überspringen.

 

Willst Du etwas neu beginnen,

willst Du endlich mal gewinnen,

höre nicht so viel, was and´re sagen,

die selbst nie was für sich wagen.

 

Willst Du etwas neu beginnen:

den eig´nen Schatten,

musst Du überspringen.

 

Willst Du etwas neu beginnen,

ist es wie ins Wasser springen,

doch keiner schlägt das Glücksgefühl,

wenn Du erreichst Dein großes Ziel.

 

Willst Du etwas neu beginnen:

Deinen eig´nen Schatten,

musst Du überspringen.

 

Doch keiner schlägt das Glücksgefühl,

wenn Du erreichst Dein großes Ziel.

Text: Marius Ebert, alle Rechte vorbehalten. Sie dürfen den Text mit Autorennennung weitergeben.  Kommerzielle Nutzung ist untersagt. Meine Gedichte und Songtexte sind notariell hinterlegt.

Markenpolitik

Wie meine Seminarteilnehmer wissen, ist eine der erfolgreichsten Markenstrategien die Dachmarkenstrategie. Dass dies aber auch schief gehen kann, zeigen die beiden folgenden Beispiele:

Nivea-Zahnpasta: Sie wurde beworben mit: "Mild, leicht schäumend und ganz wundervoll im Geschmack". Die Kunden hatten jedoch vor allem die Nivea-Creme im Kopf und die wollten sie sich nicht auf die Zähne schmieren. Heute ist Nivea eine der erfolgreichsten Dachmarken überhaupt. Nur: bis heute kann man keines der zahllosen Nivea-Körperpflegeprodukte in den Mund nehmen. Beiersdorf hat aus der Erfahrung mit der Zahnpasta gelernt.

Natreen-Wurst: Natreen, da denkt man an Süßes. Genauer: Süßen ohne Zucker. Welcher Teufel die Leute von Natreen geritten hat, eine Natreen-Wurst heraus zu bringen, ist unbekannt. Das Projekt scheiterte grandios. Seither gibt es nur noch süße Produkte im Natreen-Produkt-Programm.

Bis zum nächsten Mal,  viele Grüße

Marius Ebert

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535-03

 

Der Wert der Zeit….

  • Um den Wert eines Jahres zu erfahren, frage einen Studenten, der im Schlussexamen durchgefallen ist.

  • Um den Wert eines Monats zu erfahren, frage eine Mutter, die ein Kind zu früh zur Welt gebracht hat.

  • Um den Wert einer Woche zu erfahren, frage den Herausgeber einer Wochenzeitschrift.

  • Um den Wert einer Stunde zu erfahren, frage die Verliebten, die darauf warten, sich zu sehen.

  • Um den Wert einer Minute zu erfahren, frage jemanden, der seinen Zug,  seinen Bus oder seinen Flug verpasst hat.

  • Um den Wert einer Sekunde zu erfahren, frage jemanden, der einen Unfall überlebt hat.

  • Um den Wert einer Millisekunde zu erfahren, frage jemanden, der bei den Olympischen Spielen eine Silbermedaille gewonnen hat.

Die Zeit wartet auf niemanden. Sammle jeden Moment, der dir bleibt,  denn er ist wertvoll.

(Verfasser unbekannt)

Bildungsprämie bundesweit

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat erkannt, dass die Bereitschaft zum Lernen mittlerweile zu den Kernanforderungen der gesamten Arbeitswelt zählt und mit Wirkung zum 01.01.2010 die Bedingungen für die Bildungsprämie geändert.

Nunmehr beträgt die maximale Förderung 500,00 Euro (vorher 154,00 Euro)

Wenn Sie zudem unseren Bonus für Frühzahler (Zahlung bis 6 Wochen vor Seminarbeginn) nutzen, verringern sich Ihre Seminargebühren um:

  • 665 Euro für das Seminar Betriebswirt/in IHK

  • 675 Euro für das Seminar Technische/r Betriebswirt/in IHK

  • 645 Euro für das Seminar Wirtschaftsfachwirt/in IHK

  • 615 Euro für das Seminar Personalkauffrau/mann IHK

nutzen Sie die Chance für Ihre Entwicklung.

Weitere Informationen zur Bildungsprämie: hier. Erster Schritt: Gutschein besorgen. Zweiter Schritt: anmelden. Die Anmeldung muss erfolgen, ehe der Gutschein abläuft. Das Datum der Anmeldung ist relevant, nicht der Seminarbeginn.

Bis zum nächsten Mal,  viele Grüße

Marius Ebert

 

Was eine Stimme (Ihr neuestes Lied)


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