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Verzugszinsen Wirtschaftsfachwirt/in IHK in 22 Tagen


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Gratis-Videocoaching (Verzugszinsen Wirtschaftsfachwirt/in IHK in 22 Tagen)

Herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert, und heute geht es um die Frage von Geldschulden und Verzug und Verzugszinsen.

Verzug (Verzugszinsen Wirtschaftsfachwirt/in IHK in 22 Tagen)

Und die Ausgangssituation ist also, dass ein Schuldner A einem Gläubiger B Geld schuldet, und hier können wir im Wesentlichen drei Fälle voneinander unterscheiden:

  • Der erste Fall ist die Situation, dass die Fälligkeit eingetreten ist natürlich und dass die Fälligkeit fixiert ist. Fixiert bedeutet, man hat sich auf ein Datum geeinigt. Unter anderem kann es das bedeutet. Wir schauen uns das gleich noch einmal genauer an, was das heißt, dass die Sache, die Fälligkeit fixiert ist, dass man sich also einig ist, wann die Fälligkeit eintritt. Und zwar schauen wir uns das im Gesetz an, und zwar im § 286, Sie sehen hier Bürgerliches Gesetzbuch, § 286. Eins, zwei, drei, vier Absätze. Warum fange ich hier mit dem zweiten Absatz an? Deswegen, weil das die Regel sein sollte dann in der Praxis. Dann erspart man sich viel Ärger als Gläubiger. Und im Absatz 2 steht: Der Mahnung bedarf es nicht. – Aha, die Grundregel scheint also zu sein, dass man mahnen muss, und im Absatz 2 ist offensichtlich fixiert, dass man unter bestimmten Bedingungen nicht mahnen muss, nämlich: Wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, das meine ich mit fixiert, oder zweitens der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt. Also „sechs Wochen nach Silvester“ zum Beispiel. Auch das wäre eine Fixierung. Der dritte Fall ist dann, dass der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert, wenn er also sagt „Ich zahle auf Deubel komm raus nicht“, dann braucht man natürlich auch nicht zu mahnen. Und viertens besondere Gründe. Das ist immer so ein Auffangbecken für die Wechselfälle des Lebens. Für uns ist entscheidend: Wenn die Leistung fixiert ist, bedarf es keiner Mahnung. Das ist unser erster Fall. Also möglichst genau fixieren, wann die Geldschuld zu leisten ist, dann hat man in der Praxis die wenigsten Probleme.
  • Der zweite Fall ist, dass die Leistung nicht fixiert ist. Und in diesem Fall bedarf es einer Mahnung, und das ist geregelt, wie wir gerade schon kurz gesehen haben, im § 286 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, und hier (bei fixiert), der Mahnung bedarf es nicht § 286 Absatz 2, jeweils BGB.
  • Und dann gibt es noch einen dritten Fall, nämlich: 30 Tage sind abgelaufen. Schauen wir nochmal ins Gesetz, 30 Tage sind abgelaufen, das bedeutet, Bürgerliches Gesetzbuch § 286 Absatz 3: Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Und jetzt kommt noch eine Ausnahme, nämlich wenn der Schuldner Verbraucher ist, dann muss er auf diesen Automatismus besonders hingewiesen werden, sonst tritt es nicht automatisch ein, dass er nach 30 Tagen automatisch im Verzug ist. Also dieser Automatismus gilt für B2B, für Unternehmer unter sich. Bei B2C, also bei Business to Customer, wenn also der Kunde ein Verbraucher ist, muss er darauf hingewiesen werden.

Er kommt also durch Mahnung in Verzug, er kommt, wenn ein Datum fixiert ist, automatisch ohne Mahnung in Verzug, und er kommt spätestens nach 30 Tagen in Verzug.

Höhe der Verzugszinsen (Verzugszinsen Wirtschaftsfachwirt/in IHK in 22 Tagen)

Und Verzug ist die Voraussetzung für die Verzugszinsen. Der Schuldner muss in Verzug sein, wie er dahin kommt, haben wir gerade gesehen, und wenn er in Verzug ist, dann muss er Verzugszinsen zahlen. Und wie hoch diese Zinsen sind, das hängt jetzt davon ab, was es für eine Art von Geschäft ist.

Ist es wieder ein Geschäft B2C, Business to Customer, ein Verbrauchsgüterkauf also ein Unternehmer auf der einen Seite, auf der anderen Seite ein Verbraucher, oder ist es ein Geschäft B2B, Business to Business, Unternehmer unter sich.

Bei B2C, und das ist alle geregelt in § 288 des Bürgerlichen Gesetzbuches, bei B2C sind es 5 Prozent auf den Basiszins. Also wir nehmen den Basiszins und schlagen 5 Prozent oben drauf, ich erkläre das genauer.

Und bei B2B ist es höher, Unternehmer unter sich, sind es 8 Prozent auf dem Basiszins.

Basiszins (Verzugszinsen Wirtschaftsfachwirt/in IHK in 22 Tagen)

Jetzt bleibt noch eine Frage zu klären: Was ist der Basiszins? Und da gehen wir auf eine andere Seite im Netz: www.basiszins.de, Sie sehen, da ist die Seite schon, www.basiszins.de, und was sehen Sie hier? Mehrere Spalten, ja, hier sehen Sie eine Zeitschiene, hier sehen Sie immer einen Rhythmus von jeweils einem halben Jahr. Also offensichtlich ändert sich das alle halbe Jahre. Hier sehen Sie den Basiszins, ja, wie er sich entwickelt hat über die Zeit, hier sehen Sie: Im Moment ist er sehr niedrig, 0,12, Zeitraum 1.1.2010 bis 30.6.2010, hier ist schon mal vorbereitet das nächste halbe Jahr, also im halbjährigen Rhythmus ändert sich offensichtlich der Basiszins, hier steht ein Fragezeichen, und hier sehen Sie zwei Spalten, hier sehen Sie Verbrauchergeschäft, das ist B2C.Business to Customer, und die Handelsgeschäfte B2B.

Und wie ist es im Moment? 5 Prozent bei B2C auf den Basiszins ist also 5 Prozent auf 0,12 ist 5,12. Und wie war es bei B2B? Ach ja, richtig, da waren es 8 Prozent, also 8 Prozent auf den Basiszins, 8,12 im Moment, bis zum 30.6., je nachdem wie der Basiszins sich entwickelt, kann es hier anders aussehen. Wenn er gleich bleibt, Sie sehen, hier ist er mal gleich geblieben, dann ändert sich hier nichts, wenn der Basiszins erhöht oder erniedrigt wird, ändern sich die Zinssätze.

Das war’s.

Mein Name ist Marius Ebert.

Gratis-Videocoaching (Verzugszinsen Wirtschaftsfachwirt/in IHK in 22 Tagen)

 

© Dr. Marius Ebert