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Sonderformen der Distribution

Sonderformen der Distribution im Außenhandel, Überblick

 

Sonderformen des Außenhandels sind der grenzüberschreitende Veredelungsver-kehr, die Lizenzfertigung einschließlich des Franchising, die Direktinvestition, die Ko-operation, die Kompensationsgeschäfte und die Auslandsprojektgesellschaften.

 

 

Grenzüberschreitende Veredelung

 

Veredelung bedeutet, eine Ware zu bearbeiten, verarbeiten oder auszubessern.  Im grenzüberschreitenden Veredelungsverkehr unterscheidet man den aktiven und den passiven Veredelungsverkehr. Beim aktiven Veredelungsverkehr wird eine Ware ins Inland eingeführt und danach wieder exportiert. Beim passiven Veredelungsverkehr ist es umgekehrt. Hier wird die Ware aus dem Inland ins Ausland gebracht, dort veredelt und im neuen Zustand ins Inland zurückgebracht. Aktive Veredelung bedeutet also, dass man selbst veredelt;  bei der passiven Veredelung lässt man veredeln.

 

 

Lizenzfertigung/Franchise

 

Bei der Lizenzfertigung überträgt das inländische Unternehmen seine Warenmarken, Firmenbezeichnungen, Patente und sein Know-how an das Ausland. Dies geschieht besonders oft  als "Paket" in der Form von Franchise. Hier wird ein komplettes Unternehmenskonzept einschließlich Logo, Know-how usw. an das Ausland verkauft.

 

 

Direktinvestitionen

 

Bei der Direktinvestition wird im Ausland eine Niederlassung gegründet, oder man beteiligt sich mit mindestens 20% an einem ausländischen Unternehmen oder kauft ein ausländisches Unternehmen auf. Direktinvestitionen sind meldepflichtig bei der zuständigen Landeszentralbank nach § 55 Außenwirtschaftsverordnung, AWV. Es lassen sich vier Arten von Motiven für Direktinvestitionen unterscheiden:

 

 

 

 

 

Absatzorientierte Motive (Absatzmarkt durch Präsenz vor Ort sichern und ausbauen).

 

Beschaffungsmarktorientierte Motive (z. B. Sicherung der Rohstoffe).

 

Kostenorientierte Motive ( z. B. billigere Arbeitskräfte).

 

umweltorientierte Motive (steuerliche u. rechtliche Rahmenbeding.)

 

 

Kooperationen

 

Bei einer Kooperation schließen sich wirtschaftlich und rechtlich selbständige Unter-nehmen zusammen. Gerade bei Großaufträgen ist eine solche Kooperation im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft für mittelständische Unternehmen oft nötig, um konkurrenzfähig zu sein. Kooperationen können horizontal sein, wenn sich Unter-nehmen der gleichen Produktionsstufe zusammenschließen oder vertikal, wenn sich Unternehmen aus vor- oder nach gelagerten Produktionsstufen zusammenschlie-ßen.

 

Eine beliebte Form der Kooperation ist auch das Joint Venture. Ein Joint Venture ist ein Gemeinschaftsunternehmen. Die Partner kommen aus unterschiedlichen Län-dern und ergänzen sich in ihrer Leistungskraft (komplementäre Kooperation). Der eine Partner ist z. B. finanzstark, der andere hat die Verbindungen und die Markt-kenntnis.

 

 

Kompensationsgeschäfte

 

Bei Kompensationsgeschäften (kompensieren = ausgleichen) erfolgt die Bezahlung nicht in Geld, sondern durch Ware (oder  Dienstleistung). Statt Ware gegen Geld, handelt man also Ware gegen Ware (so genannte "Bartergeschäfte"). Der Anteil der Kompensationsgeschäfte am Welthandel wird auf etwa 20% geschätzt. Solche Kompensationsgeschäfte werden bei Geschäften mit Entwicklungsländern immer wichtiger. Wer in einem solchen Land Marktchancen haben will, muss sich oft ver-pflichten auch die dort produzierte Ware abzunehmen.

 

 

Bei Kompensationsgeschäften gibt es verschiedene Variationen, wie z. B. das Pa-rallelgeschäft, das Junktimgeschäft, das Rückkaufgeschäft, das Offsetgeschäft und das Clearinggeschäft.

 

 

 

Beim Parallelgeschäft verpflichtet sich der Exporteur, in einem gesonderten Vertrag, Waren vom Importeur zu kaufen. In manchen Fällen wird diese Abnahmever-pflichtung des Exporteurs nicht auf einen Importeur beschränkt, sondern auf alle Waren des Importlandes bezogen, also auch auf Waren von anderen Importeuren. Die Abnahmeverpflichtung ist in der Regel veräußerbar.

 

Das Junktimgeschäft ist möglich, wenn eine solche Abnahmeverpflichtung veräu-ßerbar ist. Auch im Falle des Junktimgeschäftes hat sich der Exporteur verpflichtet, im Gegenzug auch Ware des Importeurs zu kaufen. Beim Junktimgeschäft verkauft dieser Exporteur die Verpflichtung des Importeurs, bei ihm Ware zu beziehen, an einen anderen Importeur. Der Begriff „Junktim“ steht für die Koppelung von zwei unabhängigen Dingen nach dem Motto: das eine geht ohne das andere nicht.

 

Bei einem Rückkaufgeschäft liefert der Exporteur z. B. eine Produktionsanlage. Der Importeur verpflichtet sich langfristig diese Produktionsanlage zu bezahlen, indem er den Verkaufserlös der mit dieser Anlage produzierten Güter hierfür verwendet.

 

Bei einem Offsetgeschäft  (wörtl. "Ausgleichsgeschäft") verkauft der Exporteur z. B. eine Produktionsanlage in das Importland, verpflichtet sich aber gleichzeitig, Teil-fertigungen dieser Produktionsanlage von Unternehmen des Importlandes ausfüh-ren zu lassen. Dabei kann der Exporteur auch noch andere Aufträge an das Importland vergeben, als solche, die sich direkt auf die Produktionsanlage beziehen.

 

Bei einem Clearinggeschäft werden staatliche Rahmenvereinbarungen getroffen, zum Beispiel zwischen Deutschland und Indien. Der wesentliche Punkt dieser Vereinbarungen ist, dass Verrechnungskonten ein-gerichtet werden. Wenn dann das indische Unternehmen Waren nach Deutschland verkauft, so bekommt es den Gegenwert in EURO auf seinem Verrechnungskonto gutgeschrieben. Wenn das indischen Unternehmen nun entsprechend Ware aus Deutschland kauft, so kann es den Gegenwert zu Lasten dieses Verrechnungskontos buchen. Auch in diesem Falle ist Ware gegen Ware getauscht worden, nur dass man eine Gegenbuchung in Form von Buchgeld auf den Verrechnungskonten vorgenommen hat. Diese Gegen-buchung ermöglicht es, für die Verrechnungskonten befristete Überziehungen zu vereinbaren.

 

 

Auslandsprojektgesellschaften

 

Eine Auslandsprojektgesellschaft wird von einem Betreiberkonsortium geplant, er-richtet und finanziert. Nach einer gewissen Zeit muss das Projekt sich selber tragen. Mitwirkende eines solchen Betreiberkonsortiums können sein: Exportunternehmen, Banken, Versicherungen, Abnehmer, Rohstofflieferanten usw. Beispiel für ein Aus-landsprojekt wäre eine Großanlage zur Produktion im Ausland.

 

 

 

Auslandsprojektgesellschaften sind mit hohem Risiko verbunden, da unterschied-liche Mitwirkende aufeinander abgestimmt werden müssen. Bringt einer der Mit-wirkenden seine Leistung zu spät, so wird dies oft mit hohen Vertragsstrafen belegt.

 

Das Risiko des Projektes muss in allen Phasen sorgfältig überwacht werden. Schon in der Planung sollten "Machbarkeitsstudien" ("Feasibility-Studien") vorgenommen werden. Das Kostenrisiko kann durch Festpreisvereinbarungen und Vertragsstrafen eingedämmt werden. Das Marktrisiko wird gemindert, indem man genaue Markt-analysen vornimmt und Abnahmen eventuell vertraglich absichert. Das Betreiber-risiko kann durch sorgfältige Personalauswahl und durch Schulung gemindert werden und auch dadurch, dass man auf Erfahrungen zurückgreift. Das politische Risiko kann gemindert werden, indem man rechtzeitig staatliche Genehmigungen einholt und eine Kreditversicherung abschließt.