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Schutzrrechte

Ehe wir auf die einzelnen Schutzrechte eingehen, betrachten wir den Grundge-danken. Er lautet: Ideen sind nicht schützbar, sondern nur die materielle Form. Es ist also wichtig, einer Idee eine materielle Form zu verleihen, die Idee als Manuskript, Zeichnung oder Modell zu fixieren. Erst dann kommen die Schutzrechte überhaupt in Betracht. Sie lauten: Patent, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster und Marken-schutz.

 

 

Patent

 

Das Patent ist das bekannteste Schutzrecht. Es kann jedoch in Deutschland nur beantragt werden für eine technische Entwicklung, die weltneu ist und noch nicht veröffentlicht wurde. Die Rechtsgrundlage ist das Patentgesetz. Das Patent ist für zwanzig Jahre gültig und kann nicht verlängert werden.

 

 

Gebrauchsmuster

 

Das Gebrauchsmuster ist das so genannte „kleine Patent“.  Die Rechtsgrundlage ist das Gebrauchtsmuster-Gesetz. Schrauben, Dübel und Werkzeuge kann man durch ein Gebrauchsmuster billiger schützen, als durch eine Patent. Das Gebrauchsmuster hat 3 Jahre Schutzdauer und kann im Rhythmus (3 + 2 + 2) auf maximal 10 Jahre verlängert werden.

 

 

Gebrauchsmuster und Patent

 

Im Gegensatz zum Patent ist das Gebrauchsmuster ein ungeprüftes Schutzrecht. Das Patentamt prüft hier nicht, ob es schon etwas Vergleichbares gibt, das bereits geschützt ist. Zwar kann der Schutz nur auf maximal 10 Jahre verlängert werden, während das Patent 20 Jahre gilt, jedoch ist das Gebrauchsmuster deutlich kostengünstiger als das Patent. Auch ist der Neuheitsbegriff weniger streng.

 

 

Geschmacksmuster

 

Das Geschmacksmuster ist im Geschmacksmuster-Gesetz geregelt. Es schützt eine ästhetische und eigentümliche Formgestaltung, also das Design und ist geeignet vor allem für Schmuck und für Textilien. Die Schutzdauer beträgt 5 Jahre und kann im Rhythmus (5 + 5 + 5) auf maximal 20 Jahre verlängert werden. Auch das Geschmacksmuster ist ein ungeprüftes Schutzrecht.

 

 

 

 

Marke

 

Die Rechtsgrundlage für den Markenschutz bildet das Markengesetz. Zuständig für den Schutz einer Marke ist das Deutsche Patentamt in München. Das Patentamt ordnet die Marke verschiedenen Klassen zu, z. B. "Klasse für chemische Erzeug-nisse" etc. Die Kosten des Patentamtes liegen bei EURO 300,–. Diese Gebühr deckt drei Klassen ab. Für jede zusätzliche Klasse sind EURO 100,– zu zahlen. Überlässt man die Abwicklung einem Anwalt, kommen Anwaltsgebühren von ca. EURO 350,– bis EURO 600,– hinzu, je nachdem wie kompliziert das Verfahren ist und wie aufwendig damit der Schriftverkehr mit dem Patentamt wird. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre.

 

Danach kann der Schutz beliebig oft im 10-Jahres-Rhythmus verlängert werden. Die Kosten für die Verlängerung betragen EURO 600,–. Die angegebenen Beträge helfen zur groben Orientierung. Sie sind im Einzelfall genau zu prüfen und gelten für einen Markenschutz in Deutschland.

 

Darüber hinaus ist eine Internationale Registrierung möglich. Der Schutz gilt dann in 27 Ländern des Madrider Markenabkommens. Zuständig ist die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) mit Büro in Genf.  

 

Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union kann eine EU-Gemeinschaftsmarke angemeldet werden. Zuständig ist das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante/Spanien.

 

Seit dem 01.01.1995 dürfen auch Privatleute  Marken zum Schutz beim Patentamt anmelden, müssen dann aber die Marke innerhalb von 5 Jahren nutzen, sonst verfällt der Schutz.