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OHG-Gesellschafter, Pflichten

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (OHG-Gesellschafter, Pflichten)

In diesem Video geht es um die OHG, es geht um die Gesellschafter und es geht um ihre Pflichten. Die Pflichten dieser Gesellschafter — was haben die Gesellschaft für Pflichten?

Drei wesentliche Pflichten des OHG-Gesellschafters (OHG-Gesellschafter, Pflichten)

Im Wesentlichen drei Pflichten:

→ Einmal müssen sie mitarbeiten,

→ dann die Verlustbeteiligung,

→ das Wettbewerbsverbot.

geralt / Pixabay

So, was heißt das?

→ Mitarbeiten bedeutet, dass sie bei der Geschäftsführung mitwirken. Mitarbeiten bezieht sich auf die, auf das Führen der Geschäfte, also die Geschäftsführung. Man kann nicht OHG-Gesellschafter sein und nichts tun im Unternehmen, das geht nicht ja, das kann man, wenn man diese Position haben will, sagen: „Ich investiere nur da mein Geld, aber ich will weder mit dem Tagesgeschäft noch mit langfristigen Strategien irgendwas zu tun haben, ich will nur meine Rendite erzielen…“, dann müssen Sie Kommanditist werden, aber nicht OHG-Gesellschafter. OHG-Gesellschafter heißt mitarbeiten in der OHG.

→ Verlustbeteiligung, das heißt: Wenn die OHG Verluste macht, dann sind Sie daran beteiligt, dann können Sie nicht sagen: „Nö…“, ja, und vor allem die Verlustbeteiligung, die hat ja zu tun generell mit der Haftung, und die Haftung ist ja bekanntlich, das mache jetzt nur noch wirklich ganz kurz, weil ich es oft erklärt habe, unmittelbar, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch, also auch das ist natürlich eine Pflicht, die hiermit zusammenhängt.

→ Und Wettbewerbsverbot bedeutet, dass der OHG-Gesellschafter seiner Gesellschaft keinen Wettbewerb machen darf, also nicht etwa noch eine weitere Firma aufmachen, die dieser OHG Konkurrenz macht. Das ist das Wettbewerbsverbot.

Okay.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (OHG-Gesellschafter, Pflichten)

Im Übrigen glaube ich, dass, wer in die Hölle will, nur einen Fernlehrgang zu buchen braucht. Wollen Sie hingegen lernen ohne zu leiden, dann klicken Sie auf den Link unter diesem Video.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

© Dr. Marius Ebert

 

Komplementäre, Pflichten

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Komplementäre, Pflichten)

Wir sind bei der KG, und zwar geht es hier um die Pflichten der Komplementäre. Pflichten der Komplementäre.

Drei wesentliche Pflichten (Komplementäre, Pflichten)

Die Komplementäre sind die Vollhafter. Und im Wesentlichen sind es hier drei Pflichten:

→ Einmal müssen die Vollhafter mitarbeiten, ja, während der Kommanditist oder die Kommanditisten ja von Geschäftsführung, also Mitarbeit im weitesten Sinne, und der Vertretung ausgeschlossen sind, gilt für die Komplementäre das Gegenteil: Die müssen mitarbeiten.

→ Dann sind sie verpflichtet zur Beteiligung am Verlust.

→ Und für sie gilt das Wettbewerbsverbot, das heißt: Sie dürfen nicht zum Beispiel noch ein anderes Unternehmen gründen, um dieser KG hier Wettbewerb zu machen. Ja, sie dürfen also der KG, deren Komplementäre sie sind, keinen Wettbewerb machen.

Das sind die Pflichten der Komplementäre.

OK.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Komplementäre, Pflichten)

Im Übrigen glaube ich, dass, wer in die Hölle will, nur einen Fernlehrgang zu buchen braucht. Wollen Sie hingegen lernen ohne zu leiden, dann klicken Sie auf den Link unter diesem Video.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

© Dr. Marius Ebert

 

Kommanditist, Pflichten

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Kommanditist, Pflichten)

Wir sind nach wie vor bei der KG. Wir sind beim Kommanditisten. Und diesmal sind wir bei seinen Pflichten. Bei seinen Pflichten.

Kapitaleinlage leisten als Hauptpflicht (Kommanditist, Pflichten)

Und da halten wir zwei Dinge fest:

→ Die wesentlichen Pflichten des Kommanditisten, oder die wesentliche Pflicht ist hier, das ist nämlich die Pflicht, die Kapitaleinlage zu leisten. Kapitaleinlage leisten. Das ist seine Hauptpflicht, im Prinzip seine einzige.

→ Die zweite muss man in Klammern sehen. Das ist gegebenenfalls, wenn so gesellschaftsvertraglich vereinbart, eine Verlustbeteiligung. Das gibt es, ja, das kann man machen. Nicht jeder Kommanditanteil ist automatisch am Verlust beteiligt, und nicht jeder Kommanditist ist automatisch am Verlust beteiligt. Aber man kann so etwas vereinbaren im Gesellschaftsvertrag, und dann ist der natürlich dazu verpflichtet. Das heißt: „gegebenenfalls“ bedeutet „falls im Gesellschaftsvertrag so vereinbart“.

OK.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Kommanditist, Pflichten)

Im Übrigen glaube ich, dass, wer in die Hölle will, nur einen Fernlehrgang zu buchen braucht. Wollen Sie hingegen lernen ohne zu leiden, dann klicken Sie auf den Link unter diesem Video.

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Vielen Dank.

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