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Die „Ein-EURO-GmbH“ (Unternehmergesellschaft, UG) Teil 3

III. Nachteile der "Ein-EURO-GmbH"

Auf den ersten Blick wirkt die "Ein-EURO-GmbH" sehr attraktiv. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt und die Gründungskosten sind – standardisiertes Vorgehen vorausgesetzt – sehr niedrig. Was könnten einen Gründer von der "Ein-EURO-GmbH" abhalten?

Haftungsausschluss gibt es nicht umsonst

Eines darf man grundsätzlich nicht übersehen: Die Tatsache, dass nur das Gesellschaftsvermögen haftet und nicht das Privatvermögen der Gesellschafter, gibt es nicht umsonst. Sie muss quasi "erkauft" werden und zwar durch strenge Beachtung der gesetzlichen Auflagen und durch weitreichende Publizitätspflichten. Wenn nur das Gesellschaftsvermögen haftet, dann will der Gläubiger (z. B. der Lieferant) der GmbH auch genau wissen, wie die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft ist, der er Ware gegen Rechnung liefern soll. Die GmbH muss also, wie jeder Kaufmann , bilanzieren, aber sie muss (weil sie Kapitalgescllschaft ist) die strengeren Vorschriften der §§ 264 ff. HGB beachten, während die Personen- gesellschaft nur bis § 263 HGB lesen muss.

Informationen über die GmbH online abrufbar

Von der "breiten Masse" noch weitgehend unbemerkt, hat sich hier in den letzten Jahren Einiges getan. Die Jahresabschlüsse der Kapitalgesellschaften sind – wenn auch teilweise in der gesetzlich erlaubten verkürzten Form und zeitlich verzögert – online abrufbar und zwar unter http://www.ebundesanzeiger.de. Wer seinen Abschluss nicht rechtzeitig einreicht, dem droht ein Bußgeld, das bei 2.500 EUR beginnt. Dies hat zur Folge, dass der Lieferant in wenigen Minuten die Bilanz der Gesellschaft einsehen und seine Schlüsse ziehen kann.

Bankkredit nicht ohne private Bürgschaft

Ein weiterer Nachteil ist, dass die Banken sehr zurückhaltend sein werden, was die Kreditvergabe angeht. Grundsätzlich wird die "Ein-EURO-GmbH" keinen Bankkredit ohne persönliche Bürgschaft der Gesellschafter bekommen – wodurch die private Haftung, die man ja ausschließen wollte – sich auf diesem Wege doch wieder einschleicht. Dies gilt schon bei einem simplen Überziehungskredit.

Und schließlich droht dem GmbH-Gesellschafter grundsätzlich immer die so genannte "Durchgriffshaftung", die es dem Gläubiger erlaubt – unter gewissen Bedingungen – doch wieder auf sein Privatvermögen durchzu- greifen, zum Beispiel dann, wenn der die gesetzlichen Vorschriften nicht einhält.

Und die Steuer?

Wir wir im letzten Beitrag gesehen haben, ist der Körperschaftssteuersatz mit nur noch 15% recht attraktiv. Aber die bilanziellen Vorschriften zu erfüllen überfordert den Unternehmen in der Regel (und bringt ihm keinen EURO Umsatz mehr), so dass er einen Steuerberater braucht, der Geld kostet. Die einfache Form, seine Steuerlast zu ermitteln, die so genannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist ihm verwehrt. Er muss bilanzieren.

Ein letzter Blick auf weitere Formalitäten, wie die Festlegung des Geschäftsführer-Gehaltes, folgt im nächsten Beitrag.

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(Text in Anlehnung an: Ulrike Fulder, "UG haftungsbeschränkt", Beitrag im Handbuch für Selbständige und Unternehmer)

Bis zum nächsten Mal, viele Grüße Marius Ebert 535-03 Dr. Ebert Kolleg Am Kissel 7 53639 Königswinter Tel. 02223/90 59 75 Fax 02223/90 59 76 http://www.spasslerndenk.de info@spasslerndenk.de Add to Technorati Favorites