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Risikominimierung, Maßnahmen

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Risikominimierung, Maßnahmen)

Welche Maßnahmen gibt es für Unternehmer, um das Risiko zu minimieren?

Maßnahmen, um das unternehmerische Risiko zu minimieren (Risikominimierung, Maßnahmen)

Und ich fasse diese Frage jetzt mal als ganz allgemeine Frage auf. Die Schlüsselbegriffe sind hier „Risiko“, „Maßnahmen“ und natürlich „für Unternehmer“. Es geht also um das unternehmerische Risiko, und das soll minimiert werden. Also: Risikominimierung, Maßnahmen, und da gibt es vier grundsätzliche Maßnahmen. Ich gehe jetzt noch nicht in die Details; so könnte man die Frage natürlich auch verstehen, ja, indem man zum Beispiel sagt: „Ja, man kann für gewisse Dinge ja Versicherungen abschließen…“, dann ist das eine zulässige Antwort, aber ich gehe eine Ebene drüber und sage:

→ Das erste ist die Risiko…, jetzt kommt das entscheidende, …vorbeugung.

→ Dann die Risiko…, Sie sehen: das Wort „Risiko“ kommt hier immer vor, die Risikostreuung. Ich beziehe zum Beispiel meine Ware nicht nur von einem Lieferanten, denn wie stehe ich da, wenn der ausfällt, sondern von zwei oder drei, das ist Risikostreuung.

→ Dann Risikobegrenzung. Hier kann man zum Beispiel gewisse Verträge so gestalten, dass das Risiko begrenzt ist.

→ Und Risikoabwälzung. Das ein bisschen was anderes oder geht weiter als, nicht ein bisschen, sogar mehr geht, über die Risikobegrenzung raus. Hier wälze ich das Risiko komplett ab.

Jaduial / Pixabay

Also die entscheidenden Worte sind Vorbeugung, das Risiko streuen, das Risiko begrenzen und das Risiko abwälzen.

Und im Folgenden werde ich dazu noch weitere, in den folgenden Videos werde ich dazu noch weitere Beispiele geben.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Risikominimierung, Maßnahmen)

Im Übrigen glaube ich, dass, wer in die Hölle will, nur einen Fernlehrgang zu buchen braucht. Wollen Sie hingegen lernen ohne zu leiden, dann klicken Sie auf den Link unter diesem Video.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

© Dr. Marius Ebert

 

Erste Liquiditätsprobleme, Maßnahmen

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Erste Liquiditätsprobleme, Maßnahmen)

Hier geht es um Liquiditätsprobleme. Und die Frage lautet, und ich habe mir das ein bisschen gespart, das hinzuschreiben: „Was kann man tun, wenn erste Liquiditätsprobleme auftauchen?“ Erste Liquiditätsprobleme, die dann hoffentlich auch die letzten sind. Also im Moment kann man nicht ganz so flüssig zahlen, wie man sonst tut. Das sind erste Liquiditätsprobleme. Und gefragt ist nach den Maßnahmen: Was kann man tun, wenn erste Liquiditätsprobleme auftreten?

Vier Maßnahmen (Erste Liquiditätsprobleme, Maßnahmen)

→ Nun, zunächst einmal kann man schauen, dass Liquidität schneller reinkommt, und zwar vom Markt, vom Kunden. Also: Zahlungsziele für Kunden verkürzen. Was haben wir da überhaupt auf der Rechnung draufstehen? – „Zahlen Sie innerhalb von 30 Tagen“ oder so etwas. Ja, wie wäre es, wenn wir bei den neuen Rechnungen, die wir jetzt verschicken, draufschreiben: „Zahlen Sie bis zum …“ Es ist immer besser, ein Datum vorzugeben. Und dieses Datum dann zu einer Frist von 14 Tagen machen, oder vielleicht auch nur 10 Tagen. „Zahlungsziele für Kunden verkürzen“ also der erste Ansatz.

→ Dann, also hier sorgen wir dafür, dass das Geld schneller reinkommt, dann Zahlungen an Lieferanten verzögern. Man nennt das Ganze auch einen Lieferantenkredit. Und das gar nicht so Nette dabei ist, dass ein Lieferantenkredit einfach genommen wird. Wenn Sie zur Bank gehen und sagen: „Ich möchte einen Kredit“, dann müssen Sie Unterlagen vorlegen und noch mehr Unterlagen, und dann dauert das oft, und irgendwann kriegen Sie dann das Geld oder nicht,

Es gibt inzwischen Banken, da geht das schneller, klar, aber im Prinzip, und das will ich sagen, ist das mühsam, und Sie sind immer in Bittstellerposition. Der Lieferantenkredit wird einfach genommen, indem man einfach so die Rechnung des Lieferanten nicht bezahlt, sondern erst mal ins Ablagekörbchen legt. Das ist der Lieferantenkredit: Zahlungen an Lieferanten verzögern. Und das sollte man vielleicht in dieser Situation sensibel machen, indem man den Lieferanten kurz anruft und die Situation kurz schildert und dann, weil das so unüblich ist, weil das kaum einer macht, werden die Lieferanten das meistens sehr positiv werten, noch, lieber würden sie natürlich sehen, wenn das Geld käme, ja, aber das ist die zweitbeste Variante, ja, Lieferantenkredit, aber: Kommunikation. Also ich rate dazu, es nicht einfach so zu machen, sondern zu kommunizieren.

→ Dann: Kreditlimit erhöhen, wenn möglich kurzer Anruf beim Bankberater, dort, wo wir unser Geschäftskonto haben, Situation schildern und fragen, ob wir kurzfristig und für einen begrenzten Zeitraum den Überziehungskredit, den wir vielleicht sowieso haben, erhöhen können. Wird der Mensch bei der Bank wahrscheinlich auch nicht einfach so machen. Gut ist hier, wenn wir eine aktuelle BWA haben, also eine Betriebswirtschaftliche Analyse, die aktuell ist, und wenn wir ansonsten plausibel begründen können, dass das nur ein kurzer Überbrückungszeitraum ist. Ja, also auch hier Kreditlimit erhöhen geht nicht einfach so, sondern das muss die Bank entscheiden. Und damit sie entscheidet, wie wir das wollen, müssen wir auch hier kommunizieren.

→ Geplante Auszahlungen verschieben, wenn möglich. Es gibt zwei Arten von Auszahlungen, die Sie nicht verschieben können und auch niemals verschieben sollten. Das sind die Zahlungen an die Arbeitsnehmer. Die Gehaltszahlungen, und die damit verbundenen Sozialabgaben. Das muss immer das erste sein auf Ihrer Liste, und im Prinzip auch das erste auf Ihrer Liste, also der erste Platz ist zweimal besetzt, sozusagen, sind die Zahlungen an das Finanzamt. Da erwartet Sie keine Gnade. Wenn Sie die Leute nicht bezahlen, wenn Sie die Sozialabgaben nicht abführen und wenn Sie das Finanzamt nicht bezahlen, vor allem, was die Umsatzsteuer angeht zum Beispiel.

Dann rechnen Sie da bitte nicht mit Gnade und Verständnis. Das gibt es nämlich nicht. Andere Auszahlungen, wie zum Beispiel Investitionen, sollte man in einem solchen Zeitraum, wo man diese Liquiditätsprobleme hat, verschieben. Ja, wenn möglich und wenn sinnvoll. Ja, wenn natürlich diese Investition zu einem Geldfluss in Kürze führt, das muss man immer im Einzelfall dann betrachten und beleuchten und entscheiden, dann ist auch das etwas, was man tun sollte. Aber andere Auszahlungen? — Man muss hier werten, ja, was ist jetzt wirklich dringend, dringend nötig, und was kann man wirklich auch in vier, fünf, sechs Monaten machen.

Ja, das sind die Maßnahmen. Hier muss nochmal ein „e“ dahin, erste Liquiditätsprobleme. So, das sind die Maßnahmen, das kann das Unternehmen tun in einer solchen Situation.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Erste Liquiditätsprobleme, Maßnahmen)

Im Übrigen glaube ich, dass, wer in die Hölle will, nur einen Fernlehrgang zu buchen braucht. Wollen Sie hingegen lernen ohne zu leiden, dann klicken Sie mal auf den Link unter diesem Video.

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© Dr. Marius Ebert

Ernsthafte Liquiditätsprobleme, Maßnahmen

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Ernsthafte Liquiditätsprobleme, Maßnahmen)

„Ernsthafte Liquiditätsprobleme“ ist das Thema dieses Videos. In einem der letzten Videos habe ich gesprochen über erste Liquiditätsprobleme. Hier geht es jetzt um ernsthafte Liquiditätsprobleme. Und auch hier wieder ist die Frage ausformuliert: „Was kann das Unternehmen tun oder ein Unternehmen tun, das in ernsthaften Liquiditätsproblemen steckt?“

5 Maßmahmen (Ernsthafte Liquiditätsprobleme, Maßnahmen)

Und auch hier gibt es verschiedene Maßnahmen, was das Unternehmen tun kann:

→ Zunächst einmal, und das haben Sie oft mitbekommen, geht es oft darum, einen Investor zu finden, einen zahlungskräftigen Investor, der das Unternehmen übernimmt und dann vielleicht die Sanierung und hoffentlich nicht die Zerschlagung in die Wege leitet.

→ Also das steckt oft oder steht oft in einem Zusammenhang: Investor finden, der das Unternehmen saniert. Wenn Sie ein praktisches Beispiel brauchen, denken Sie an Karstadt, ja, denken Sie an Karstadt.

→ Dann kann das Unternehmen natürlich auch versuchen den außergerichtlichen Vergleich. Außergerichtlicher Vergleich — das ist die Einigung mit den Gläubigern: Die Gläubiger verzichten im Rahmen eines Vergleichs, ja, das ist der Kern des Vergleichs, auf einen Teil der Forderungen.

→ Dann kann das Unternehmen natürlich auch eine freiwillige Liquidation in die Wege leiten, eine freiwillige Liquidation. Auch das ist theoretisch möglich.

→ Oder aber es muss den Weg gehen der gerichtlichen Insolvenz. Hier gibt es genaue Regeln, wenn das Unternehmen insolvent ist, also die juristische Person, die GmbH oder Aktiengesellschaft insolvent ist, dann muss die Insolvenz innerhalb von drei Wochen ab dem Zeitpunkt der Insolvenz, ja, also innerhalb von drei Wochen ab dem Zeitpunkt der Insolvenz, nicht immer leicht zu bestimmen, ja, dieser Zeitpunkt ist nicht immer leicht zu bestimmen, innerhalb von drei Wochen muss der Geschäftsführer oder der Vorstand, der gesetzliche Vertreter dieser juristischen Person zu Gericht. Dann wird das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt. Und wenn es eröffnet wird, wird ein Insolvenzplan erstellt.

Also das Stichwort wäre bei der gerichtlichen Insolvenz der Versuch, einen Insolvenzplan zu bekommen, der besteht aus den Elementen Vergleich mit den Gläubigern und Sanierung, ja, das ist, das sind, das ist der Spagat, den ein Insolvenzverwalter machen muss: Auf der einen Seite die Gläubiger zu befriedigen, so gut wie es geht, auf der anderen Seite zu versuchen, das Unternehmen zu retten. Das sind seine beiden Aufträge, die durchaus nicht immer kompatibel sind, um es mal vorsichtig zu sagen. Ja, also der Insolvenzplan ist dann  im Prinzip eine Kombination aus dem Vergleich, in dem Fall dann aber gerichtlich, nicht außergerichtlich, und der Sanierung des Unternehmens, oder zumindest dem Sanierungsversuch.

Im Übrigen glaube ich, dass, wer in die Hölle will, nur einen Fernlehrgang zu buchen braucht. Wollen Sie hingegen lernen ohne zu leiden, dann klicken Sie mal auf den Link unter diesem Video.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

© Dr. Marius Ebert