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Kündigung per Email, Fax

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Kündigung per Email, Fax)

Hallo und herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Und ich greife eine Prüfungsfrage auf, nämlich die Frage der Kündigung per E-Mail oder per Fax, per E-Mail oder per Fax. Wir  können auch noch aufnehmen, die Prüfungsfrage ein bisschen ergänzen: SMS. Geht das?

Kündigung bedarf der Schriftform (Kündigung per Email, Fax)

Kann man eine Kündigung aussprechen oder mitteilen besser gesagt per E-Mail, Fax oder SMS?

Rechtsgrundlage für die Antwort ist der § 623 BGB, und der schreibt für die Kündigung die Schriftform vor. Und die Schriftform meint hier das klassische Papier. Klassisch. Schriftform klassisch auf Papier. Ja, also diese modernen Medien hier – E-Mail, Fax, SMS – gehen nicht. Kündigung per E-Mail, Fax und SMS? – Antwort: Nein. Geht nicht, ist eine unwirksame Kündigung. Die Form wurde nicht gewahrt. Damit ist die Kündigung unwirksam.

Das war‘s schon wieder.

Mein Name ist Marius Ebert.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Kündigung per Email, Fax)

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Dankeschön.

© Dr. Marius Ebert