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Grundbuch, kein öffentlicher Glaube

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Grundbuch, kein öffentlicher Glaube)

Hallo. Mein Name ist Marius Ebert. Wir sind in einer kleinen Videoserie rund um das Grundbuch. Und hier nun eine etwas spitzfindige Frage, nämlich: Das Grundbuch genießt öffentlichen Glauben. Das haben wir in einem anderen Video besprochen. Gibt es Fälle, wo das Grundbuch keinen öffentlichen Glauben genießt?

Zwei Ausnahmen (Grundbuch, kein öffentlicher Glaube)

Also: Grundbuch, kein öffentlicher Glaube, Fragezeichen. Gibt es solche Fälle?

Ja, es gibt zwei, und nur zwei Fälle:

  • Einmal: Es steht etwas Falsches im Grundbuch, oder eine Tatsache die einzutragen ist, steht nicht im Grundbuch. Und der, der das Grundbuch nutzt, ist nicht gutgläubig. Er weiß es aus anderer Quelle besser. Dann kann er sich nicht auf das Grundbuch berufen. Das Grundbuch schützt den Gutgläubigen und nicht den, der es aus anderer Quelle besser weiß.
  • Und, das zweite, wo das Grundbuch keinen öffentlichen Glauben genießt, sind Lage, Größe und Nutzungsart des Grundstücks. Denn hier brauchen wir den Flächennutzungsplan und die Flurkarte. Hier brauchen wir den Flächennutzungsplan die Flurkarte, also nicht das Grundbuch, sondern diese ergänzenden Dokumente, um hier verlässliche Informationen zu haben über Lage, Größe und Nutzungsart des Grundstücks. Also für diese Eigenschaften des Grundstücks genießt das Grundbuch keinen öffentlichen Glauben.

Das sind die beiden einzigen Ausnahmen.

Ansonsten verweise ich auf das andere Video.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Grundbuch, kein öffentlicher Glaube)

Und ich verweise auf meinen Shop, denn dort können Sie endlich lernen, ohne zu leiden. Es ist Zeit dafür. www.spasslerndenk-shop.de ist Ihre Adresse.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

 

© Dr. Marius Ebert