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Handelsvertreter u. Handelsmakler

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Handelsvertreter u. Handelsmakler)

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung – alles, was Sie tun müssen, ist unter dem Video auf den Link zu klicken und Ihre E-Mail einzutragen, damit ich Ihnen die Geheimnisse der Lösungsfindung schicken kann.

Unterschiede in Regelmäßigkeit und Bezahlung (Handelsvertreter u. Handelsmakler)

Hallo und herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Und in diesem Video schauen wir uns mal an die Begriffe Handelsvertreter und Handelsmakler.

Beide sind zunächst einmal im HGB geregelt. Das ist eine Gemeinsamkeit. Und zwar der Handelsvertreter ist geregelt in § 84 und der Handelsmakler in § 93 und den folgenden.

  • Der Handelsvertreter handelt im fremden Namen für fremde Rechnung regelmäßig. Man hätte ihn wirklich besser Handelsvertreter statt Handelsvermittler genannt, denn das ist seine Aufgabe: Er vermittelt regelmäßig Handelsgeschäfte zwischen zwei Partnern. Er macht das für fremden Namen und fremde Rechnung regelmäßig. Er erhält dafür eine Provision.
  • Und der Handelsmakler macht genau das gleiche. Der macht es in fremdem Namen für fremde Rechnung, aber unregelmäßig. Er macht es gelegentlich und erhält dafür eine Courtage.

Der wesentliche Unterschied liegt also hier: Der Handelsmakler handelt gelegentlich, und das Geld, das er bekommt, heißt nicht Provision, wie beim Handelsvermittler,  also beim Handelsvertreter offiziell, sondern heißt Courtage.

Ja, das war‘s schon wieder.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Handelsvertreter u. Handelsmakler)

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© Dr. Marius Ebert