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Haftung des Arbeitnehmers, Personalfachkaufmann7frau IHK

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Haftung des Arbeitnehmers, Personalfachkaufmann7frau IHK)

Hallo, herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. In diesem Video geht es um die Haftung des Arbeitnehmers.

Dreistufiges Haftungskonzept  (Haftung des Arbeitnehmers, Personalfachkaufmann7frau IHK)

Und diese Haftung des Arbeitnehmers ist geregelt durch Rechtsprechung Bundesarbeitsgericht, denn das Bundesarbeitsgericht hat die normale Haftung laut BGB als zu hart angesehen und ein dreistufiges Haftungskonzept entwickelt – erste Stufe, zweite Stufe, dritte Stufe. Und zwar ist diese Abstufung – Sie ahnen schon: je  höher wir kommen, desto stärker die Haftung des Arbeitnehmers – geregelt nach der Höhe der Schuld.

  • Und zwar in der ersten Stufe sprechen wir von leichter Fahrlässigkeit. Eine leichte Fahrlässigkeit ist eine leichte Unsorgfältigkeit, und bei leichter Fahrlässigkeit ist laut Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Rechtsfolge keine Haftung des Arbeitnehmers.
  • Die zweite Stufe ist die normale Fahrlässigkeit. Bei normaler Fahrlässigkeit ist die  Rechtsfolge einen Teilung der Haftung: Die Haftung wird aufgeteilt auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer, und zwar prozentual. Das ist der häufigste Fall hier, Teilung der Haftung, und zwar spielt eine erhebliche Rolle, wie stark der prozentuale Satz des Arbeitnehmers ist, den er zu tragen hat, die Gefahrenneigung der Tätigkeit, das heißt je gefahrengeneigter die Tätigkeit ist, desto geringer ist tendenziell der Prozentsatz, den der Arbeitnehmer zu tragen hat. Beispiel: Ein LKW-Fahrer hat eine höhere Gefahrenneigung als jemand, der am Schreibtisch arbeitet.
  • Die dritte Stufe ist die grobe Fahrlässigkeit beziehungsweise der Vorsatz. Vorsatz ist Absicht, grobe Fahrlässigkeit ist grobe Unsorgfalt. „Wie kann man nur so blöd sein?“ –  das ist grobe Fahrlässigkeit. Und hier ist die Rechtsfolge volle Haftung. Ausnahme ist, wenn diese volle Haftung den Arbeitnehmer in seiner Existenz zerstört. Dann gibt es hier wieder Einschränkungen. Aber das ist die normale Rechtsfolgen bei grober Fahrlässigkeit – „Wie kann man nur so blöd sein?“, oder bei Absicht, also Vorsatz volle Haftung des Arbeitnehmers.

Normale Fahrlässigkeit kann man übersetzen mit „Das hätte nicht passieren müssen…“, und leichte Fahrlässigkeit „Das kann jedem mal passieren…“

Ja, das ist die Abstufung der Haftung laut Rechtsprechung Bundesarbeitsgericht. Also abweichend von der BGB-Haftung, die die Haftung nicht beschränkt, haben wir hier eine Abstufung der Haftung je nach Schuld des Arbeitnehmers, und die Schuldabstufungen sehen wir hier.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Haftung des Arbeitnehmers, Personalfachkaufmann7frau IHK)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Dankeschön.

 

© Dr. Marius Ebert