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Beschränkungen aus Abteilung II, Grundbuch

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IHK-Prüfung entschlüsselt (Beschränkungen aus Abteilung II, Grundbuch)

Hallo. Mein Name ist Marius Ebert. Wir sind in einer kleinen Videoserie über Dinge, die in Abteilung III und Abteilung II im Grundbuch stehen. Hier ist nun gefragt nach Beschränkungen aus Abteilung II, im anderen haben wir die Lasten behandelt, Beschränkungen aus Abteilung II im Grundbuch, und wir sollen eine der Beschränkungen erläutern.

  • Da ist der Insolvenzvermerk,
  • und da ist der Zwangsversteigerungsvermerk.

Insolvenzvermerk (Beschränkungen aus Abteilung II, Grundbuch)

 

Eine davon sollen wir erläutern. Nehmen wir den Insolvenzvermerk.

Insolvenzvermerk bedeutet: Nur der Insolvenzverwalter kann verfügen.

Das ist die Auswirkung des Insolvenzvermerks, eingetragen in Abteilung II im Grundbuch, dort wo die Lasten und Beschränkungen stehen außer das, was in Abteilung III steht, nämlich die Grundpfandrechte. Das ist die Struktur des Grundbuchs, an dieser Stelle auch gleich noch mal mit erläutert.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Beschränkungen aus Abteilung II, Grundbuch)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

 

© Dr. Marius Ebert