Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Markenschutz, Elemente)
Beschreiben Sie den Markenschutz. Beschreiben Sie den Markenschutz.
Wort-und/oder Bildmarke kostenpflichtig beim Patentamt schützen lassen (Markenschutz, Elemente)
Nun – „beschreiben“ deutet darauf hin, dass wir ausführlicher sein müssen es heißt nicht „Nennen Sie die Elemente“ oder so was, sondern „Beschreiben sie den Markenschutz“, also ganze Sätze. Ich werde gleichwohl hier so ein bisschen in Kurzform die Dinge notieren. Aber achten Sie auch darauf, was ich sage, nicht nur das was ich schreibe. Also:
→ Der Markenschutz ist kostenpflichtig,
→ der Adressat ist das Patentamt
→ und die Laufzeit ist zehn Jahre mit Verlängerung, mit unendlicher Verlängerung. Alle zehn Jahre können Sie verlängern für weitere zehn Jahre. Zehn Jahre mit unendlicher Verlängerung.
→ So, dann müssen wir unterscheiden Wortmarken und Bildmarken beziehungsweise Kombinationen.
→ Und: Wir müssen die Verbote beachten. Es gibt bestimmte Dinge, die dürfen Sie nicht als zum Beispiel Bildmarke versenden die Flaggen von Ländern, ja, das würde nicht zugelassen. Da gibt es also bestimmte Verbote. Oder auch sehr anzügliche Dinge oder Dinge, die religiöse Gefühle beleidigen können. Das darf man nicht als Marke, schon gar nicht als Bildmarke schützen lasse, ja,
Nur, ach: Denken Sie dran in der Prüfung: Hier steht „beschreiben“, das heißt hier machen Sie aus diesen Stichworten in der Prüfung machen Sie ganze Sätze. Sie schreiben: „Der Markenschutz ist kostenpflichtig.“ Und ich wusste auch mal die Gebühren auswendig, aber ich weiß es im Moment nicht mehr. Sind ein paar Hundert Euro, ja. Und die Verlängerung, die ist, glaube ich dann, also die die Erstanmeldung, ich glaube 400 Euro, aber mit Vorbehalt, und die Verlängerung sind dann 600 Euro alle zehn Jahre, 600 Euro, so ungefähr sind da die Preise, so ungefähr, ja, unter Vorbehalt, ja.
Also, der Markenschutz ist kostenpflichtig. Es ist eine Gebühr zu bezahlen. Adressat ist das Patentamt. Patentamt hat seine Zentrale in München, hat aber Zweigstellen auch anderswo in Deutschland, unter anderem in Leipzig, glaube ich. Der Markenschutz gilt dann für zehn Jahre nach der Anmeldung, also nachdem geprüft wurde und angemeldet wurde, mit unendlicher Verlängerung, also alle zehn Jahre, ja. Es gibt Wortmarken und Bildmarken beziehungsweise Kombination aus Wort und Bild.
Und man muss beim Markenschutz die Verbote beachten, wie ich gerade geschrieben habe, also zum Beispiel keine Flaggen von Ländern verwenden, ja. Und grundsätzlich gilt, dass die Marke umso eher eine Marke ist, wie sie individualisierend ist. Das heißt: Sie können zum Beispiel „Parkbank“ nicht als Marke schützen lassen, weil das nicht individualisierend ist. Aber wenn Sie „Meier“ heißen und Sie wollen das „Meier-Parkbank“ nennen, dann können Sie das gegebenenfalls als Marke eintragen lassen.
Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Markenschutz, Elemente)
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