Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat folgenden Beschluss gegen die Quickacademy, vertreten durch Prokurist Johannes Gehringer, erlassen:
Der Quickacademy wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro oder einer Ordnungshaft von sechs Monaten -Ordnungshaft auch für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann – wegen jeder Zuwiderhandlung
untersagt
Im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs für ihre Lehrgänge unter Verweis auf Videos zu werben, wenn es sich um meine Videos handelt und in der Werbung nicht deutlich auf diesen Umstand hingewiesen wird, wie insbeondere in nachfolgender Weise geschehen…. (hier folgen Beispiele aus dem Werbematerial der Quickacademy.)
Das Gericht folgte jedoch nicht dem Antrag auf Untersagung der Verlinkung im Wege der Einstweiligen Verfügung. Deswegen habe ich weiterhin diese Videos in meinem youtube-Kanal auf "privat" gestellt, so dass sie im Intranet der Quickacademy nicht mehr abrufbar sind.
Alle meine Videos sind für Externe nach wie vor frei auf einer bestimmten Plattform verfügbar. Klicken Sie hier und Sie werden zu dieser Plattform geführt.