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Einflussrechte des Betriebsrates

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Einflussrechte des Betriebsrates)

Willkommen zurück. Mein Name ist Marius Ebert. Wir sind in einer kleinen Videoserie über die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer. Und in diesem Video schauen wir uns als eines der vier Strukturen den Betriebsrat an. Wahrscheinlich die wichtigste der vier Strukturen, die Sie in dem anderen Video finden über die Struktur der Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer.

Vier Rechte des Betriebsrates (Einflussrechte des Betriebsrates)

Jetzt nehmen wir eines der vier raus, den Betriebsrat.

Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVerfG). Und der Betriebsrat hat im Wesentlichen vier Rechte:

  • I wie Information
  • B wie Beratung und dann zweimal
  • M wie Mitwirkung und
  • MMitbestimmung.

Also:

  • Informationsrechte: Der Betriebsrat hat das Recht, über bestimmte Dinge informiert zu werden.
  • Dann Beratung: Er hat das Recht, dass man sich ihm zusammensetzt, seine Meinung hört, sich mit ihm berät.
  • Dann Mitwirkung: Diese Mitwirkung ist zum Beispiel das Widerspruchsrecht, das Widerspruchsrecht zum Beispiel bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters nach § 99, 99 BetrVerfG natürlich. Da kann der Betriebsrat unter bestimmten Bedingungen der Einstellung eines neuen Mitarbeiters widersprechen.
  • Und das stärkste Recht ist die Mitbestimmung. Und das finden wir vor allem in § 87 BetrVerfG.

Wir sehen hier eine stärker werdende Dynamik von hier (links, Informationsrechte) nach hier (Mitbestimmungsrecht), das heißt: Die Rechte des Betriebsrates gehen vom Informationsrecht über Beratung zur Mitwirkung und Mitbestimmung. Die Intensität des Betriebsrats, die Intensität der Einflussnahme wird also immer stärker. Information ist das schwächste, Beratung ist stärker, Mitwirkung ist wiederum stärker, und Mitbestimmung ist das stärkste Einflussrecht des Betriebsrats.

Ja, das war‘s schon wieder.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Einflussrechte des Betriebsrates)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Dankeschön.

 

© Dr. Marius Ebert