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Cash Flow, direkte Ermittlung


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IHK-Prüfung entschlüsselt (Cash Flow, direkte Ermittlung)

Hallo und herzlich willkommen, oder willkommen zurück besser gesagt. Mein Name ist Marius Ebert. Wir sind bei der Ermittlung des CF, des Cash Flow, und wir haben in dem ersten Video gesehen, dass es zwei Möglichkeiten gibt, den Cash Flow zu ermitteln:

  • einmal direkt
  • und einmal indirekt.

Und wir beschäftigen uns jetzt mit der direkten Ermittlung. Wir haben auch gesehen, dass beide Verfahren  von der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zunächst einmal ausgehen. Also schauen wir in die Gewinn- und Verlustrechnung, und zwar schauen wir in den §275 des Handelsgesetzbuches (HGB), Absatz (2): Gesamtkostenverfahren – das ist das, was uns hier interessiert. Das Umsatzkostenverfahren ist die amerikanische Sicht der Dinge, die für uns nicht so relevant ist.

Direkte Ermittlung des Cash Flow über die GuV (Cash Flow, direkte Ermittlung)

Und was bedeutet nun „direkte Ermittlung“? – Wir schauen uns die Ertrags- und Aufwandsposten in der Gewinn- und Verlustrechnung an und überlegen: Sind diese Erträge gleichzeitig Einzahlungen, sind diese Aufwendungen gleichzeitig Auszahlungen?

  • Der erste Posten Umsatzerlöse: Sind das gleichzeitig Einzahlungen? Antwort: Das kommt sehr drauf an… Es kommt sehr drauf an, ob hier ein Geschäft über Rechnung betrieben wird oder ein Geschäft wie ein Beratungsverkauf direkt gegen Barzahlung funktioniert. Nur im zweiten Fall wären die Umsatzerlöse sofort auch Einzahlungen, in anderen Fällen ist es nicht so sicher.
  • Zweitens: Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen – das sind die so genannten Bestandsveränderungen. Das sind weder Auszahlungen noch Einzahlungen. Es sind Erträge oder Aufwendungen. Es ist die Tatsache, dass wir Fertigprodukte auf Lager produziert haben, das rechnen wir als Ertrag, aber nicht als Einzahlung. Und umgekehrt, dass wir vom Lager genommen haben, rechnen wir als Aufwand und nicht als Auszahlung, zählt also nicht hinzu.
  • Andere aktivierte Eigenleistungen sind definitiv keine Einzahlung, zählen nicht zum Cash Flow hinzu.
  • Sonstige betriebliche Erträge – wir wissen es nicht. Würden wir tendenziell auch nicht hinzurechnen, es sei denn, es ist ganz klar, dass es auch Einzahlungen sind.
  • Materialaufwand – sind das Auszahlungen? Die Frage auch hier wieder: Es kommt drauf an… Es kommt drauf an. Normalerweise ist der Kauf von Material die Auszahlung. Wenn das Material dann aber sehr schnell verbraucht wird, Just in Time verbraucht wird, können wir sagen: Aufwand gleich Auszahlungen, und in den allermeisten Fällen tut man das.
  • Sechstens: Personalaufwand. Löhne und Gehälter und die Sozialabgaben. Hier gilt: Aufwand gleich Auszahlung, das heißt: Der Personalaufwand wird voll als Cash Flow-mindernd einbezogen. 
  • Siebtens: Abschreibungen – sind Aufwand, aber keine Auszahlungen, ist einer der wichtigsten Posten hier. Abschreibungen sind Aufwand, aber keine Auszahlungen. Hier wird der Werteverzehr berücksichtigt, aber das berührt nicht einen Abfluss in der Kasse oder im Bankkonto.
  • Achtens: Sonstige betriebliche Aufwendungen – wir wissen es nicht.
  • Erträge aus Beteiligungen sind wahrscheinlich Dividendenzahlungen Hier können wir von Einzahlungen ausgehen, müssen wir auf den Einzelfall schauen, aber hier ist die Chance hoch, dass hier „Ertrag gleich Einzahlungen“ gilt.
  • Erträge aus anderen Wertpapieren desgleichen.
  • Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge: Jawohl, das sind gleichzeitig Einzahlungen.
  • Abschreibungen auf Finanzanlagen sind Aufwand, sind aber keine Auszahlungen.
  • Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind Aufwand und gleichzeitig Auszahlungen.
  • Dann haben wir vierzehntens Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

Das heißt kurz zusammengefasst: Schauen wir bei unserer direkten Ermittlung, welche Formen der Aufwendungen oder Erträge minus Aufwendungen, die wir ja in der Gewinn- und Verlustrechnung finden, welche dieser Erträge sind gleichzeitig Einzahlungen, welche der Aufwendungen sind gleichzeitig Auszahlungen – das, was wir gerade gemacht haben.

Das ist die direkte Ermittlung des Cash Flow über die Gewinn- und Verlustrechnung.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Cash Flow, direkte Ermittlung)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Dankeschön.

 

© Dr. Marius Ebert