Schlagwort-Archive: Bilanz Abschreibungsregeln

Bilanz, Abschreibungsregeln


Warning: Undefined array key "id" in /var/www/vhosts/mariusebertsblog.com/httpdocs/mariusebertsblog/wp-content/plugins/advanced-responsive-video-embedder/php/Video.php on line 408
ARVE Fehler: need id and provider

IHK-Prüfung entschlüsselt (Bilanz, Abschreibungsregeln)

Hallo und herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Wir schauen auf die Abschreibungsregeln in der Bilanz in diesem kleinen Schulungsvideo – Abschreibungsregeln.

Und die Abschreibung ist geregelt in § 253 im HGB, im Handelsgesetzbuch.

Schauen wir uns die Bilanz an: Aktiva — das heißt Mittelverwendung, Passiva – Mittelherkunft. Das heißt wir sind zunächst mal auf der Seite der Vermögenswerte, also auf der Aktivseite. Wir unterscheiden in

  • Anlagevermögen (AV) und
  •  Umlaufvermögen (UV).

Abschreibung bei Anlagevermögen (Bilanz, Abschreibungsregeln)

Wie schreibt man nun ab? Man muss unterscheiden im Anlagevermögen: Ist die Wertminderung vorübergehend, oder ist sie dauerhaft?

Nicht abnutzbares und abnutzbares Anlagevermögen (Bilanz, Abschreibungsregeln)

Das Anlagevermögen unterteilt sich ja in nicht abnutzbares und abnutzbares.

  • Nicht abnutzbare Vermögenswerte werden normalerweise gar nicht abgeschrieben, wie Grundstücke zum Beispiel.
  •  Aber gleichwohl kann ein Grundstück auch eine außerordentliche Wertminderung erfahren, indem da jemand Säure zum Beispiel auskippt. Dann muss man auch das Grundstück abschreiben. Also so etwas gibt es.

Vorübergehende oder dauerhafte Wertminderung (Bilanz, Abschreibungsregeln)

Ist die Wertminderung vorübergehend oder dauerhaft?

  • Und wenn die Wertminderung nur vorübergehend ist, dann lautet die Regel „Nein, wir schreiben nicht ab“. Und hier gibt es eine Ausnahme, nämlich die so genannten Finanzanlagen im Anlagevermögen, Finanzanlagen, und da gilt die Regel: „Man darf“. Ja, wenn hier die Wertminderung nur vorübergehend ist, dann darf man abschreiben.
  •  Bei einer dauerhaften Wertminderung lautet die Regel: „Ja, man muss abschreiben“.

Noch einmal: Bei einer dauerhaften Wertminderung, also die Frage ist hier: „Ist die Wertminderung – Fragezeichen – vorübergehend oder dauerhaft?“. Wenn sie dauerhaft ist, muss man abschreiben. Wenn sie nur vorübergehend ist: Nein, darf man nicht abschreiben. Ausnahme: Finanzanlagen, da darf man abschreiben.

Abschreibung bei Umlaufvermögen (Bilanz, Abschreibungsregeln)

Beim Umlaufvermögen gibt es keine Unterscheidung in vorübergehende und dauerhafte Wertminderung, so wie beim Anlagevermögen, denn das Umlaufvermögen ist ja beschäftigt mit Umsatzakten, ist auf der Durchreise zum Markt oder kommt gerade vom Markt zurück in Form von Geld oder Forderungen. Und hier gilt: „Man muss bei Wertminderungen immer abschreiben“. Man nennt das auch das strenge Niederwertsprinzip. Das werden wir uns im nächsten Video anschauen.

Ja, warum muss man im Umlaufvermögen immer abschreiben, egal ob die Wertminderung vorübergehend oder dauerhaft ist? Weil man dadurch relativ schnell einen Verlust realisiert hat. Das Umlaufvermögen ist auf dem Weg zum Markt. Wenn dort Werte, zum Beispiel Lagervermögen, Wertminderungen erfährt, muss man abschreiben.

Ok, das war’s schon wieder. Im nächsten Video nehmen wir uns mal das Niederswertprinzip vor.

Mein Name ist Marius Ebert.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Bilanz, Abschreibungsregeln)

Wenn Sie diese ganze Videos mal so in einem, aus einem Guss haben wollen, wenn Sie komplette Lernkonzepte habe wollen, Videocoachings, die Sie wirklich nach vorne bringen, die Ihnen mehr helfen als, so glaube ich, jedes Lehrbuch, dann schauen Sie in meinen Shop www.spasslerndenk-shop.de.

Mein Name ist Marius Ebert.

Dankeschön.

 

© Dr. Marius Ebert