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Teil 3: Vertragliche Leistungsstörungen, Unmöglichkeit


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Gap-Analyse


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Teil 2: Vertragliche Leistungsstörungen


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Teil 1 Vertragliche Leistungsstörungen


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Vertragliche Leistungsstörungen (Teil 1)

 

Hallo und herzlich willkommen, in diesem Video geht es um vertragliche Leistungsstörungen und die möchte ich mal anhand einer Mindmap deutlich machen. Diese Mindmap gibt es auch unter www.spasslerndenk-shop.de gratis zum Herunterladen. Mindmap bedeutet ja, dass wir Hauptstrukturen und Unterstrukturen haben, also zunächst sind einmal diese blauen Hauptäste hier relevant. Zunächst einmal müssen wir prüfen, ob es sich wirklich um einen Vertrag handelt, also: Liegt ein Vertrag vor? Und dann: Was ist passiert? Das ist der Grundansatz, auch wenn man eine Prüfungsfrage, einen Fall zu beantworten hat. Liegt ein Vertrag vor? Denn nur dann ist es eine vertragliche Leistungsstörung, wenn kein Vertrag vorliegt, könnte es eventuell eine Delikthaftung nach § 823 ff. BGB sein, also eine Haftung aus unerlaubter Handlung, wo die beiden keinen Vertrag miteinander hatten.

 

Das ist nicht unser Fall, sondern unser Fall ist hier der Fall des Vertrages. Und es gibt im Rahmen des Vertrages fünf Leistungsstörungen durch den Schuldner und eine Leistungsstörung durch den Gläubiger, das heißt insgesamt nur sechs Leistungsstörungen. Und jetzt wissen Sie, wenn Sie mich schon ein wenig kennen, Juristerei ist ein Zuordnungs- und Anwendungsspiel, das heißt das erste ist, den Fall der Struktur des Gesetzes zuzuordnen. Und jetzt gibt es diese fünf Situationen, was der Schuldner falsch machen kann bzw. wie er die Leistung stören kann.

 

Einmal: Er liefert das Teil zu spät oder das Teil existiert gar nicht mehr. Das erste nennt man Schuldnerverzug und das zweite könnte eventuell so genannte Unmöglichkeit sein. Schuldnerverzug nennt man auch Späterfüllung und Unmöglichkeit nennt man Nichterfüllung. Es geht nur das eine oder das andere. Entweder das Teil ist noch da, wird aber zu spät geliefert, oder das Teil existiert gar nicht mehr, weil es zum Beispiel verbrannt ist.

 

Dritte Konstellation: Das Teil wird rechtzeitig geliefert,  aber es ist defekt, das ist die Schlechterfüllung, die dritte Konstellation. Wir müssen also, wenn wir den Fall studieren, schauen, was es ist. Wird zu spät geliefert, ist etwas gar nicht mehr da oder ist etwas, das rechtzeitig geliefert wird, defekt. Das sind die Grundkonstellation, jetzt gibt es ein paar Sonderfälle, nämlich: Durch den Vertrag, durch die Vertragserfüllung ist die Situation schlimmer geworden, so kann man es landläufig ausdrücken. Der Jurist sagt dazu PVV, positive Vertragsverletzung. Positiv heißt nicht etwa „gut“, sondern „aktiv“. Das heißt, dass der Schuldner etwas tut, was er nicht tun sollte. Hier beim Schuldnerverzug tut er etwas nicht, was er tun sollte, er liefert nicht rechtzeitig. Hier tut er etwas, was er nicht tun sollte. Er liefert dem Bauern zum Beispiel ein kranke Rind und dieses Rind steckt den Rest der Herde an, damit hat er etwas getan, was er nicht tun sollte, positive Vertragsverletzung ist also aktive Vertragsverletzung.

 

Oder es gibt die Situation der Vertragsanbahnung, der Vertrag ist noch gar nicht abgeschlossen, aber angebahnt. Das nennt der Jurist CIC, die culpa incontrahendo, die Schuld bei Vertragsanbahnung, denn schon in diesem Zustand, wenn man in Vertragsverhandlungen ist, hat man eine Sorgfaltspflicht.

 

Das sind die fünf Leistungsstörungen aus Sicht der Schuldners, jetzt gibt es noch eine aus Sicht des Gläubigers, nämlich den Annahmeverzug oder Gläubigerverzug: Der Gläubiger nimmt eine Ware nicht an, das kann Gläubigerverzug sein. Das ist also die Konstellation, die hierzu passt: eine Leistungsstörung des Gläubigers, fünf Leistungsstörungen des Schuldners.

 

Das war es zunächst im Überblick, im nächsten Video geht es weiter. Schönen Dank. Und das PDF, diese Mindmap bekommen Sie unter www.spasslerndenk-shop.de. Gehen Sie oben in der Leiste auf Herunterladen, dort finden Sie es.

 

Alles Gute, Marius Ebert.

Stabilitätsgesetz und Magisches Viereck


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Outsourcing, Prüfungsfrage


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